Geburtsurkunde... Vater nicht eintragen lassen -> Konsequenzen?!
Wenn man den Vater nicht in die Geburtsurkunde einträgt...
...kann der Vater vor Gericht anklagen, dass er doch eingetragen wird?
...hat der Vater dann kein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn er nicht als Vater drinsteht?
...bekommt man keine Hilfe vom Staat, wenn kein Vater in der Geburtsurkunde steht?
Würde mich mal interessieren, eine Freundin meinte, sie möchte ihn nicht eintragen lassen, aber das ist dann eher ein Nachteil oder?
8 Antworten
Ja er kann es sich einklagen, dass er da drin stehen will und den ganzen Prozess mit Vaterschaftstest (und die dazu gehörigen Kosten, die dann auf der Mutter sitzen bleiben, wenn sie sich weigert mit zu machen), kann man sich sparen, wenn man den Vater, wenn dieser bekannt ist, auch eintragen lässt.
Wenn er nicht drin steht, hat er natürlich keine Rechte, aber auch keine Pflichten. Muss also keinen Unterhalt zahlen.
Will man Unterhaltsvorschuss vom Staat, wird das Jugendamt wissen wollen, wer der Vater ist. Weiß man das, dann wird dieser auch als Vater eingetragen, damit er den Unterhalt zahlt, wenn er kann, kann er das nicht, bekommt man den Unterhaltsvorschuss. Weiß man es und weigert sich, den Namen zu nennen, gibt auch keinen Unterhaltsvorschuss.
Und jetzt kommts: Der Unterhalt (oder der Vorschuss) ist fürs Kind, nicht für die Mutter. Stellt diese sich also quer, "beklaut" sie im Grunde ihr Kind.
Davon abgesheen hat das Kind ein Recht darauf, zu wissen wer der Vater ist und auch mit diesem Umgang zu haben. Dieses Recht geht vor den Willen der Mutter.
1. Wenn der Vater nicht eingetragen wird, obwohl bekannt ist es erstmal Personenstandfälschung, bzw. mittelbare Personenstandfälschung.
2. Der Vater kann natürlich auf Vaterschaftsfeststellung klagen und so einen Vaterschaftstest erzwingen.
3. Damit kann er das Umgangsrecht erzwingen.
4. Wenn Die Mutter nicht den Vater angibt, macht sie sich gegenüber dem Kind schadenersatzpflkichtig, weil das Kind natürlich einen Anspruch auf Unterhalt hat. Bis zum 18. Lebensjahr vertreten durch die Mutter.
wenn sie das macht ist der vater weder unterhaltspflichtig noch ist das kind später erbberechtigt. einem kind den leiblichen vater vorzuenthalten ist ausserdem egoistisch, irgendwann wird das kind nach dem vater fragen und vielelicht nach ihm suchen. kinder haben ein recht auf beide elternteile.
der vater des kindes hat das recht auf vaterschaftsanerkennung. wenn er also die vaterschaft anerkennen will, dann wird er dies in die wege leiten. wenn du das verweigerst, machst du dich strafbar. das kind hat ein recht auf abstammung.
dann geht der vater zum gericht und lässt die vaterschaft gerichtlich feststellen. das darfst du dann bezahlen.
er hat weiterhin das recht auf umgang und er hat weiterhin das anrecht auf gemeinsames sorgerecht. auch dieses kann er sich beides gerichtlich einklagen.
solltest du ihm öfter im weg stehen, wird er sich gerichtlich auch das kind holen.
Ich habe die Hölle auf Erden. Ich habe den Vater auch anerkennen lassen. Seine Eltern stehen jetzt jeden Samstag und Sonntag vor der Tür und bleiben immer von 9:00 - 20:00 Uhr in unserem gemeinsamen Haus. Sie sind der Meinung dass sie unsere Tochter sehen können wann und wie lange sie wollen. Meine Eltern dürfen nicht kommen. Mein Freund interessiert sich einen ... um das was ich sage. Er ist der Vater und er und seine Eltern haben Rechte ob es mir passt oder nicht. Ja und er war weder vor der Schwangerschaft noch in der Schwangerschaft so. Wir sind seit 8 Jahren zusammen. Seit die Kleine da ist werd ich nur beschimpft und sonst etwas. In der Elternzeit wurde ich immer getriezt arbeiten zu gehen. Ihm und seinen Leuten passt es nicht dass ich mit der Kleinen daheim bin. Ich lebe nicht von seinem Geld. Ich arbeite seit über 15 Jahren Vollzeit. Natürlich wird man jetzt sagen verlasse ihn doch. Ich will aber mein Kind nicht an ihn verlieren. Das habe ich auch sehr oft zu hören bekommen. Er wird mir niemals das Kind geben auch nicht am WE. Dafür werden er und seine Eltern sorgen. So etwas bekomme ich immer zu hören. Und Unterhalt von ihm wird es nicht geben dafür sorgt er. Unsere Tochter ist eh besser bei ihm und seiner Familie aufgehoben als bei mir. Ich bin 36 und arbeite in der Pflege. Also bin ich kein Kind mehr. Ich rede jetzt nur von mir hätte ich nochmal die Chance in meinem Leben ihn eintragen zu lassen glaubt mir ich würde es nie mehr tun. Ich hasse mich jeden Tag dafür. Die Kleine geht ab Februar in den Kiga und wer holt sie ab und bleibt so lange bis der KV heim kommt? Ja ganz richtig. Seine Eltern. Und ich kann nichts dagegen machen. So viel dazu.