Bekam ein Kind in der DDR eine neue Geburtsurkunde wenn geheiratet wurde?
Ich habe vor ein paar Tagen bemerkt das meine Geburtsurkunde 1 Jahr nach meiner Geburt ausgestellt wurde und die von meiner Schwester sogar 6 Jahre danach. Wir wurden beide zu DDR-Zeiten geboren. Nun meine Frage: Wenn die Mutter nach der Geburt des Kindes wieder geheiratet hat und das Kind den neuen Namen annehmen sollte, wurde da damals eine neue Urkunde ausgestellt oder auf der schon bestehenden nur ein Vermerk gemacht? Denn ich weiß das normal die Geburtsurkunden direkt nach der Geburt ausgestellt werden und wurden und nicht erst 1 bzw. 6 Jahre danach.
2 Antworten
Nein,es wurde keine neue ausgestellt.Die Geburtsurkunde dokumentiert Deine Geburt.Und keine späteren Namens-,Familienstands-oder Adressänderungen.Dazu gab es u.a.das Buch der Familie. Eine neue wurde nur bei Verlust und auf Antrag ausgestellt. Warum nun in Deinem Fall eine neue ausgestellt wurde,weiß ich nicht.Muß aber andere Gründe haben.
zwar uralt der Beitrag aber dennoch interessant, ähnliche/gleiche Frage stelle ich mir momentan auch da es 2 Geburtsurkunden von mir gibt! auf der einen trage ich den Namen meiner mutter und auf der anderen (die "offizielle") trage ich den Namen meines stiefvaters den sie geheiratet hat als ich 2 war!