Einkommen von Freund anrechnungspflichtig?
Hallo liebe Community!
Ich werde dieses Jahr eine Ausbildung beginnen und habe Anspruch auf BAB. Ich habe eine kleine Tochter, die ab Sommer die Kita besucht.
Jetzt möchte ich mit meinem Freund ( nicht der Vater der kleinen) zusammenziehen. Er verdient circa 2000€ netto. Jetzt stellt sich die Frage, ob sein Einkommen an mein BAB angerechnet werden kann.
Auf dem beigefügten Bild seht ihr, was alles angerechnet wird. Mein Freund fällt also nicht darunter, oder ? Er ist ja weder mein Ehegatte noch mein Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft). Oder was ist mit Lebenspartner gemeint?
Liebe Grüße
4 Antworten
BAB ist, im Gegensatz zu Leistungen nach SGB II, nicht abhängig vom Einkommen eines Mitbewohners.
( Eingetragene ) Lebenspartnerschaft - das "Vorehemodell" bevor gleichgeschlechtliche Partner heiraten durften.
Könntest es dann ja verschweigen wenn es nicht amtlich ist ( verheiratet ) ..
Ehe und Lebenspartnerschaft (= gleichgeschlechtlich) haben dein Freund und du auch nicht, wenn ihr zusammen zieht. Ihr seid weiterhin sogenannte "Lebensgefährten".
Nein,wäre nur dann der Fall, wenn er Dir gegenüber unterhaltspflichtig wäre. Ist er aber nicht als WG-Mitbewohner.
§ 5 LPartG erklärt pauschal, dass die Lebenspartner einander verpflichtet sind, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft angemessen zu unterhalten.