Ruhestörung, Polizei dringt in meine Wohnung mit Gewalt ein.

10 Antworten

Ich tippe drauf, dass die Tür offen war und du das Klopfen oder die Klingel nicht hörtest. Im Ernst. Türöffnen können normale Streifenpolizisten nämlich nicht, da greifen sie im Standardfall auch auf kommerzielle Anbieter von Türöffnungen zurück (wenn sie nicht mit eigenen Türöffnern Marke "Ausholen und Tür zertrümmern" anrücken, aber das wäre ein gänzlich anderer Fall).

Wenn von deiner Wohnung keine deutliche Störung ausging, dürfen sie da auch nicht einfach rein (ist es laut und du reagierst nicht, könnten sie z.B. vermuten, dass da eine hilflose Person rumliegt...). Problem bei der Sache: Wenn sie es tun und du machst brav alles mit und schickst sie nicht postwendend ins Treppenhaus zurück, müssen sie davon ausgehen, dass du einverstanden bist. So wie das auch Vertreter, Postboten, früher die GEZ-Leute u.s.w. annehmen können.

Rein rechtlich hättest du mit dem "Einbrecher-Irrtum" Recht, aber Recht entscheidet sich nicht nur nach den Buchstaben des Gesetzes, sondern auch vor Gericht. Und da stehen Polizisten in der Regel als glaubwürdiger da.

xXColonelXx 
Beitragsersteller
 26.08.2014, 13:12

Besuch etc. hatte ich nicht. Die Tür haben sie aufgemacht, mit dem einfachsten Trick der Welt eine Plastikarte zwischen Rahmen und schloss fertig, offen ist sie. Habe ich eben beim raus gehen gestestet und war erschrocken wie einfach das ging.

Ich hatte sie aber gebeten im Flur zubleiben dieser Aufforderung kamen sie nciht nach.. naja schwere sache das ganze, aber dennoch vielen Dank

Wenn die nochmal kommen, nehmen sie Dir Deine Musikanlage ab, der Rest ist mir zu unwahrscheinlich, zu viele Ungereimtheiten,

Haustür - Wohnungstür................hast du keine Haustürklingel oder ähnliches? Wie macht sich dein Besuch bemerkbar? Hattest du vorher Besuch der die Haustür nicht verschlossen hat? (Mit einer EC Karte kann man praktisch keine Tür öffnen. Die wäre viel zu unflexibel.)

Es gibt also mehrere Möglichkeiten wie die Beamten ins Haus kamen. Und was den Rest mit der Lautstärke betrifft: Wenn die Beamten vorm Haus stehen, dann hören sie was oder nicht. Wenn sie an der Tür klingeln und keiner reagiert, dann haben sie einen persönlichen Eindruck. Du sagst ja selber das du sie nicht gehört hast, sondern am Licht durch den Türspalt bemerkt hast. Also war deine Musik doch mehr als Zimmerlautstärke. Ich zumindest höre bei leiser Musik ob sich was im Haus bewegt. Dir wird nichts anderes übrig bleiben dir einen Rechtsbeistand zu besorgen wenn du weiter vorgehen möchtest. Und das die Beamten sich näher umsehen ist dabei nicht ungewöhnlich.

Gruß Nino

xXColonelXx 
Beitragsersteller
 26.08.2014, 13:13

Türklingel war abgstellt ;)

und machte die Tür ruckartig auf und siehe Da, die Polizei steht in der Wohnung.......!!!!

Du hast die Polizei doch reingelassen, wo ist das Problem ???

xXColonelXx 
Beitragsersteller
 26.08.2014, 11:28

Die Zimmer tür.. Die Haustür haben sie aufgemacht

Das ist eine Kopliezierte Rechtslage bei der man dier hier im Forum Mietsicherheit keine richtige Antwortn geben kann. Jedoch ein zwei Polizisten Vertrauenswürdig er als du. Sprich sie haben wohl keine Straftat begangen

Still  26.08.2014, 13:38

Jedes Polizeigesetz erlaubt zur Abwehr einer nächtlichen Ruhestörung das Betreten (nicht durchsuchen) von Wohnungen und Häusern. Auch das sie in deiner Nähe bleiben, hat seinen Sinn in der Eigensicherung. Also nix komplizierte Rechtslage, sondern alles geregelt.