Ab wann gilt Rufmord als Strafbar?

5 Antworten

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1. Rufmord ist nie strafbar, denn das StGB kennt diesen Begriff nicht. Es ist vielmehr eine laienhafte Bezeichnung für eine Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung.

2. Bezeichnungen "kleptomane und psychotisch"

Die Verleumdung gem. § 187 StGB erfasst die Kundgabe unwahrer, ehrenrühriger Tatsachen gegenüber Dritten.

Die geschilderten Bezeichnungen sind dem empirischen Beweis zugänglich und somit Tatsachen. Sie sind sowohl unwahr, als auch ehrenrührig und worden von deiner Exkollegin gegenüber Dritten kundgetan. Tat sie dies wider besseren Wissens hat sich sie wegen einer Verleumdung strafbar gemacht. 

Sollte dies unwahrscheinlicherweise nicht der Fall sein, käme eine Strafbarkeit wegen übler Nachrede gem. § 186 StGB in Betracht, wobei sich der Vorsatz nämlich gerade nicht auf die Nichterweislichkeit der Tatsache erstrecken muss. 

Solltest du an einer strafrechtlichen Verfolgung interessiert sein, müsstest du entsprechenden Strafantrag stellen, wobei in solchen Fällen regelmäßig auf den Privatklageweg verwiesen wird. 

3. Würde sich deine Exkollegin in gleicher Weise dir gegenüber äußern, würde das den Tatbestand einer Beleidigung gem. § 185 StGB erfüllen.

Wenn die Zuhörer das Gerede ernst nehmen und dich drangsalieren, suche Zeugen oder nehme das mit versteckter Kamera und Mikrofon auf und zeige das einem guten Anwalt. Der Anwalt wird dann einen Privatdetektiv beauftragen, der auf Kosten der Täter/innen, ermittelt und gerichtsverwertbare Beweise beschafft.

Bereits die Aussage, Du wärest Kleptomane und psychotisch, erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede und ist bei gesicherter Beweislage (Zeugenaussagen) strafbar.

ilidan2k 
Beitragsersteller
 02.05.2011, 17:41

Das klingt super, wie genau sieht das den mit den Zeugen aus? Das Problem ist ja das man es dann nur wieder über andere leute hört. Um genau zu sein wage ich es zu bezweifeln das diese leute eine Wahrheitsgemäß0e Aussage machen.

Medienmensch  02.05.2011, 18:01
@ilidan2k

Da gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder fragst Du die Leute, die Dir das stecken, ob sie bereit sind, als Zeuge bei der Polizei auszusagen, wenn's soweit kommt oder Du gibst der Polizei einfach ihre Daten und sie werden dann persönlich vorgeladen.

Medienmensch  02.05.2011, 18:05
@Medienmensch

Eine andere, weniger aufwändigere Möglichkeit besteht darin, einen Anwalt einzuschalten, der ihr einen Brief schreibt, in dem ihr mit Anzeige gedroht bei Wiederholung solcher Aussagen.

Rufmord ist in jeder Form strafbar, Natürlich muss das bewiesen werden. Dafür reicht eswenn du Zeugen benennen kannst.

 Wende dich an deinen Vorgesetzten!

ilidan2k 
Beitragsersteller
 02.05.2011, 17:39

Na klar mach ich das, aber wie gesagt sie arbeitet nicht mehr bei uns, also kann der ja auch nicht viel machen )=