Anhörungsbogen Arbeitsamt
Hallo liebe Community,
ich hab in letzter Zeit Probleme mit dem Arbeitsamt. Ich habe mich, als ich Anfang des Jahres die Arbeit aufgrund Schließung des Unternehmens verlor, telefonisch beim Arbeitsamt informiert, bis wann eine persönliche Arbeitssuchendmeldung ausreichend ist, da ich zwar bereits wusste, dass ich zum Datum x gekündigt bin, aber trotzdem noch weiter arbeiten war und aufgrund des recht langen Arbeitsweg, den ich hatte, konnte ich nicht innerhalb der Öffnungszeiten des Arbeitsamtes bei mir im Wohnort sein.
Mir wurde vom Servicecenter am Telefon gesagt, dass die Arbeitssuchendmeldung bis zum Datum x ausreicht, also hab ich mich am Datum x persönlich beim Arbeitsamt gemeldet.
Nun soll ich eine Sanktion bekommen bzw. habe ich diese schon, da es nun auf einmal heißt, ich hätte mich verspätet arbeitssuchend gemeldet UND angeblich wäre es nirgends im System aufgeführt, dass ich mich extra erkundigt habe, bis wann ich mich spätestens persönlich gemeldet haben muss.
Wie kann ich mich dazu im Anhörungsbogen äußern, der mir geschickt wurde, um mir nicht selber ins Bein zu schießen und eventuell die Sanktion zu verhindern?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen und danke schonmal für eure Ratschläge.
LG
5 Antworten
Für eine "Arbeitssuchend"-Meldung musst du nicht persönlich vor Ort antanzen; telefonisch, schriftlich, per Mail, über Bevollmächtigten .... alles möglich ...
Das Problem: du bist in der Nachweispflicht für den fristgerechten Zugang der Meldung.
Und wenn im System nichts vermerkt ist, hast du ein Problem (deswegen sollte man als quasi Mindeststandar bei solchen Sachen ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, .. wann mit wem worüber ....).
Du solltest im Anhörungsbogen das Ganze so wie hier darstellen, solltest dir aber keine allzu große Hoffnung machen, dass du um die eine Woche Sperrzeit rumkommst.
Reicht deine Kohle nicht, wäre ergänzend Alg2 möglich ... hier ist die verspätete Arbeitssuchendmeldung auch nicht sanktionierbar, also bedeutungslos.
okay, das ist jetzt komisch... beim amt wurde mir nämlich gesagt, dass eine arbeitssuchend-meldung ausschließlich dann gültig ist, wenn ich persönlich vorgesprochen hab!? :-o
Zur bloßen Fristwahrung, um eine Sperre zu vermeiden, reicht "irgendeine" Mitteilung.
Die Arbeitssuchendmeldung selbst wird in der Regel dann gleichsam nachgeholt bzw. verifiziert, wenn man sich arbeitslos meldet - das hat in der Tat persönlich zu geschehen! - oder mann ggf. vorher einen Termin, eine Einladung vom AA erhält.
Aber, dann habe ich die Frist doch gewahrt, schließlich hab ich der guten Dame vom Servicetelefon ja gesagt dass ich ab Datum x arbeitssuchend bin... oder?
Das sollte doch eigentlich bekannt sein,wann man sich zu melden hat !
Hast du eine befristete Beschäftigung oder bekommst eine Kündigung,dann hast du dich 3 Monate vorher persönlich arbeitsuchend zu melden,spätestens nach Erhalt der Kündigung.
So etwas macht man nie am Telefon und wenn doch,dann schreibt man sich Datum,Uhrzeit und Name der Gesprächsperson auf um genau solche Dinge beweisen zu können,zumindest,das du dich da nach irgend etwas erkundigt hast.
Denn wie heißt es so schön ,, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht "
Kannst also bloß noch mal alles so schildern wie es war und hoffen das es was bewirkt,was ich bezweifele !
dann hast du dich 3 Monate vorher persönlich arbeitsuchend zu melden,spätestens nach Erhalt der Kündigung.
Das ist so nicht korrekt:
JA,stimmt,ist aber doch das beste,wie man hier mal wieder sehen kann !
ja, natürlich, das weiß ich ja auch alles... aber erstens ging das alles schlag auf schlag mit der kündigung und zweitens war ich ja trotzdem noch außerorts arbeiten - die öffnungszeiten des arbeitsamtes sind ja bekannterweise auch nicht das wahre, daher habe ich mich wie gesagt telefonisch erkundigt, bis wann ich spätestens persönlich vorsprechen muss - datum x wurde mir genannt, an datum x bin ich dort gewesen, wo mir nochmals bestätigt wurde, dass alles so in ordnung geht. nun auf einmal dieses schreiben. kann in meinen augen nicht sein, was sich die behörden da erlauben. klar gibt es regelungen aber es gibt ja auch diese servicenummer nicht umsonst und ich hab mich auch nicht grundlos extra informiert...
