BAB und Betriebskostenabrechnung-Guthaben?
Da ich seit September in einer Ausbildung bin und eigenes Einkommen habe, welches aber um alle kosten zu decken nicht reicht, bekomme ich noch BAB, Kindergeld sowieso.
Jetzt habe ich meine Betriebskostenabrechnung erhalten und ein Guthaben von 40,69€ klingt ja schön! Nun weiß ich nicht ob ich das dem Amt vorlegen muss oder nicht, da ich eigentlich ja kein Hartz 4 mehr bekomme und die Wohnung somit selbst bezahle da im BAB nur 75€ Mietkosten gewährt werden.. Darf ich mich jetzt über das Geld freuen oder muss ich das dem Amt vorlegen damit sie mir einen Monat lang 40,69€ weniger zahlen..?
3 Antworten
Wer hat die Wohnung in dem Zeitintervall finanziert, in dem die NK entstanden sind? Dem steht das Guthaben zu. Wenn Du vorher Hartz IV hattest, dann gehört das Guthaben dem KJC.
Ich denke nicht, dass die Leistung von BAB von Monat zu Monat Deinem Einkommen angepasst werden muss wie Hartz IV. Falls zudem der Betrag weitergereicht werden muss ans KJC, dann besteht schon zweimal kein Grund für einen Abzug vom BAB.
Was genau bedeutet KJC?
Wenn du jetzt nicht mehr im ALGII.-Bezug bist, sondern BAB bekommst, brauchst du das Guthaben nicht an das Jobcenter zurück geben. Du bekämst ja auch kein Geld mehr, wenn es eine Nachzahlung gegeben hätte., oder?
Von deinem BAB - wird dir da nichts abgezogen,wenn stünde das dem Jobcenter zu !!!
Wenn du nur 75 € für die Kosten der Unterkunft und Heizung bekommst,könntest du doch auf dem Jobcenter einen Antrag auf die ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung stellen.
Kannst ja mal dein Brutto / Nettoeinkommen,dein BAB - wenn es mehr als die 75 € sind und die Kosten für Unterkunft und Heizung angeben,da könnte man dir deinen eventuellen Anspruch mal ausrechnen.
Bekommst du außer deinem BAB - von 411 € + 184 € Kindergeld,keine weiteren Leistungen gezahlt ???
Wenn das alles ist,hast du 595 € Einkommen,wenn du nur 75 € für die Unterkunft und Heizung bekommst,hast du auf jeden Fall noch einen Anspruch auf die Kostenübernahme der ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung durch das Jobcenter.
Von den 595 € gehen auf jeden Fall 306 € an Regelsatz ab ( wenn du über 18 bist ) also blieben dann nur noch 289 € übrig,was dir auf die Kosten der Unterkunft und Heizung angerechnet werden dürfte. Du würdest also min. ca. 50 € vom Jobcenter für die ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung bekommen.
Normalerweise stünden dir dann sogar 382 € Regelsatz zu,also der volle Regelsatz,dann würden sogar noch einmal 76 € zu diesen 50 € dazu kommen,dann hättest du einen Anspruch von ca.125 € im Monat.
Nein das BaB beträgt bei mir 411€ aber in der BaB Tabelle im Internet steht überall das maximal 75€ davon zur Miete gedacht sind. Der Rest ist z. B. für mein Auto (Spritkosten belaufen sich auf 98, 00 laut meinem Antrag) und da meine Wohnung warm 340 € kostet würde es ja bedeuten ich bezahle sie alleine. Andersrum wenn ich jetzt nen Überschuss hätte würde mir das Am vermutlich sagen das ich das allein zu tragen habe.