Ruhestörung, Polizei dringt in meine Wohnung mit Gewalt ein.
Tag zusammen. Gestern Nacht stand die Polizei in meiner Wohnung wegen Ruhestörung... Das ding an der Sache, mein Nachbar hat sich beschwärt das ich zulaut sei.. Ich hatte aber Zimmerlaustärke (polizei bestätigte dies, mit ihrer Aussage...und Aurgumentation) Aufjedenfall hatte ich Fenster und Zimmertür zu.. Haustür ebenfalls, logisch.. nech
Naja aufjedenfall, bemerkte ich durch die Tür helle Lichter und war erschrocken und rechnete mit ein Brecher, wesshalb ich erst zur einer "Waffe" geifen wollte.. Dies lies ich aber und machte die Tür ruckartig auf und siehe Da, die Polizei steht in der Wohnung.......!!!!
Ich Fragte die Beamten, was sie denn hier machen und wie sie reinkammen.. Sie sagten wir sind wegen einer Ruhestörung da und die Tür war offen... Kurze Diskussion, dass die Tür zu war.. aber laut der Polizei war sie offen. Endweder bin ich totalverblödet und habe Alsheimer... oder die haben die Tür "aufgebrochen"... mMn. ehr aufgebrochen..
Nunja, dessen nicht genug, da sie ja schon in der Wohnung waren, kamen sie auch noch in mein Zimmer.... Ich stand im Türrahmen, als der Herr sagte ich solle mal mein Perso zeigen wich ich 4 Meter zurück zur Geldbörse.. dies nutzen die Beamten und kamen in mein Zimmer herrein und sahe sich schön mit ihrer Taschenlampe um, schön alle Ecken angeschaut.... War wohl schön für die Beamten wa? .......
(Ein Klopffen konnte ich nicht war nehmen, da ich in mein Spiel so vertieft war...)
Jetzt die Frage, darf die Polizei einfach in meine Wohnung eindrigen, bei einer Ruhestörung, wenn kein Verdacht auf Selbstmord oder Drogenkonsum besteht? Anbei es war auch keine Party....
und was währe wenn ich ihn Angegrifen hätte, weil ich dachte es währen einbrecher? Schliesslich ist die Eingangstür gleich neben meiner Zimmertür...
Grüße
10 Antworten
Ich tippe drauf, dass die Tür offen war und du das Klopfen oder die Klingel nicht hörtest. Im Ernst. Türöffnen können normale Streifenpolizisten nämlich nicht, da greifen sie im Standardfall auch auf kommerzielle Anbieter von Türöffnungen zurück (wenn sie nicht mit eigenen Türöffnern Marke "Ausholen und Tür zertrümmern" anrücken, aber das wäre ein gänzlich anderer Fall).
Wenn von deiner Wohnung keine deutliche Störung ausging, dürfen sie da auch nicht einfach rein (ist es laut und du reagierst nicht, könnten sie z.B. vermuten, dass da eine hilflose Person rumliegt...). Problem bei der Sache: Wenn sie es tun und du machst brav alles mit und schickst sie nicht postwendend ins Treppenhaus zurück, müssen sie davon ausgehen, dass du einverstanden bist. So wie das auch Vertreter, Postboten, früher die GEZ-Leute u.s.w. annehmen können.
Rein rechtlich hättest du mit dem "Einbrecher-Irrtum" Recht, aber Recht entscheidet sich nicht nur nach den Buchstaben des Gesetzes, sondern auch vor Gericht. Und da stehen Polizisten in der Regel als glaubwürdiger da.
Besuch etc. hatte ich nicht. Die Tür haben sie aufgemacht, mit dem einfachsten Trick der Welt eine Plastikarte zwischen Rahmen und schloss fertig, offen ist sie. Habe ich eben beim raus gehen gestestet und war erschrocken wie einfach das ging.
Ich hatte sie aber gebeten im Flur zubleiben dieser Aufforderung kamen sie nciht nach.. naja schwere sache das ganze, aber dennoch vielen Dank
Wenn die nochmal kommen, nehmen sie Dir Deine Musikanlage ab, der Rest ist mir zu unwahrscheinlich, zu viele Ungereimtheiten,
Haustür - Wohnungstür................hast du keine Haustürklingel oder ähnliches? Wie macht sich dein Besuch bemerkbar? Hattest du vorher Besuch der die Haustür nicht verschlossen hat? (Mit einer EC Karte kann man praktisch keine Tür öffnen. Die wäre viel zu unflexibel.)
Es gibt also mehrere Möglichkeiten wie die Beamten ins Haus kamen. Und was den Rest mit der Lautstärke betrifft: Wenn die Beamten vorm Haus stehen, dann hören sie was oder nicht. Wenn sie an der Tür klingeln und keiner reagiert, dann haben sie einen persönlichen Eindruck. Du sagst ja selber das du sie nicht gehört hast, sondern am Licht durch den Türspalt bemerkt hast. Also war deine Musik doch mehr als Zimmerlautstärke. Ich zumindest höre bei leiser Musik ob sich was im Haus bewegt. Dir wird nichts anderes übrig bleiben dir einen Rechtsbeistand zu besorgen wenn du weiter vorgehen möchtest. Und das die Beamten sich näher umsehen ist dabei nicht ungewöhnlich.
Gruß Nino
Türklingel war abgstellt ;)
und machte die Tür ruckartig auf und siehe Da, die Polizei steht in der Wohnung.......!!!!
Du hast die Polizei doch reingelassen, wo ist das Problem ???
Die Zimmer tür.. Die Haustür haben sie aufgemacht
Das ist eine Kopliezierte Rechtslage bei der man dier hier im Forum Mietsicherheit keine richtige Antwortn geben kann. Jedoch ein zwei Polizisten Vertrauenswürdig er als du. Sprich sie haben wohl keine Straftat begangen
Jedes Polizeigesetz erlaubt zur Abwehr einer nächtlichen Ruhestörung das Betreten (nicht durchsuchen) von Wohnungen und Häusern. Auch das sie in deiner Nähe bleiben, hat seinen Sinn in der Eigensicherung. Also nix komplizierte Rechtslage, sondern alles geregelt.