Kann die Polizei die Musikanlage beschlagnahmen?
Wenn die Polizei schon mehrfach an verschiedenen Tagen bei der Wohnung war und den Mieter ermahnt hat. Problem ist ein lauter Nachbar, der meist nach Eintreffen der Polizei die Musik auch leiser macht. Wir haben nur keine Lust da ständig anzurufen usw. Ich würde also auf die Beschlagnahmung bestehen. Kann ich das?
Einen Text habe ich gefunden. Zitat: "Auch bei diesem Schlag gegen die Quelle des Partylärms müssen die Beamten die Verhältnismäßigkeit beachten. Nach dem ersten wütenden Anruf eines schlaflosen Nachbarn wird die Polizei deshalb kaum den Stecker ziehen. Besteht die Ruhestörung allerdings dauerhaft fort, darf die Anlage beschlagnahmt werden. Eine feste Regel, beim wievielten Besuch die Polizei die Musikversorgung kappen darf, gibt es nicht."
Im Grunde besteht die Ruhestörung ja dauerhaft fort, wenn dieser Mieter nichts daraus lernt und immer wieder wegen der gleichen Sache die Polizei da steht oder nicht?
7 Antworten
Beschlagnahmen können sie. Darauf bestehen kannst du nicht. Am besten ist so oft wie möglich anzurufen.
Das entscheiden die Beamten vor Ort.
Da kannst du nichts verlangen.
Hört der wenigstens Deutschrap
Der hört alles....also ein Mitläufer ohne eigenen Stil
Da muß man erstmal den Nachbar fragen. Was Du uns erzählst kann nicht stimmen.
Willst Du den aus der Wohnung herausmobben?
???
Klar darf die Polizei das, aber du hast keinen Anspruch auf diese Maßnahme.