Kann man eine Haftpflichtversicherung rückwirkend abschließen?
Am 2. März ist mir ein Missgeschick passiert. Die Besitzerin ist not amused, und ich muss damit rechnen, dass sie Geld von mir sehen will. Bisher habe ich keine Haftpflicht. Kann ich diese rückwirkend abschließen, z.B. ab 1. März? Und wäre ein Schadensfall, der zwischen Vertragsbeginn und Abschlussdatum entstanden ist, bereits versichert?
7 Antworten
Hallo Lg472,
du kannst die Privathaftpflicht nicht rückwirkend abschließen.
Stell dir vor, jeder Kunde würde einen Vertrag erst nach einem Schaden abschließen, ihn regulieren lassen und dann eventuell bereits zum Vertragsablauf wieder kündigen......
Hört sich unwirtschaftlich für den Versicherer an.
Du solltes aber für die Zukunft eine Privathaftpflicht abschließen.
Aufgaben der Privathaftpflicht sind:
- die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
- die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist;
- die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen.
Du siehst, die Privathaftpflicht ist wichtig, wenn Du Dritten einen Schaden zufügst.
Schöne Grüße
Sandra vom Social Media-Team
Nein. Versicherungen spekulieren ja gerade darauf, dass man sie nicht braucht. Bei Rechtsschutzversicherungen gibt es sogar in der Regel noch drei Monate Übergangsfrist, dh, wenn du dich am 01. März versicherst, greift der Rechtsschutz erst ab 01. Juni. Das machen die extra, um das Risiko zu minimieren, dass man sich extra versichern lässt, weil man schon ahnt, dass man das vielleicht bald brauchen wird.
Das habe ich schon geahnt. Wollte aber halt mal fragen. Trotzdem danke für die Info!
Nein, das geht nicht rückwirkend. Nur für die Zukunft. Schließe trotzdem eine Hafpflichtversicherung ab. Die ist echt wichtig.
Wenn Du Versicherung wärst, würdest Du Dich darauf einlassen?
LG.
Nein, das geht selbstverständlich nicht