rückwirkend Änderungsvertrag wegen Mindestlohn erhalten, muss ich den unterschreiben?
habe im Februar einen Änderungsvertrag zu meinem bestehenden AV per Post, rückdatiert auf den 01.01.2015 erhalten, in dem mein Chef neben Stundenkürzung noch andere zusätzliche Befugnisse für sich eingebaut hat. Ist das rechtens ? Kommt bei nicht unterschreiben automatisch die Kündigung und gibt es überhaupt eine Frist wo ich auf dieses Schreiben reagieren muss ? Danke für Euren Rat vorab.
2 Antworten
Dein Arbeitsvertrag gilt solange er nicht geändert ist. Dein Chef hat die Mögichkeit eine Änderungskündigung zu schreiben, was aber nicht rückwirkend geht.
Eine Kündigung des Arbeitsvertrages ist auch möglich. Du kannst auch kündigen.
Du solltest aber nicht kündigen, wenn Du dadurch Nachteile haben kannst.
Hat Dich Dein Chef nicht darum gebeten sein Schreiben bis zu einer bestimmten Frist zu beaantworten, dann solltest Du nicht reagieren.
Schaffst Du es bis in den März, dann erhälst Du sowieso für Januar und Februar den vereinbarten Lohn. Ab März beginnen wieder neue Fristen.
Hast Du nur den gesetzlichen oder einen tarifvertragslichen Kündigungsschutz?
Es kommt darauf an, ob in dem Schreiben eine Änderungskündigung ausgesprochen wurde.
Die Frist von 3 Wochen für die Klage vor dem Arbeitsgericht ist einzuhalten, ansonsten ist der Vertrag geändert. Obwohl es dann noch viel FAllstricke gibt !!
Vorsicht !!!
Tatsache ist nun mal, dass Dir Dein Chef nun den gesetzlichen Mindestlohn zahlen muss - ob Du nun eine entsprechende Änderung des Arbeitsvertrages hast oder nicht. Unterzeichnest Du den Vertrag nicht, es kommt zu einer Kündigung - den Mindestlohn muss Dir Dein Chef seit dem Inkrafttreten des Gesetzes dennoch zahlen. Einen Rechtsanspruch darauf hast Du! Ob mit oder ohne geänderten Vertrag, ist dabei egal.