Als Deutscher heiraten in Marokko. Muss man den Arbeitsvertrag und die Lohnabrechnung auch beglaubigen und legalisieren lassen?
Und wenn ja, wo bzw. von wem muss man es beglaubigen lassen, damit die marokkanische Botschaft es legalisiert? Notar, Kundenzentrum...?
Mein Bundesland ist Hamburg. Die Anlaufstellen für Beglaubigungen sind ja in jedem Bundesland unterschiedlich.
Und das Legalisationsverfahren ist auch unterschiedlich abhängig davon, für welchen Staat es ist.
Das nur zur Info, damit wirklich nur Antworten kommen für den Fall „Hamburg - Marokko“.
Die marokkanische Botschaft meinte am Telefon, dass alle Papiere vom Amtsgericht beglaubigt werden müssen, damit sie sie legalisieren können. Dann habe ich beim Amtsgericht angerufen. Die meinten, dass sie nur für Handelspapiere zuständig sind. Dann habe ich wieder bei der Botschaft angerufen und die nochmal gefragt, wo das denn jetzt beglaubigt werden soll. Die wussten das dann auch nicht. Die meinten, normalerweise bekommen die immer ihre Dokumente von Heiratswilligen vom Amtsgericht beglaubigt. Hat das Amtsgericht mir jetzt Mist erzählt oder die Botschaft? Dann meinte die Botschaft, sie brauchen eine Beglaubigung von der Stelle, wo das Dokument ausgestellt wurde. Eine Unterschrift oder Sigel des Vorgesetzten des Sachbearbeiters. Das klingt doch komisch. Weil meine Geburtsurkunde wurde auch vom Standesamt ausgestellt, aber von der Inneren Behörde bzw Einwohner-Zentralamt beglaubigt.
Das Bundesverwaltungsamt ist auch nicht für Marokko zuständig. Da habe ich schon angerufen.
Ich bin echt verzweifelt. Im Internet finde ich auch keine Informationen zu meinem Fall. Ich bin doch nicht der Einzigste, der als Deutscher in Marokko heiraten will.