mündlich ist wertlos. Schriftliche, rechtskräftige Bescheide, Eingangsbestätigungen erhalten dich am Leben. Du solltest sagen wie es war, und betonen dass du dir alle Mühe gegeben hast (Belege?).Bei Sanktion, die eintreten wird, auf jedenfall die Mühe machen und Widerspruch einlegen. Du wirst gute Chancen haben, dass die Sanktion am Ende wieder kassiert wird, weil ein Formfehler vorlag. Weißt du den Namen des Mitarbeiters noch, der dich falsch informiert hat? Kannst du nachweisen dass du angerufen hast? Innerhalb des SGB ist es ein häufiger Formfehler, dass man nicht hinreichend und zeitnah aufgeklärt worden ist, dass aus einem bestimmten Verhalten Sanktionen erfolgen können. Ich wurde wegen verspäteter Meldung mit einer Woche sanktioniert, ich habe als dürftige Erklärung einfach angegeben dass ich durch meine Kündigung sowieso lange Gesperrt würde. Eine Woche ist verkraftbar. War allerding auch ein kleines Jobcenter.Immer Widerspruch einlegen! Kostet dich nichts.
ja, das werde ich mir für die zukunft hinter die ohren schreiben... am besten jeden anruf mit datum, uhrzeit, name meines gesprächspartners dokumentieren.
den namen des mitarbeiters weiß ich nämlich leider auch nicht mehr, ich mein warum auch... wenn ich so eine servicenummer anrufe um eine bestimmte info zu erhalten, geh ich ja im normalfall nicht davon aus, dass dann so ein mist passiert...
widerspruch werde ich auf jeden fall einlegen, je nachdem ob die sanktion weiterhin bestehen bleiben bzw. vollzogen werden soll. den anhörungsbogen werde ich heute beim amt einwerfen, dort hab ich erstmal alles so eingetragen, wie es gewesen ist.
danke dir für deinen rat, lg
Was am Telefon gesagt wurde, kannst Du vergessen.
Du hättest auch auf den Seiten der Arbeitsagentur herausfinden können, dass Du Dich sofort hättest melden müssen - das kann man auch online tun. Die Sanktion dürfte also rechtens sein.
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/index.htm
Schau selbst.
Du kannst aber für die Dauer der Sanktion vermindertes ALG II beantragen, so dass Du zumindest Deine Miete zahlen kannst und krankenversichert bist..
mmh okay das hab ich mir schon so gedacht... nur da frage ich mich, wozu es diese service-nummer überhaupt gibt und warum mir etwas erklärt wird, was am ende eben doch nicht so ist... :-/
Tja, da kann man jetzt spekulieren...
Auch Sperren von ALG - 1, nicht nur Sanktionen von ALG - 2,helfen Millionen Euro pro Jahr einzusparen !
Manch einem könnte man ja eine absichtliche Falschauskunft unterstellen,was aber zu beweisen wäre.
ja, das mit dem beweisen ist so eine sache... ich hatte bisher nie probleme mit dem arbeitsamt, daher habe ich es für unnötig gehalten, mir alles genau aufzuschreiben, wann ich angerufen habe, wer mein gesprächspartner war usw - böser fehler, aus dem ich nun wohl lerne... ein "hoch" auf die behörden in deutschland...
Naja du kannst sagen du kannst nichts dafür wenn es im System nicht hinterlegt worden ist. Um die Sanktion wirst du wohl nicht herum kommen.
eben, ich kann nix dafür... schon allein deswegen halte ich eine sanktion für ungerechtfertigt...
was kann ich in dem falle in den anhörungsbogen schreiben?
Tatsächlich ist es so, daß man sich heut zutage bereits ca. acht Wochen bevor man seine Arbeit verliert, beim Amt arbeit suchend melden soll. Du kannst in den Bogen schreiben daß du das Telefonat über Lautsprecheranlage geführt hast, wenn es zutreffend ist, und Zeugen benennen die dabei waren und gehört haben was gesprochen wurde. Die persönliche Arbeitslosmeldung geht tatsächlich nur höchst persönlich, das geht nicht einmal mit Vollmacht. Die lebende Person will gesehen werden.
okay, das ist jetzt komisch... beim amt wurde mir nämlich gesagt, dass eine arbeitssuchend-meldung ausschließlich dann gültig ist, wenn ich persönlich vorgesprochen hab!? :-o
ich habe nun den anhörungsbogen ausgefüllt und alles so eingetragen, wie es gewesen ist... die sanktion soll wohl auch für eine woche sein aber ich werde widerspruch einlegen, im anhörungsbogen habe ich auch mit dazu geschrieben, dass ich eine sanktion in diesem fall für ungerechtfertigt halte.
ergänzendes alg II würde ich nicht bekommen, da ich noch bei meinen eltern wohne und ich damit in den augen des amtes finanziell versorgt bin. selbst, wenn mein alg I ausläuft, würde ich bei weiterbestehen dieser situation kein alg II bekommen.
ich schaue mal, was bei der sanktion nun rauskommt und dann sehe ich weiter, wie ich vorgehe.
danke für deinen ratschlag, lg