Erwerbsminderung rückgängig machen?
Folgende Situation: Meine Freundin ist zur Zeit arbeitsuchend und wurde vor einiger Zeit vom Kreisjobcenter aufgefordert, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Diese hat sie jetzt (voll) bekommen. Der Bescheid ist zwar bei uns noch nicht angekommen, das Kreisjobcenter hat aber schon angekündigt, dass die Leistungen dahingehend zum 30.11. eingestellt werden.
Nun ist es so, dass wir Ende des Monats zusammen in eine neue Wohnung in einer anderen Stadt ziehen - beim dortigen Kreisjobcenter ist ein Antrag bereits gestellt und es wurden einige fehlende Unterlagen nachgereicht.
Kann man auch dem Bewilligungsbescheid über die Erwerbsminderungsrente widersprechen?
Wie sind die Erfolgsaussichten?
Meiner Freundin wäre sehr daran gelegen, wieder in Hartz IV zu kommen, da ihr hier eine eigentlich nötige Schulung bezahlt werden würde. Zusätzlich könnte sie ab Dezember / Januar sicher wieder einen Job finden, wenn ihre Tochter erfolgreich im neuen Kindergarten "angekommen" ist.
Für hilfreiche Beiträge vielen Dank vorab!
6 Antworten
Noch ist der Bescheid nicht erteilt worden, den müsst ihr erst einmal abwarten.
ALG II bekommt deine Freundin nicht mehr, wenn die volle EM-Rente gezahlt werden sollte. Diese abzulehnen ist äußerst unklug, denn man bekommt sie nicht geschenkt. Nur wenn das Restleistungsvermögen nach Einschätzung des Gutachters unter 3 Std. täglich liegt, bekommt deine Freundin die volle EM-Rente.
Trotzdem hindert sie niemand daran, arbeiten zu gehen. Bis zu 6.300 € kann sie pro Jahr dazu verdienen, ohne dass es Auswirkungen auf die Rente hat (wenn sie regelmäßig weniger als 3 Std. tgl. arbeitet).
Verdient sie mehr, wird die Rente überprüft, indem ein neues Gutachten angefordert wird - ggf. wird dann nur noch eine Teilerwerbsminderungsrente gewährt oder die Rente ganz aberkannt.
Also Bescheid abwarten, keinen Widerspruch Einlagen und arbeiten gehen, soweit das gesundheitlich möglich ist.
Eine Erwerbsminderungsrente wird ja nicht aus Spass bewilligt. Die Leistung des JobCenters geht so lange weiter, bis die Rente tatsächlich bewilligt wird. Dann wird die Rentennachzahlung verwendet um die Vorschusszahlung des JC abzudecken.
Fällt die Nachzahlung kleiner aus, muss sie die Differenz NICHT selbst bezahlen.
Wenn eine Erwerbsminderung festgestellt wird, dann stellt das JC die Leistungen ein
Was deine Freundin dann wünscht, ist nebensächlich.
Ihr steht es jederzeit frei zu arbeiten, wenn sie es sich zutraut
Wenn deine Freundin eine VOLLE ERWERBSMINDERUNG bewilligt bekommen hat, hat das einen massiven gesundheitlichen Grund!
Ich würde so einer Bewilligung NIEMALS voll widersprechen. Bei voller Erwebsminderung kann deine Freundin bis zu 3 Stunden arbeiten gehen.
Bei Teilerwerbsminderung 4 - 6 Stunden. Ob Rente abgezogen wird, hängt dann von ihrem Brutto Jahresgehalt ab.
Wenn sich deine Freundin stark genung fühlt, länger als 3 Stunden zu arbeiten, kann sie auf Teilerwerbsminderung reduzieren.
Ich selbst bin unbefristet teilerwerbsgemindert und arbeite 4 Std. in der IGM Industrie. Ich habe keine Abzüge und bekomme die Rente voll ausbezahlt.
einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.
______________
diese bekommt man nicht so einfach mit Antrag. Dazu werden einige medizinische Gutachten und Untersuchungen von einem Amtsarzt benötigt.
Erst dann wird versucht die Arbeitsfähigkeit z.B. durch REHA Maßnahmen voll oder teilweise wieder her zu stellen.
Wenn das nach ca. 2 Jahren immer noch nicht klappt wird man mit EM Rente eingestuft.
Wenn sich dahingehend was verbessert haben sollte kann man sich erneut untersuchen lassen und die EM Rente würde dann teils rückgestuft werden oder komplett entfallen.
Wenn man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente nur bei Agentur für Arbeit stellt und die würden das genehmigen um keinen Anspruch auf Harz4 zu bekommen kann man das jederzeit widerrufen da alle medizinischen Gutachten und Bewertungen fehlen und dies der Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit unzulässigerweise genehmigt hatte
Wenn Die gesundheitliche Verfassung so ist, dass eine REHA nichts bringt, geht man sofort in die voller Erwerbsminderung. Da reicht ein Antrag, dann überschlagen sich alle... (Meine eigene Erfahrung)
Du kannst keine Erwerbsminderungsrente beim Arbeitsamt beantragen. Die helfen DIr lediglich beim ausfüllen, des REHA/Rentenantrags (ist der Gleiche). Der Antrag geht zu RV. Das Arbeitsamt hat einen Draht zum Medizinischen Dienst. Die geben auch ihren Senf ab.