Mutter erhält Sozialhilfe, Kind will ausziehen!

4 Antworten

Es wird deiner Mutter nur "dein Anteil" an der Grundsicherung gekürzt, wenn du nicht mehr dort wohnst. Möglich ist natürlich dann, dass die Wohnung zu groß ist. Dann müsste sie nach 6 Monaten die Kosten der Unterkunft reduzieren. Wie sie das tut ist egal. (z.B. durch Vermietung deines Zimmers)

Wenn du in einer anderen Stadt einen Studienplatz bekommst, wirst du ha wohl ausziehen müssen.

Hat die Mutter ein Minderjähriges Kind?

http://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehende


Wenn du ausfezogen bist, gehörst du nicht mehr zur Bedarfsgemeischaft der Mutter.

Das Sozialamt ist dann für dich nicht mehr zuständig. Du kannst einen Nebenjob machen und deine Miete bezahlen, ist dein Problem.


Der Muter steht Wohnraum für 1 Person zu, wenn sie allein in der Wohnung lebt..

Das Sozialamt ( Bezirksamt) wird die Kosten der Unterkunft nur für ca. 45 qm übernehmen.

Hi,

als angehende Studentin hast du keinen Anspruch auf BAfög. Als immatrikulierte Student jedoch schon ;-)

du kannst dann ausziehen wohin du möchtest, ohne angabe von Gründen. Deiner Mutter wird dann auch nichts abgezogen, dir auch nicht. Ihr seid dann keine Bedarfsgemeinschaft.

Du kannst ausziehen, auch unter 25 und Bafög würdest du dann auch bekommen. Das was diese Sachbearbeiterin meinte, wäre nur wenn du selbst Hartz4 beziehen würdest, keien Ausbildung, keinem studium nachgehen würdest. das ist hier aber nicht der Fall.

du kannst ausziehen. Einkommen wird aber von Mutter UND Vater (falls noch lebend) berechnet.

lioli 
Beitragsersteller
 02.09.2013, 18:02

in einer Woche kommt wohl das Upgrade zur immatrikulierten Studentin =)

Ruf einfach direkt bei der Bafögstelle an und frag dort gezielt nach - ich bin ziemlich sicher, dass man dir von deinem Bafög nichts abziehen darf, aber da würde ich mich 100%ig absichern wollen, denn das ist ja doch existenziell wichtig für dich.