Rückübertragungs- und Abtretungsvertrag Jobcenter

3 Antworten

Die Ämter müssten Dich ganz konkret dann dazu auffordern, den Anspruch auf eine bestimmte Weise geltend zu machen, wenn er auch geltend zu machen ist.

Du musst nicht "ahnen", wann und in welcher Form er geltend zu machen ist.

erwirke Titel, lasse die nicht verfallen .. ansonsten muß Kind mit 18 selbige neu beantragen, soweit möglich

marsupilami123 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 22:29

Unterhaltstitel besteht bereits über Jugendamt, muss der erneuert werden?

Das Jugendamt hat durch die Beistandschaft veranlasst, dass die Unterhaltshöhe festgelegt und ein Titel darüber ausgestellt wurde. Wenn das JA allerdings keinen Unterhaltsvorschuss für das Kind leistet, kann es selbst keine Forderungen an den Kindsvater herantragen. Das müsstest Du dann selbst tun - also ggf. Unterhalt einklagen/ pfänden lassen.
Würde der Kindsvater nicht zahlen, müsstest Du ihn in regelmäßig dazu "auffordern". Würden über einen längeren Zeitraum keine Forderungen an ihn gestellt, könnte der Anspruch sonst verwirkt werden.