Was können wir gegen solche Vorwürfe und Beschuldigungen unternehmen?

6 Antworten

Wenn an den Beschuldigungen nichts dran ist, wird es von Seiten des Jugendamtes auch eingestellt. Die sind aber verpflichtet solchen Anschuldigungen nachzugehen. Wenn der Vermieter aber wissentlich falsche Behauptungen gegnüber dem Jugendamt macht, solltet ihr ihn wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede anzeigen. Die Staatsanwaltschaft wird dann beim Jugendamt Akteneinsicht vornehmen. Wenn da dann der Name des Vermieters auftaucht, wird er mit einem Verfahren rechnen müssen.

Gewitterhexe89 
Beitragsersteller
 24.11.2012, 15:29

Und was ist wenn er das da anonym gemeldet hat :/

Ufosein  24.11.2012, 15:31
@Gewitterhexe89

Dann seid ihr in der Beweispflicht, daß er es getan hat. Läßt sich leider nicht ändern.

Gewitterhexe89 
Beitragsersteller
 24.11.2012, 15:34
@Ufosein

Dann bleibt uns nur eins....wir schlagen ihn mit seinen eigenen Mitteln und schicken auch mal anonym das Jugendamt ins Haus....

Ufosein  24.11.2012, 15:42
@Gewitterhexe89

Mit solchen Aktionen haltet ihr das Amt nur von seinen eigentlichen Aufgaben ab. Wahrscheinlich waren die Mitarbeiter auch deshalb so unfreundlich, weil sie immer wieder zu solchen "Fehlalarmen" gerufen werden.

Kubique86  24.11.2012, 15:43
@Gewitterhexe89

Wenn der Vermieter aber wissentlich falsche Behauptungen gegnüber dem Jugendamt macht, solltet ihr ihn wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede anzeigen.

Nein das wäre Verleumdung (§187 StGB).

@gewitterhexe: das bringt doch auch nix, sowas sollte man tun wenn ein kindeswohl gefährdet ist und nicht aus rache, dann lasst ihr euch doch auf sein niveau herab...

anonym solche sachen angeben ist nicht so leicht, meist wollen ämter wie jugendamt oder veterinäramt trotzdem wissen von wem das kommt. sie sind nicht verpflichtet euch das zu sagen, aber der polizei schon, falls ihr anzeige erstellt.

Gewitterhexe89 
Beitragsersteller
 24.11.2012, 15:45
@Ufosein

Dürfen die überhaupt die Wohnung durchsuchen? Die haben bei meiner Freunden alle Schränke aufgemacht und sogar in den Keller gekuckt.

Anzeigen kannst Du in diesem Falle niemanden - oder hat das Jugendamt explizit gesagt, von wem die Meldung kam? Wenn nicht, kann er genauso eine Anzeige machen, wenn ihr nur vermutet, dass er es war. Egal wer es war - wenn das Jugendamt da war und nichts gefunden hat, hat es sich damit sowieso erledigt. Wenn doch irgendwas dran sein sollte, tut ihr besser dran, mit dem Jugendamt zusammen zu arbeiten. Sonst kommen ja noch andere auf die Idee, beim Jugendamt anzurufen - dann stehen sie wieder auf der Matte...

Gewitterhexe89 
Beitragsersteller
 25.11.2012, 19:45

Wenn auch nur das geringste dran wäre würde ich mich ja nicht so darüber aufregen! Für meine Freundin gilt das selbe.Sie würde wohl kaum zu lassen das die ihre Bude auf den Kopf stellen wenn sie etwas zu verbergen hätte.Außerdem hat sie angeboten jederzeit Drogen und Alkoholtests zu machen.Wir haben uns nichts vor zu werfen. Und trotzdem werden wir nun da stehen (vorausgesetzt jemand bekommt es irgendwie mit) wie Alkohol und Drogensüchtige!!! Hier im Dorf kann sowas den kompletten Ruf zerstören! Ob was wahres dran ist interessiert die ganzen Tratschomas hier nicht. Wir haben das erst letztes Jahr bei einer Freundin erlebt...da war das JA da weil ihr Ex behauptet hat ihr Kind wäre unterernährt und verwahrlost. Natürlich war nix dran und die Sache wurde fallen gelassen. Aber der Ex hat dafür gesorgt das jeder wusste dass das JA da war. Sie wurde ab da überall schief angesehen,angepöbelt und ausgegrenzt.Keine Mutter wollte mehr mit ihr Kontakt haben und sie wurde als asoziale,schlechte Mutter betitelt.Am Ende ist sie nun weit weg gezogen weil sie es nicht mehr ausgehalten hat. Und sie war wirklich eine tolle Mama! Ich will nicht genauso enden...und meine Freundin auch nicht!

