Vereinbarten Vertrag nicht zahlen können. Was tun?
Ich habe mich zu einer Ausbildung angemeldet, die man selbst zahlen muss. Vereinbart wurde eine Zahlung in 12 Raten. Leider erkrankte ich an einer längerfristigen Erkrankung, sodass ich seither nur viel im Bett liege, und derzeit nicht arbeiten kann. Das war natürlich nicht vorherzusehen, und ohne den Job kann ich die Raten schlicht und ergreifend einfach nicht zahlen. Ein erbetener Rücktritt vom Vertrag ist mir leider nicht möglich. Was habe ich für Möglichkeiten? Was für eine Strafe würde mich bei Nichzahlung erwarten?
Danke.
6 Antworten
Wer einen Vertrag abschließt muß ihne auch einhalten. Das sich Lebensumstände ändern können, sollte man vorher einplanen und genug Reserven haben.
Da man dir nicht entgegen kommt, wirst du jetzt den Weg gehen, denn alle säumigen Zahler gehen müssen. Dein Gläubiger wird Möglichkeiten anwenden, um an Geld von dir zu kommen, die den Betrag im Laufe der Zeit durchaus vervielfachen können.
Hinzu kommt eine negative Schufa, die dich in der Zukunft für längere Zeit blockieren wird.
Wende dich an eine Schuldnberberatung.
https://www.schuldnerberatung.com/wegen-schulden-ins-gefaengnis/
hallo Doggygirl,
zunächst empfehle ich, den Vertrag und mögliche Kündigungsgründe genau zu studieren. Dabei könnte eine Rechtsberatung wichtig sein, um gesetzliche Rechte und Ansprüche für Deinen Rücktritt zu erfahren. Hat die Ausbildung noch nicht begonnen, dürften auch etwaige Kosten der Ausbildungsstelle noch nicht oder in nur sehr geringem Umfang angefallen sein. Darüber klärt Dich ein Anwalt auf.
Kommst Du zu dem Ergebnis, dass eine für Dich kostenfreie Kündigung nicht möglich ist, empfehle ich Dir ein persönliches Gespräch mit der Leitung der Ausbildungsstelle. Dahin solltest Du nicht alleine gehen. Ziel des Gespräches sollte es sein, dass Du um eine kulante Lösung bittest.
Erfährst Du eine komplette Absage und stehen Dir rechtliche Gründe zu Deinen Gunsten nicht zur Verfügung, wirst Du bezahlen müssen...
Was für eine Ausbildung soll das sein, die man in 12 Raten zahlt?
"Was für eine Strafe würde mich bei Nichzahlung erwarten?"
Was ist mit "Strafe" gemeint? Maßnahmen/Sanktionen seitens des Jobcenters oder seitens des Vertragsgebers?
In letzterem Fall: Kündigung des Vertrages seitens des Vertragsgebers bzw. Einleitung des Mahnverfahrens zur Beitreibung der Geldforderung.
Das interessiert den Leistungsanbieter nicht. Du hast dich entschieden einen solchen Vertrag zu schließen, und wirst jetzt zahlen müssen. Ob du an den Lehrveranstaltungen teilnimmst, ist vollkommen egal
Schau mal in deinen Vertrag - auch dazu müsstest du etwas finden.
Ansonsten, kontaktiere deinen Vertragspartner und frage ihn..
Da ich deinen Vertrag nicht kenne, kann ich dir nur empfehlen die Kosten zu zahlen, oder einen Rechtsanwalt bei dir zu Hause um Rat fragen.
Meinen Vertragspartner interessiert das leider nicht und rücktreten kann man laut Vertrag nicht.