Samenspender will plötzlich in ie Geburtsurkunde und Rechte am Kind. Darf er das?
Hallo!
Wie geschrieben, es geht um einen Samenspender (privat), der sich nun überlegt hat, die Vaterschaft anzuerkennen. Er will in die Geburtsurkunde und sich alle Rechte am Kind erkämpfen. Darf er das? Das Paar war nie zusammen und hat sich nur, um das Kind zu zeugen, getroffen. Die Mutter möchte "Vater unbekannt" in der Urkunde haben. Sie wollte zwar Kontakt, aber er sagt jetzt, wenn er vor der Tür steht und das Kind will, muß sie es rausgeben. Hat ein Spender tatsächlich so viele Rechte? Das Kind, um das es geht, ist noch nicht geboren.
16 Antworten
Liebe Doreennadine,
drei Antworten hätte ich dazu. Du musst sie nicht alle lesen, aber ich würde sie gern alle loswerden:
- Aus rechtlicher Sicht hat die Mutter einen ziemlich schlechten Stand. Der Vater kennt sie und weiß um ihre Schwangerschaft. Er weiß gleichfalls, daß er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der biologische Vater des Kindes ist. Wie Flitzpiepje bereits geschrieben hat, wurden die Rechte der Väter in dieser Hinsicht gestärkt - er kann einen Vaterschaftstest einklagen und seine Nennung in der Geburtsurkunde erzwingen. Das Kind einfach wegnehmen hingegen kann er ihr nicht. Hier kann ein Gericht Regelungen treffen, in denen fixiert ist, wann und wie oft er das Kind sehen und betreuen darf. Der Alleinstellungsanspruch der Mutter jedoch ist Geschichte.
- Vaterschaft bedeutet neben Rechten sicherlich auch Pflichten. Sollte sich, wie ich aus deiner Frage zu lesen glaube, abzeichnen, daß der Vater seine Position ausnutzen will, um Druck auf die Mutter und das Kind auszuüben, ohne seiner Rolle als Vater gerecht werden zu wollen, wäre nach meinem Empfinden ein Gang zum Anwalt für Familienrecht fällig - und zwar schnell. Vor allem eine harmonische Umgebung und ein gesichertes Umfeld für das Kind müssen dabei im Vordergrund stehen. Verschweigen und tricksen hielte ich für kontraproduktiv; der Vater hat relativ gute Karten. Wenn die beiden also nicht im Guten einen modus operandi finden, sollte so schnell wie möglich eine Stelle eingeschaltet werden, die Regeln definiert und diese notfalls auch durchsetzen kann - zum Wohle des Kindes.
- Womit wir beim dritten Punkt wären, dem Kindeswohl. Ich kann mir einige Szenarien vorstellen, in denen die Mutter ein Kind haben will, ohne es den Vater wissen zu lassen. Keines dieser Szenarien beinhaltet ein intaktes Elternhaus. Wer also schon von Beginn an auf so etwas hinsteuert, nimmt die Beeinträchtigung einer intakten Kindheit billigend in Kauf. Im besten Falle wollen zwei Frauen als Partnerinnen gemeinsam ein Kind großziehen, die anderen Szenarien will ich hier gar nicht auswalzen. Nach meiner Überzeugung wird ein Kind von einem Mann und einer Frau in die Welt gebracht, um von einem Vater und einer Mutter erzogen und begleitet zu werden. Wenn jedoch schon das Ungeborene einen Besitzstreit auslöst und mit Halbwahrheiten (Geburtsurkunde) aufwachsen soll, mache ich mir über die Haltung der Mutter dem Kind gegenüber meine Gedanken - sie wird nie vergessen können, daß es das Kind eines Ungeliebten ist. Und ich befürchte, daß ein Familienrichter/Familienrichterin das ähnlich sehen könnte...
LG andisazi
Eine ausgezeichnete Antwort!
...auch von mir ein gaaanz dickes DH für diese menschliche Antwort - zum Wohle des Kindes!!!
Schade wenn Erwachsene sich ihrer Verantwortung nicht bewusst sind und willkürlich einen neuen Menschen, zur Durchsetzung ihrer eigenen Vorstellung missbrauchen!
Für mich hat nur das Kind Rechte! Ein Kind kann nicht entscheiden, in welchem Umfeld es aufwachsen möchte! Die Beiden Erzeuger sollten sich dringend ihrer Pflichten bewusst werden....
Danke schön für den Stern - ich wünsche dem Kind und seinen Eltern eine gemeinsame und chancenreiche Zukunft...
Ein virtuelles extra Dh! für diese Antwort!
Meine, ähnlich gelagerte, ist leider in der Platine meines Laps verschwunden.
Es gibt hier eine neue Rechtsprechung, die die Rechte der Väter stärkt. Ja, er kann per Gericht auf einen Vaterschaftstest bestehen und dann sogar das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
Er ist dann aber auch voll unterhaltspflichtig!
das ist egal, Vater Staat zahlt für ihn
Boah so eine hirnlose Aussage!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
meinst Du mich? Ja, das war sein Zitat!
Ein Vater hat Rechte und Pflichten.
es gibt keine privaten samenspender. da das kind sein recht auf abstammung hat und zwar glaube ich dieses jahr sogar höchstrichterlich bestätigt, gibts keine privaten samenspender. die mutter kann garnicht "vater unbekannt" angeben, weil sie sich mit der behauptung strafbar macht: personenstandsfälschung, betrug und auch unter umständen sozialbetrug, sollte sie unterhaltsvorschuss beantragen wollen oder alg2 beantragen.
er kann natürlich die vaterschaft einklagen. das wirft dann natürlich ein sehr negatives licht auf dich, wenn du dich dann strafrechtlich verantworten musst. willst du mit kind in den knast? oder kind geht zum vater und du gehst allein in haft?
wie gesagt, er hat alle rechte eines vaters: das recht auf vaterschaftsanerkennung, das recht auf umgang, die pflicht auf unterhaltszahlung und unter umständen die möglichkeit das sorgerecht zu bekommen. er ist kein spender, auch wenn du als gebärmaschine das gerne so sehen möchte. er ist werdender vater.
er ordnet einen vaterschaftstest an, lässt die vaterschaft feststellen, unterschreibt die vaterschaftanerkennung und jab dann bekommt/hat er seine rechte! und die steuerzahler müssen zudem nicht für ein kind aufkommen, das ein recht auf den vater hat!
Er hat das Kind gezeugt und ist damit der biologische Vater. Als solcher hat er die Rechte, die er jetzt einfordert. Deshalb sind Samenspenden eigentlich auch anonym.
@andisazi: Ein sehr guter Beitrag ... und besonders hervorheben möchte ich, dich zitierend:
Wer also schon von Beginn an auf so etwas hinsteuert, nimmt die Beeinträchtigung einer intakten Kindheit billigend in Kauf. Im besten Falle wollen zwei Frauen als Partnerinnen gemeinsam ein Kind großziehen, die anderen Szenarien will ich hier gar nicht auswalzen. Nach meiner Überzeugung wird ein Kind von einem Mann und einer Frau in die Welt gebracht, um von einem Vater und einer Mutter erzogen und begleitet zu werden. Wenn jedoch schon das Ungeborene einen Besitzstreit auslöst und mit Halbwahrheiten (Geburtsurkunde) aufwachsen soll, mache ich mir über die Haltung der Mutter dem Kind gegenüber meine Gedanken - sie wird nie vergessen können, daß es das Kind eines Ungeliebten ist.
e.