Alg 1 und Probearbeiten Muß ich dem Amt das mitteilen?
Hallo
folgende "fiktiver fall". Jemand bekommt Alg 1 und hat für Freitag bei einem Paketdienst ein Probearbeiten von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr vereinbart.
Muss der Jemand das dem Arbeitsamt mitteilen und können die das ablehen?
Danke
10 Antworten
Auch Probearbeit muß dem Amt gemeldet werden! Allein aus versciherungs technischen Gründen. Hatte selbst einmal vor ein par jahren das Problem war gerade zehn Minuten da und schon kam der Zoll. Die Quittung war eine Anzeige wegen Schwarzarbeit. Bin jedoch mit einem Verwarngeld nochmals glimpflich davon gekommen!!!
Probearbeiten ist doch umsonst, oder? Das muß man m.E. nicht melden.
Du musst das Probearbeiten beim Arbeitsamt anmelden zwecks Versicherung usw. Aber warum sollte das Arbeitsamt das ablehnen? Wenn du dafür bezahlt wirst, musst du das auch melden und bekommst es leider vom Alg 1 abgezogen.
Laut Hotline des Arbeitsamtes muss man die Probearbeit spät. 48 Stunden vorher anmelden, dazu PERSÖNLICH beim zuständigen Arbeitsamt vorstellig werden und dort einen Antrag ausfüllen. Bin nämlich momentan auch in einer solchen Situation. Wenn man die Probearbeit nicht anmeldet, kann es passieren, dass man gesperrt wird oder im schlimmsten Fall, wenn man "erwischt" wird, eine Anzeige wegen Schwarzarbeit bekommt.
Keine MUSS- Regelung, sofern es sich wirklich nur um Probearbeiten handelt. Wer kann aber vorher wissen, wie BA o. ä. reagieren? Besser wäre es also, den zuständigen Sozialleistungsträger zu informieren. Gut verkauft, kann man es ja als "Eigenbemühung" deklarieren...