Was passiert mit Gewerkschaftsmitgliedern bei Jobwechsel oder Selbstständigkeit?
Die Gewerkschaften richten sich ja an beschäftigte Arbeitnehmer von Unternehmen einer bestimmten Branche.
Aber was passiert jetzt wenn z.B. ein Koch Mitglied bei der Gewerkschaft NGG sich dann aber mit einem eigenen Restaurant selbstständig macht?
Oder ein ein Elektroniker bei einem Energieversorger Mitglied bei der Gewerkschaft IG BCE ist, dann aber zu einem Telekommunikationsanbieter wechselt für den eigentlich die Gewerkschaft ver.di zuständig wäre?
Bleiben die dann Mitglied ihrer alten Gewerkschaft bis sie selber kündigen oder werden sie zwangsweise ausgeschlossen?
2 Antworten
Hallo,
für den Wechsel der Gewerkschaft ist jeder selber zuständig und in der Regel machen die meistens das auch, weil die Beitragssätze nämlich bei jeder Gewerkschaft anders sind.
Bei selbstständigkeit, raus aus der Gewerkschaft und rein in einen Berufsverband8 Arbeitgeberverband).
Wechselst du den Betrieb, bleibst aber im selben berufsfeld, brauchst du keine Gewerkschaft wechseln.