Ist es strafbar aufgrund von nicht bewiesener Tatsachen den Ruf eines anderes zu schädigen?

6 Antworten

Grundsätzlich ja. Unterschieden wird dabei aber zwischen Verleumdung und übler Nachrede.

Die Verleumdung ist das schwerwiegendere Delikt mit höherem Strafrahmen, wegen Verleumdung kann man jedoch nur angeklagt werden, wenn die behauptete Tatsache nachweislich unwahr ist, also bewiesen werden kann, dass die verleumdete Person unschuldig ist, und die Verleumdung zudem mit Vorsatz erfolgt, der Täter also wusste oder wissen hätte müssen, dass die Behauptung unwahr ist.

Die üble Nachrede ist die mildere Form, hier ist die Beweislast dafür umgekehrt, es reicht also, wenn die behauptete Tatsache nicht nachweislich wahr ist.

Heißt im Fall des "Vergewaltigers" also:

  • Wenn du jemanden als Vergewaltiger bezeichnest, ist es, so lange er nicht tatsächlich wegen Vergewaltigung verurteilt wurde, auf jeden Fall üble Nachrede.
  • Wird das Verfahren gegen ihn aus Mangel an Beweisen eingestellt, ist es immer noch üble Nachrede.
  • Wird er freigesprochen, ist es Verleumdung, sofern man dir Vorsatz nachweisen kann, ansonsten üble Nachrede.
  • Wird er verurteilt, ist es eine wahre Tatsachenbehauptung und nicht strafbar.
  • Kommt es gar nicht erst zu einer Anklage, weil gegen ihn gar nicht wegen Vergewaltigung ermittelt wird, ist es auf jeden Fall üble Nachrede, wie weit hier auch eine Verleumdung in Frage kommt, da bin ich mir momentan auch nicht ganz sicher.

Ja, Rufmord ist strafbar, außer wenn etwas über die Person gesagt wurde, was der Wahrheit entspricht.

holgerholger  03.05.2021, 20:02

Rufmord als Straftatbestand gibt es nicht.

wiki01  03.05.2021, 19:10
 Rufmord ist strafbar

Nö, aber Verleumdung.

Chropcc 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 19:03

Gerüchte und Mutmaßungen entsprechen nicht der Wahrheit oder?

Break1  03.05.2021, 19:04
@Chropcc

Wenn du dich ganz doll anstrengst kkannst du die Frage selbst beantworten

Chropcc 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 19:04
@Break1

😂 so ganz auf geistiger Höhe bin ich heute nicht mehr

absolut strafbar. Oder möchtest du, dass man soetwas über dich verbreitet?

Chropcc 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 19:06

Nein aber momentan machen es viele siehe auf Instagram @christophbiebl

Wenn man es der Polizei sagt, nein. Wenn man es überall rumerzählt, ja.

ist das Rufmord also strafbar?

Nein, weil es Rufmord nicht gibt im Strafrecht.

Der entsprechende § im StGB wäre Verleumdung (§187)