Rufbereitschaft / Verdienst / Selbstständigkeit / IT

2 Antworten

Wenn Du als Selbständiger arbeitetst hast Du immer "Rufbereitschaft". Wenn Du nur für einen Firma tätig bist und dort rufbereit sein mußt, ist es einen verbotene Scheinselbständigkeit - er muß Dich als AN einstellen. wenn Du auch für andere Kunden tätig bist, kannst Du nur die tatsächlichen Dienstleitungen honoriert bekommen.

Eine mögliche Orientierung...

Für die Rufbereitschaft selbst an Wochentagen 2-3 Stundensätze, an Samstagen, Sonn und Feiertagen 4-6 Stundensätze. Stundensätze bei Einsätzen außerhalb der üblichen Arbeitszeit mit Zuschlag nach IG Metall Tarif und eine Fahrtkostenpauschale.

FireBurnerX2000 
Beitragsersteller
 12.01.2014, 09:11

Ah, danke für die schnelle Antwort!! Das hilft mir schonmal weiter.

Also nur zum Verständnis: Wenn der Stundensatz 40 € beträgen würde, würde ich dem Auftraggeber bis zu 120 € pro Werktag in Rechnung stellen - alleine für die Bereitschaft?

Ursusmaritimus  12.01.2014, 09:18
@FireBurnerX2000

Das kommt auf deine Konkurrenz an.......es ist eine Orientierung! Aber 50-80 Euro für die Bereitschaft zum Einsatz sollten immer drin sein.

Novos  12.01.2014, 09:10

Dieses hat für AN gültigkeit, nicht für Selbständige