Rückzahlung Hartz 4 wegen BAB
Hallo ich mache zurzeit eine Ausbildung zur Verkäuferin und verdiene grade mal 316 €/ Monat. Mein Freund und meine Tochter beziehen Hartz 4. Da mein Arbeitgeber und meine Eltern ewigkeiten gebraucht haben um die Zettel auszufüllen hat sich die Bewilligung bis ende Februar hingezogen. Nachdem ich seit Monaten meine Lohnabrechnungen hochgereicht habe und meinen BAB- Bewilligungsbescheid hochgeschickt habe, kam jetzt ein bescheid, dass mein Freund und meine Tochter seit beginn meiner Ausbildung zuviel Hartz 4 bezogen haben. Jetzt fordert das Jobcenter über 900€ von uns zurück. Meine Frage ist nun, dürfen die das überhaupt?
6 Antworten
Wenn das Jobcenter dies nachweisen kann: ja, dürfen sie.
Grundsätzlich darf das Jobcenter zuviel bezahltes Hartz 4 zurückfordern. Ob der Betrag bei dir stimmt solltest du nochmal überprüfen. Sicherlich räumt dir das Jobcenter auch die Möglichkeit zur Ratenzahlung ein.
Da dir nehme ich an,zusammen wohnt,haben nicht nur dein Freund und das Kind Leistungen bekommen,sonder du auch !
Denn es wurde ja bestimmt für diese Zeit die volle Miete übernommen,weil du noch keinen BAB - Bescheid bekommen hattest bzw.Geld.
Die Rückforderung ist also korrekt,ob die Summe richtig berechnet wurde,kann man ohne Vorlage des Bescheides in dem die Rückforderung berechnet wurde,nicht beantworten.
Sicher darf das JC zuviel gezahltes Geld zurückfordern. Ob der Bescheid hier gneau richtig ist, müsste man anhand der Bescheide prrüfen. Sinnvoll ist jetzt ein formloser Widerspruch. Danach sucht Ihr euch eine Beratungsstelle bzw einen Anwalt f Sozialrecht.
Wenn dem so ist, daß du zuviel bekommen hast, müssen sie es natürlich zurück fordern. Natürlich dürfen sie das, warum sollten sie es nicht dürfen?
Selbst wenn du nichts bekommen hast,zählt ihr als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und da wird Einkommen auf den Bedarf angerechnet !
Nun hast du eine Nachzahlung deines dir zustehenden BAB - bekommen und da liegt dein Einkommen mit deinem BAB - nach dem Abzug von Freibeträgen auf deine Ausbildungsvergütung über deinem individuellen Bedarf.
Der berechnet sich aus deinem Regelsatz + 1 / 3 der Kosten für Unterkunft und Heizung,also der warm Miete.
Dann war dein anrechenbares Einkommen ( nach Abzug deiner Freibeträge ) höher als dein individueller Bedarf und dann wird der Überschuss auf den Bedarf der anderen BG - Mitglieder verteilt.
Demzufolge sind dann zu viel Leistungen gezahlt wurden,die jetzt zurück gefordert werden,kannst du auf Antrag auch in Raten machen.
ich hab ja seit beginn meiner ausbildung (1.10. 2013) überhaupt kein hartz 4 mehr bekommen.