Sanktionen durch Jobwechsel?
Bekommt man Sanktionen von Arbeitsamt bei ALG 2 Wenn man seinen Jobwechsel aufgrund seines alten Arbeitsplatz unglücklich und unwohl fühlt aber im neuen weniger Verdient als bisher.
7 Antworten
es kommt drauf an, ob du auch diesen neuen job hinwirfst. dann kommst du nur um eine 3-monatige sperre herum, wenn es gründe gegeben hat, die du nicht zu vertreten hast. und wenn die anwartschaftszeit von 2 jahren überschritten ist, spielen die gründe für den letzten jobwechsel keine rolle mehr.
Bekommst du eine Aufstockung vom Arbeitsamt weil das durch die Tätigkeit verdiente sonst alleine nicht zum Leben reichen würde? Ist in dem Zusammenhang wichtig zu wissen.
Falls nicht hat das Arbeitsamt doch eh gar nichts mit deinem Jobwechsel zu tun.
Falls ja solltest du im Vorfeld mal zum entsprechenden Jobcenter gehen und dort über deine Pläne und warum und wieso sprechen. Einfach nur machen ohne vorher zu informieren bringt meistens nur Nachteile mit sich wenn man in irgendeiner Form Leistungen bezieht.
Kommt drauf an. Einige Sachbearbeiter sind so streng, dass sie einem bei jeder Kleinigkeit eine Sanktion reindrücken.
Wenn du vorher 1000€ Netto verdient hast, aber jetzt nur noch 300€, dann kannst du schon von einer Sanktion ausgehen. Wenn es nicht sonderlich viel Unterschied ist, musst du mit keiner Sanktion rechnen.
Melden musst du den Arbeitswechsel aber sowieso, denn wenn du das nicht tust, bekommst du vielleicht ein Bußgeld.
Selbstverständlich JA.
AUSWÄHLEN kann man meist nur wenn die schulische Bildung passt.
Also liegen die Fehler nicht am System sondern bei einem selbst.
Wenn du den Job wechselst, hat das normalerweise nicht mit dem Jobcenter zu tun, und wo das Jobcenter nicht in Leistung tritt, gibt es keine "Sanktionen".