Mieter beklagt sich über rutschige Terassenfliesen - was kann ich tun?
Guten Morgen,
unser Mieter beklagt sich darüber, dass die Fliesen der Terasse rutschig seien und sie merfach fast ausgerutscht sei. Die vorherigen wechselnden Mieter hatten die Rutschigkeit 20 Jahre nie bemängelt... Ich frage mich nun:
- Liegt es in meinem Aufgabenbereich als Vermieter z.B neue Fliesen zu verlegen oder sollte sich die Vermieterin um einen aufzulegenden Belag kümmern z.B Kunstrasen,Gummimatten etc.)
- Welche ist wohl die beste bzw. günstige Variante: Was empfiehlt ihr?
Viele Danke und Grüße
Anna
6 Antworten
Das ist normalerweise kein Mangel; das kommt bei Fliesen vor. Außerdem hat die Mieterin durch die Wahl geeigneten Schuhwerks (Gummisohlen vs. Plastiksohle oder gar Holzclogs) selber die Möglichkeit, ihr Unfallrisiko zu minimieren.
Was sind das für Fliesen?
http://www.biermann-web.de/fliesen/sanierung/anti-rutsch-klassiker/
Grundsätzlich ist die betriebssichere Herstellung m.E. schon Deine Sache.
Es ist allerdings auch nach 20 Jahren nicht zwingend nachvollziehbar, dass der Belag - soweit er bis dato die Rutschklasse aufweist - nun nicht mehr geeignet sein soll.
Ein häufiger Grund ist jedoch die Anwendung von Pflegemitteln, die die Rutschhemmung mindern. Nutzt der neue Mieter eines?
Vorschlag: einfach mal selbst testen. Vielleicht kannst Du über die BGBau ein mobiles Prüfgerät organisieren, wenn es tatsächlich rutschig erscheinen sollte.
günstige bauliche Lösung: https://anti-rutsch-schutz.de/
zu 1) Nein, absolut nicht. Du musst nichts machen und solltest auch nicht. Das Begehren ist vielleicht optisch nachvollziehbar, mehr nicht.
Hinweiß - google mal nach:
Ausrutschen in der Dusche - Vermieter in Schuld?
Will sagen: Den Nachweiß einer Rutschfestigkeit musst Du nicht erbringen - ist auch nicht erforderlich. Den gibt es laut Landesbauordnung, jedenfalls nicht im Privatbereich (schau nach).
Dein Mieter hat die Fliesen bei Anmietung beurteilen und bemängeln können - hat er aber nicht.
zu 2.2) Meine Empfehlung ist es sich mittel- oder langfristig von dem Mieter zu trennen.
Er wird ewiger Querulant bleiben, weil ihm die einfachsten Naturzusammenhänge fehlen und nur auf "Minderung" abzielt. Zudem kann er noch nicht einmal googlen, denn dann hätte er es vorher gelöst.
zu 1) Nein, absolut nicht.
Das sehe ich anders.
Begründung:
Der Vermieter hat eine Sorgfaltspflicht wie z.B. im Winter, dass er für den Bürgersteig vor seinem Haus zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn Jemand zu Schaden kommt weil es glatt ist und oder nicht der Schnee geräumt wurde.
Es kann durchaus sein, dass die Fliesen durch Witterung usw. bemoost sind bzw. glatt sind, da ist der Vermieter in der Pflicht etwas zu unternehmen.
Dass die Fliesen rutschig sind, kann auch an Moosbewuchs und sonstigen Schmutzablagerungen liegen. Vielleicht hilft es, mal wieder gründlich mit Moosentferner und Hochdruckreiniger zu reinigen. Danach evtl. Pflegemittel aufbringen.
Wenn der Belag jedoch sauber ist, so ist er von den Mietern, die so gemietet haben, auch hinzunehmen. Dass man ausrutschen kann, sollten sie wissen und dass man sich mit geeigneten Schuhen davor schützen kann, auch.
Wenn sie dennoch was dagegen unternehmen wollen, können sie das selbst tun.
Zum Beispiel hier mal nachsehen:
http://antirutsch-shop.de/Bodenbelaege-fuer-Balkon-und-Terrasse
Du bist jedenfalls nicht in der Pflicht.
Das mit dem Pflegemittel ist mit Vorsicht zu genießen (Porenverfüllung).