Wenn REHA-Kur wegen Corona vorzeitig abgebrochen wird, hat man Anspruch auf Ersatz-REHA?
Die REHA-Kur einer Freundin musste wegen Corona in der Einrichtung, dazu selbst positiv getestet, vorzeitig abgebrochen werden. Die Kurklinik übergab ihr das Formular G101, damit sie unkompliziert eine notwendige Ersatz-REHA beantragen kann. Im Entlassungsbericht steht auch eindeutig, dass die Widerholung der REHA notwendig ist. Nun kam der Bescheid der Rentenkasse mit Ablehnung. Es wird begründet, dass ihr erst nach 4 Jahren eine neue Kur zustünde. Die erste REHA konnte doch gar nicht regelrecht beansprucht werden. Hat sie einen Anspruch auf eine Ersatz-REHA?
5 Antworten
Sie soll sich an die Krankenkasse wenden. Ein Widerspruch wäre auch angebracht!
keine Ahnung, ich denke aber mit einem Widerspruch könnte man Erfolg haben!
Es ist leider ziemlich üblich bei der RV, Anträge im ersten Rundgang abzulehnen. Deine Freundin sollte einen Widerspruch einreichen, in dem sie explizit auf den Entlassungsbericht verweist, und am besten noch einen aktuellen, die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigenden Arztbericht dazulegen.
Diese Art der pandemisch bedingten "höheren Gewalt" ist ja noch relativ neu. Ich kann mir vorstellen, dass der Sachbearbeiter einfach den Regularien für "abgebrochene Reha" gefolgt ist.
Viel Erfolg!
Offensichtlich nicht.
Einfach Einspruch einlegen …