Was bedeutet Entfertigung?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Da die Antwort 1 nicht besonders ergiebig ist, hier ein Hinweis:

Die "Entfertigung" hat mit dem Verzicht auf den gesetzlichen Pflichtteil an einer Verlassenschaft (Erbschaft) zu tun. Es wird sozusagen als Ausgleich ein Geldbetrag oder ein Vermögenswert oder ein dingliches Recht gegeben, damit der/die Pflichtteilsberechtigte auf diesen Pflichtteil verzichtet.

Genauere Details bitte bei einem Juristen hinterfragen.

Du kannst ja mal alle Antworten lesen, die hier http://forum.geizhals.at/t607488,5159672.html auf die völlig identische Frage vom November 2008 gegeben wurden. Dabei wirst Du auf die Einsicht stoßen, dass es nur eine "Endfertigung" gibt und dass es eher unwahrscheinlich ist, diesen Begriff im Zusammenhang mit einer Pflegschaft anzutreffen.

Sind Dir die Fragen ausgegangen, dass Du "fremdgehen" musst^^?