Wechsel von hauptberuflicher Selbstständigkeit zu nebenberuflicher Selbständigkeit, welchen Institutionen muss ich Bescheid geben?
Hallo!
Ich bin noch als Kundenberater hauptberuflich selbstständig und habe vor, demnächst meinem früheren Job nachzugehen; in einem Angestelltenverhältnis.
Der Vorteil hierbei ist ganz klar, dass man die Kosten für die KV/PV/etc. nicht in voller Höhe selbst tragen muss.
Nun will ich aber meinen jetzigen Beruf als Kundenberater nebenberuflich weitermachen, um mir ein kleines Taschengeld dazu zu verdienen.
Dass ich für den zusätzlichen Verdienst auch prozentual Steuern und Beiträge zahlen muss ist mir klar, aber muss ich mein Gewerbe von hauptberuflich zu nebenberuflich bei irgendeiner Institution wie dem Finanzamt Kund tun?
Wäre froh über jede Antwort!
1 Antwort
Du meldest dies bei der Stelle , bei der du dein Gewerbe angemeldet hast.
Evtl. ist es sogar überhaupt nicht nötig.
Was du brauchst ist eine Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse für den neuen Arbeitgeber, dass er dich dort als sozialversicherungspflichtig Beschäftigt anmelden kann. Du meldest der KK, dass du jetzt nur noch im Nebengewerbe selbstständig bist, wegen der geringern Beiträge.
Genauste Auskünfte was du sonst noch alles beachten musst wird dir ein Steuerberater erteilen.