Kann man für die Nichtangabe von einem Eintrag im Führungszeugnis beim Arbeitsamt bestraft werden?
Ich habe einen Eintrag im Führungszeugnis und bin zur Zeit arbeitssuchend (im Bereich Sozialpädagogik).
Bisher habe ich dem Arbeitsamt den Eintrag (BtmG) verschwiegen aus Angst als "nicht vermittelbar" eingestuft zu werden. Was allerdings wenn das rauskommt? Kann ich hier mit einer Sanktion rechnen?
Ich danke Euch jetzt schon für Eure hilfreichen Antworten!!!
5 Antworten
Hallo,
hast Du denn ein Führungszeugnis vorliegen oder ist dass mit dem Eintrag nur eine Vermutung? Heutzutage verlangen viele Arbeitgeber ein FüZ und dann würde es eh drinstehen, wenn der Eintrag noch nicht zur Löschung ansteht.
Wenn aber ein Eintrag im FüZ, der ja nur aufgrund eines Gerichtsurteils erfolgt, vorhanden ist, giltst Du als vorbestraft und das darf der AG natürlich dem Amt melden, wenn er Dich deshalb nicht einstellt. Denn einen Grund muss er ja wohl angeben.
Die - wohl mehr theoretische - Frage ist, wann der Eintrag gemacht wurde. Da es ja immer ein paar Tage dauert, könnte es sein, dass zum Zeitpunkt der Arbeitssuche noch kein Eintrag im FüZ war und so lange darfst Du Dich auch als "nicht Vorbestraft" bezeichnen. Wenn Du also am Montag beim Amt warst und am Mittwoch kam das FüZ, wäre es zu dem Zeitpunkt OK gewesen, umgekehrt natürlich nicht.
Und es macht ja auch keinen Sinn, so etwas verschweigen zu wollen, da es erstens irgendwann auffliegt, weil es sich auf Dauer nicht verbergen lässt und zweitens man zu dem Mist, den man gebaut hat, auch stehen sollte. Oder habe ich da etwas falsch verstanden und verschweigen, vertuschen, verheimlichen gehört zum Job eines Sozialpädagogen?
Danke für den Stern!
Bei dein in Klammer gesetztes kann es schon schief gehen,da wird sogar ein Tiefergehendes FZ geprüft
Die Sanktion wird es geben, wenn mehrere Bewerbungsvorschläge zur Ablehnung aus geheimnisvollen Gründen führten (falls das Führungszeugnis vorgelegt werden musste), die einem dann angelastet wird und zur Sperre für ein paar Wochen führen können. Jetzt kannst du dir aussuchen, was dir lieber ist.
Es ist nicht gesagt, dass der evtl. ablehnende Arbeitgeber automatisch diesen bewussten Grund dem AA nennen wird - es sei denn, man wünsche das ausdrücklich. Eine Nichtnennung führt beim AA zu einigen Umständlichkeiten; es könnte ja immerhin sein, dass das AA bei Kenntnis der bestimmten Umstände dann spezielle Stellenangebote gibt, d.h. bei Arbeitgebern, bei denen BTM-Erfahrungen gefordert werden (Entzugseinrichtungen etc.). Manchmal lässt sich aus Mist auch Gold machen !
Rein theoretisch erstmal nicht wie harald aber schon sagte wenn mehrere Abgelehnt wurden, was durchaus passieren kann da du sicher ein Zeugnis vorlegen musst, kann es zu Problemen führen. Allerdings gibt es mehrere Stufen von Führungszeugnissen und was in welchem steht kommt drauf an wann du die Tat begangen hast und wie schwer die Strafe war also kann es auch sein das das im normalen Führungszeugnis nicht steht
Dem Arbeitsamt mußt Du diesen Umstand nicht mitteilen, auch wenn ein potentieller Arbeitgeber aufgrund des Führungszeugniseintrag Dich nicht einstellen wollte.
Du solltest deshalb wissen, wann der Eintrag im Führungszeugnis getilt wird,
und ob ein potentielle Arbeitgeber dem Arbeitsamt überhaupt mitteilen darf, dass es einen negativen Eintrag on Dir im Führungszeugnis gegeben hat.
Falls es herauskommt, dann machst Du gegenüber dem AA Amt keine Angaben und bei einer Sanktion klagst Du vor dem Sozialgericht.
Alles Gute