Sachverhalt mit Nichtwissen bestreiten?

6 Antworten

was bedeutet es, wenn der Beklagte den Sachverhalt mit Nichtwissen bestreitet ?

-> § 138 Abs. 4 ZPO

Ich aber genau weiß, das ich mit dem Beklagten darüber gesprochen habe.

Dann dürfte das unzulässiges Bestreiten mit Nichtwissen sein, wenn da nicht noch gescheite Gründe dargelegt werden, wieso er das nicht weiß.

Das bedeutet, dass er zu einer Äußerung des Gegners in der Sachverhaltsäußerung sagt, dass er es 'nicht weiß'. Ist aber in der Regel vor Gericht nicht wirklich ausreichend, meist ist eher substantiiertes Bestreiten angebracht.

VirageXO  14.12.2021, 20:30
Ist aber in der Regel vor Gericht nicht wirklich ausreichend, meist ist eher substantiiertes Bestreiten angebracht.

Kommt halt ganz drauf an, wie gründlich die Gegenseite gearbeitet hat, nech?

Erst mal langsam. Worum geht es denn eigentlich?

In Bezug auf die Aussage des Beschuldigten gibt es zwei Aspekte:

  • Ist sie überhaupt relevant? Dafür brauchen wir die Hintergrundgeschichte
  • Kannst Du das beweisen?
VirageXO  14.12.2021, 20:33
Worum geht es denn eigentlich?

§ 138 Abs. 4 ZPO.

In Bezug auf die Aussage des Beschuldigten gibt es zwei Aspekte:

Kläger oder Beklagten, nicht Beschuldigten.

Ist sie überhaupt relevant? Dafür brauchen wir die Hintergrundgeschichte

Die erarbeitet man sich damit gerade erst noch.

Kannst Du das beweisen?

Das wäre dann erst die Folgefrage, wenn erfolgreich bestritten wurde.

Cwmystwyth  14.12.2021, 21:00
@VirageXO

Vielen Dank, auch wenn ich das nicht wissen wollte und Du auch nicht der Fragesteller bist.

Aber mal eine gesellschaftlich-kulturelle Frage an Dich: hast Du auch den Eindruck, dass Rechthaber und Klugschei.ss.er in Deutschland mehr werden?

VirageXO  14.12.2021, 21:17
@Cwmystwyth
Aber mal eine gesellschaftlich-kulturelle Frage an Dich: hast Du auch den Eindruck, dass Rechthaber und Klugschei.ss.er in Deutschland mehr werden?

Ich habe eher das Gefühl, dass diejenigen Leute mehr werden, die meinen, sich zu Dingen zu äußern, von denen sie nicht das geringste verstehen.

Cwmystwyth  14.12.2021, 22:21
@VirageXO

Genau. Und dann gibt es noch diejenigen, die lieber den Sachverhalt kennen, bevor sie eine falsche Antwort geben. Und es gibt diejenigen, die immer antworten.

Die Fragestellerin hat übrigens noch nicht geantwortet. Es wird also im Verborgenen bleiben.

VirageXO  14.12.2021, 23:03
@Cwmystwyth
Genau. Und dann gibt es noch diejenigen, die lieber den Sachverhalt kennen, bevor sie eine falsche Antwort geben. Und es gibt diejenigen, die immer antworten.

Sind das die Leute, die auch den Sachverhalt wissen wollen, wenn die Frage "Was ist 1+1?" lautet?

Die Fragestellerin hat übrigens noch nicht geantwortet. Es wird also im Verborgenen bleiben.

Was auch immer daran verborgen sein soll...

Cwmystwyth  15.12.2021, 09:08
@VirageXO

Nerven Dich diese Typen auch, die keinen Text zustande bringen ohne Zitate?

VirageXO  15.12.2021, 09:38
@Cwmystwyth
Nerven Dich diese Typen auch, die keinen Text zustande bringen ohne Zitate?

Geht so. Habe ich aber auch selten erlebt.

Schlimmer finde ich die Leute, die einfach nicht begreifen wollen, was sie für einen Stuss von sich geben.

Das Bestreiten mit Nichtwissen soll verhindern, dass die Zugeständnisfiktion greift. Hiernach ist der Vortrag einer Partei als zugestanden hinzunehmen, wenn er nicht wirksam bestritten wird. In der Regel muss die Prozesspartei substantiiert bestreiten, dh. sagen, wie es stattdessen war. Dies ist bei Dingen, die du selbst nicht wahrgenommen hast, nicht möglich. Dies soll die vortragende Partei aber nicht von der Darlegungs- und Beweislast entbinden, so dass man hier ein Bestreiten mit Nichtwissen zulässt.

Wenn der bestrittene Vortrag eine eigene Handlung der Prozesspartei oder eine eigene Wahrnehmung betrifft, ist das Bestreiten mit Nichtwissen unzulässig, § 138 ZPO. Hat er also bestritten, dass es das Gespräch gegeben hat oder was Gegenstand des Gespräches war, ist ein solches Bestreiten mit Nichtwissen unzulässig.

Guckst Du

https://dejure.org/gesetze/ZPO/138.html

Ist was nettes, wenn es um die Darlegungs- und Beweislast geht.
Das sollte Dir dein Anwalt erklären, was man auf das Bestreiten mit Nichtwissen sinnvollerweise erwidert.