SBG 2, Bedarfsgemeinschaft mit Mutter und Stiefvater. Wie hoch darf Einkommen von ihnen sein?

3 Antworten

Wie alt bist du? Da du deinen Job verloren hast, nehm ich an du bist etwas älter...über 25?

Denn bist du über 25 bildest du mit deinen Eltern KEINE Bedarfsgemeinschaft und deren Einkommen ist gänzlich egal.

In dem Rechner bist du dann nicht der Antragssteller sondern musst dich als Kind eintragen. Da solltest du dann auch mit dem Rechner klar kommen.

TinkaBelle85 
Beitragsersteller
 10.05.2015, 12:38

Hallo :) Ja ich bin über 25.

Komisch, laut Aussage des Amtes wird es als Bedarfsgemeinschaft angesehen. Das war schon immer so, die Einnahmen meiner Mutter und meines Stiefvaters wurden auch immer mit einberechnet und ich muss alleKontoauszüge der drei Konten vorlegen

Nemainn  10.05.2015, 12:46
@TinkaBelle85

Super, du/ihr habt euch was aufschwatzen lassen.

Sobald du über 25 bist MÜSSEN deine Eltern nichtmehr für dich aufkommen. Sie können wenn sie wollen...aber müssen halt nicht.

Du dürftest theoretisch auch ausziehen und das Amt würde das zahlen.

§7 Abs 3 Punkt 2 sagt eindeutig: 

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören.....
die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und die im Haushalt lebende Partnerin oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils....
im Umkehrschluss, sobald das 25. Lebensjahr vollendet ist gehören die Eltern nichtmehr zur Bedarfsgemeinschaft. 

Dir stehen als über 25 jährige 399€ Regelsatz zu und das was du an Miete zahlst. Ich geh aber davon aus, dass deine Eltern kein Mietteil von dir bekommen. Hast du bisher die 399€ bekommen?

Du kannst dir theoretisch bis Januar 2014 rückwirkend das Geld wieder holen, mit nem Überprüfungsantrag...

zu dem Weiterbewilligungsantrag jetzt würd ich die Eltern nicht aufführen und auf den oben genannten § verweisen. Sollte das JC sich wehren, was es vermutlich tut, sollten deine Eltern erklären, dass sie sich weigern dich zu unterstützen.

TinkaBelle85 
Beitragsersteller
 10.05.2015, 13:52
@Nemainn

Hallo,

na toll.... :/ Also, es hat bisher keine Probleme gegeben, da die beiden finanziell gar nicht in der Lage sind mich zu unterstützen. Würden sie auch nicht tun, selbst wenn sie es könnten.

Miete wurde mir anteilig bezahlt vom Amt, welche ich dann an meine Mutter gezahlt habe. Es sind insgesamt ca 600€ die ich monatlich bekommen habe bisher (einschließlich Mietanteil)

Nemainn  10.05.2015, 14:59
@TinkaBelle85

ok, so weit is dir also bis jetzt kein Schaden entstanden.

Dann kannst du es entweder so lassen wie es is, mit dem Risiko, dass am Ende weniger rum kommt. (haben deine Eltern dann auch was vom Amt bekommen? Dann könnte deine Mutter eventuell noch einen Antrag nur für die beiden stellen...) 

Oder dich wie oben schon gesagt ab jetzt allein veranlagen lassen. Dazu geben deine Eltern die Erklärung ab, dass sie nicht gewillt sind dich weiterhin zu unterstützen und machen mit dir eine Kostenbeteiligungsvereinbarung über 1/3 der Miete. z.B. so eine: http://hartz.info/index.php?topic=64069.0  Bei den Beispielschreiben gibt es auch eine Vorlage Erklärung der Eltern von Volljährigen (Ü25), diese nicht zu unterstützen ist mit nem Smiley vorne hervorgehoben.

TinkaBelle85 
Beitragsersteller
 10.05.2015, 16:17
@Nemainn

Hallo :)

Nein, meine Mutter und mein Stiefvater haben nie etwas bekommen vom Amt.

Genau das ist ja nun die Frage:

Poche ich auf mein "Recht" und sage dem Sachbearbeiter, dass er im Unrecht ist bzw. ihn das Einkommen nichts angeht...

oder

Halte ich es wie bisher, mache kein Fass auf und arbeite Hand in Hand mit dem Amt. Da ich ja eh nichts zu befürchten habe. Denn aufgrund des Einkommens hätte ich im Fall der Fälle ja eh nichts zu befürchten gell? Und WÄRE es so, dass die beiden mich unterstützen KÖNNTEN, dann kann ich ja immer noch die Erklärung einholen meiner Eltern.

Oder übersehe ich da etwas?

Georg63  10.05.2015, 17:21
@TinkaBelle85

Alles in Ordnung. Das Einkommen von Mutter und Stiefvater wurde also korrekterweise nicht angerechnet.

Es ist egal wieviel deine Mutter verdient - auch die 100 Euro mehr kann sie behalten.

Eigentlich hat sich das JC überhaupt nicht für das Einkommen deiner "Mitbewohner" zu interessieren - da hat Nemann recht.

Nemainn  10.05.2015, 18:14
@TinkaBelle85

Du kannst es ja erstmal lassen wie es ist, wenn dir wohler ist. Die Daten (auch Namen und co) deiner Eltern geht aber das jc gar nix an. 

Sollte im nächsten Bescheid weniger für dich drin sein, leg Widerspruch ein. Das"Werkzeug" hab ich dir oben gegeben. 

Nemainn  10.05.2015, 18:19
@Georg63

Ja, sieht aus als wäre nix angerechnet worden. is trotzdem unschön, dass das Amt wohl das Einkommen der Eltern erfragt hat. 

Anbei ein Link mit einem H4 Rechner:  

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/bedarfsgemeinschaft.html

LG 

TinkaBelle85 
Beitragsersteller
 10.05.2015, 12:08

Hallo und vielen Dank.

Mit diesen Rechnern komme ich nicht klar. Man kann z.B. nur angeben ob man einen Partner hat, der Einnahmen hat. Ich denke in einer Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus 3 Personen, ist es ein wenig anders...

Elfi96  10.05.2015, 12:54
@TinkaBelle85

Pro Person stehen euch in etwas unter 400€ zu, plus die angemessene Miete. Ich weiß allerdings nicht, ob du eine eigene BG bilden würdest. LG

du bist über 25. damit bildest du mit deinen eltern weder eine haushaltsgemeinschaft noch eine bedarfsgemeinschaft. du bildest deine eigene bg. du hast damit anspruch auf 399 euro regelsatz und 1/3 der miete - da dein mietanteil.

reiche also deinen wba ein und schreibe rein, dass du aufgrund deines alters keine bg mit deinen eltern bildest, daher deren einkommen irrelevant bist. weiterhin auch keine haushaltsgemeinschaft, du deine eigene bg bist.

lege ein schreiben deiner eltern bei: wir unterstützen unsere tochter weder in geld noch geldeswert und fertig.