Beglaubigte Geburtsurkunden (Deutsche/Filipino) für Geburt unseres Kindes
Hallo, bald kommt meine Tochter auf die Welt und ich bin gerade dabei die benötigten Papiere für Behördengänge zu organisieren. Ich selbst habe schon einen Auszug aus dem Geburtenregister vom Standesamt meines Geburtsortes..weiß aber nicht genau ob es schon beglaubigt worden ist. Nun haben wir auch 2 Geburtsurkunden von meinem Partner beantragt (wird von den Philippinen zugeschickt).. werden die schon automatisch beglaubigt? Könnte man seine Urkunden auch nachträglich hier in Deutschland beglaubigen lassen?
4 Antworten
Wenn das hiesige Standesamt eine Beglaubigung der philippinischen Geburtsurkunde fordert, handelt es sich dabei um eine Legalisation, die von der Behörde eingeleitet werden muss, welche die Urkunde ausstellt. Die Echtheit der Urkunde wird von der ausstellenden Behörde an immer von der nächst höheren Instanz bis zum Innenministerium in Manila und schließlich von dort zur deutschen Botschaft in den Philippinen beglaubigt, ein längerer Behördenweg. Wenn du die Urkunde aus den Philippinen erhalten hast, solltest du es einfach darauf ankommen lassen, die das deutsche Standesamt darauf reagiert.
Wenn Du ein Original aus den Philippinen hast, kannst Du hier Kopien machen und das hier beglaubigen lassen. Ein Original ist ein Original und muß nicht beglaubigt werden, nur die Kopie.
Man kann nur eine beglaubigte Kopie bekommen, wenn man das Original vorliegen hat!
Nein Beglaubigen kann man nur vom Original. Aber wenn du es aus deinem Land bekommst ist es ein Original was man nicht beglaubigen muss.
Die Beglaubigung deutscher Personenstandsurkunden ist nur durch Standesämter möglich (lt. Verwaltungsverfahrensgesetz). Dennoch von anderen Stellen beglaubigte Personenstandsurkunden sind -streng genommen- wertlos, weil der in der Urkunde bezeichnete Sachverhalt u. U. nicht mehr aktuell ist (z. B. zwischenzeitliche Namensänderung oder Berichtigung).
Also ich habe gestern auf der Internetseite des Standesamtes auf den Philippinen 2 Geburtsurkunden meines Partners beantragt (1 Kopie) ..kostet ca. 15€ pro Urkunde und wird in 6 Wochen hier sein. Sowas kann man wohl als Original bezeichnen,oder ? Wo muss ich dann hier damit hingehen,um weitere Kopien beglaubigen zu lassen? Und wo kann ich meine Kopien beglaubigen lassen ?(bin in DE geboren)