biggi77  25.11.2012, 20:34
@Gewitterhexe89

Gut, dass ihr wenigstens zu 2. seid. Ich kann mir vorstellen, dass es auf dem Dorf noch härter ist als in der Stadt. Du solltest auf jeden Fall versuchen, sachlich zu bleiben - so sachlich wie möglich. Das Jugendamt muss der Meldung nachgehen, das ist klar. Trotzdem habt ihr ein Recht auf Aufklärung - sprich: das Jugendamt klärt die Angelegenheit und wenn alles ok ist, dann geschieht nix weiter. Das müsste auch den "Tratschomas" klar sein. Haltet zusammen und versucht, nicht aufbrausend zu reagieren (total schwer, ich weiß) - denn sonst sagen sie: Siehste, die sind schlechte Mütter. Also probiert die Sache "aus-der-Welt-zu-ignorieren"! Ich wünsch Euch dabei viel Glück!

Nette Leute die einem das Leben schwer machen wollen gibt es immer wieder.

Übertreten sie gewisse Grenzen, müssen sie aber dafür herhalten.

Sofern an den Anschuldigungen nichts dran ist, hat sich der Mensch der Verleumdung oder übler Nachrede strafbar gemacht. Üble Nachrede (§186 StGB) wäre es wenn es für die Behauptungen keine Beweise gibt, und Verleumdung (§187 StGB) wäre es wenn er weiß, dass das nicht stimmt.

Strafantrag kannst du nur bei Verleumdung stellen, da üble Nachrede nur aus öffenltichem Interesse verfolgt wird oder bei Privatklage.

Rheinflip  24.11.2012, 16:20

Wer einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hat und nicht meldet, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Die schlechtesten Eltern haben immer die geringste Einsicht.

Gewitterhexe89 
Beitragsersteller
 24.11.2012, 16:38
@Rheinflip

Aha,und woher soll dieser Verdacht bitte kommen? Der Typ weiß ja nicht mal wo ich wohne xD Auch wo meine Freundin wohnt weiß er nicht. Wie soll er auch nur ansatzweise etwas mitbekommen wie das Zusammenleben bei uns verläuft? Vorallem da das JA ja sieht das es keinen Grund gibt uns dort anzukreiden.

Kubique86  24.11.2012, 16:40
@Rheinflip

Wer einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hat und nicht meldet, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.

Das stimmt!

Ich schrieb ja auch: "Sofern an den Anschuldigungen nichts dran ist [...]".

Alles weitere Geschriebene waren nur rechtliche Tatsachen.

Die schlechtesten Eltern haben immer die geringste Einsicht.

Auch das mag so sein, aber wenn da nichts dran ist, was sollten sie da einsehen?

Das Jugendamt muss den Verdacht nachgehen,sonst machen sie sich strafbar.Auch wenn dann alles in Ordnung ist.L.G.

Gewitterhexe89 
Beitragsersteller
 24.11.2012, 21:38

Das weiß ich ja....aber es kann doch nicht angehn das dieser Ar*ch ständig solche Sachen in die Welt setzt! Was sollen denn die Leute denken? Die interessiert es nicht ob das JA bei mir war und alles grundlos ist sondern die Tatsache DASS ES DA WAR wird zum Gesprächsthema Nummer 1 HIER IM DORF. Da kann das alles noch so oft unberechtigt sein und fallen gelassen werden...ich werd dann immer die Mama sein die das JA zu Besuch hatte! Wenn dann noch irgendwie rauskommt warum die da waren kann ich meine Zukunft als Erzieherin an den Nagel hängen! Hier auf dem Dorf wird nunmal viel getratscht und dazu erfunden....da wird aus "Es war eine ungerechtfertigte Beschuldigung" schnell "Da muss ja was wahres dran sein " und am Ende "Das war so ganz sicher,die konnten nur nichts beweisen".

Der Typ ruiniert mir,und auch meiner besten Freundin,gezielt den Ruf! Wegen dem hat meine Freundin schon fast ihren Job im Kiga verloren wegen seinen Beschuldigungen.Leider haben wir dafür keine brauchbaren Beweise-.-

Wenn nichts vorliegt,müsst ihr auch nichts befürchten.Das Gerede darf euch nicht herunterziehen.Beim nächsten Mal nehmt ihr euch den Vermieter ins Gebet und kündigt ihm an,im Wiederholungsfalle eine Unterlassungsklage gegen ihn zu führen.Dann kann er sich ja überlegen,ob er das will.