Mit 18 direkt ausziehen und nebenbei Abitur machen?


13.09.2021, 21:19

Danke

6 Antworten

Du hast keinen Anspruch auf Unterhalt in Bar. Deine Eltern bieten dir Zuhause Kost und Logis an. Damit kommen sie ihrer Unterhaltspflicht nach.

Und nein: auch Schüler BAföG wirst du nicht bekommen. Es sei denn, deine Schule wäre zu weit vom Elternhaus entfernt.

Das Einzige wäre ein Abzweigungsantrag auf das Kindergeld. Nur mit derzeit 219 Euro kommt man nicht weit.

Und Vermieter nehmen in der Regel auch keine mittellosen Schüler.

Gibt es tatsächliche Gründe die einen Auszug unabdingbar machen, wie z.B. nachweisbare psychische oder physische Gewalt durch die Eltern, dann sieht die Sache schon wieder anders aus.

Und falls es eine Vorgeschichte gibt, dann solltest du zum Jugendamt gehen! Denn damit steigen deine Aussichten, dass das Jobcenter dir finanzielle Hilfen zugesteht.

Denn unter sehr engen Voraussetzungen kann man auch unter 25 Hilfen vom Jobcenter in Anspruch nehmen:

https://www.hartziv.org/blog/20190926-hartz-iv-und-u25-umzug-nur-mit-jobcenter-genehmigung-moeglich.html

Und Unterhaltsvorschuss wie hier behauptet, bekommt man ab 18 eh nicht mehr! Und wenn, dann bekommen das nur die Eltern wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen.

anonym109911 
Beitragsersteller
 13.09.2021, 21:41

Also denkst du sollte ich zum Jugendamt und mit denen über meinen Wunsch reden? Das hatte ich mir schon gedacht, aber meine Sorgen waren, dass die mich in eine Wohngemeinschaft stecken, wo ich noch mehr kontrolliert werde und es noch mehr Regeln herrschen und überhaupt nehmen die doch keine 18 jährige mehr an. Oder würden die mit mir zum Jobcenter gehen und dort wird mir dann eine Wohnung übermittelt?

Kessie1  13.09.2021, 21:46
@anonym109911

Die gehen nicht mit dir zum Jobcenter! Und ja: wenn es akut ist, dann könnte es Wohngruppe bedeuten... Musst du halt entscheiden, ob du weiter Zuhause leben willst... Und Regeln wird es in deinem Leben ohnehin noch Viele geben!

Bafög - wäre möglich, da musst Du dich einmal in deiner Schule erkundigen, ob diese durch Bafög - gefördert werden kann.

Im Internet findest Du auch einen kostenlosen Rechner dafür.

Da würde dann geprüft, ob und wenn ja was an Bafög - möglich wäre und was ggf.die Eltern bei Leistungsfähigkeit an dich an Unterhalt zahlen müssten.

Kindergeld muss von den Eltern beantragt werden, wohnst Du nicht mehr bei den Eltern und sie zahlen dir nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit 219 Euro, dann stünde dir zumindest das Kindergeld zu.

Das könntest Du dann auf Antrag auch bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit abzweigen lassen, damit Du es gleich aufs eigene Konto überwiesen bekommst.

Es wird dann aber voll auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet, so wie gezahlter Bafög - auch.

Nach deinem Auszug würde der Anspruch bei derzeit 860 Euro im Monat liegen, abzüglich genannte Gelder.

Du könntest dann ab 18 auch einen Antrag auf ALG - 2 oder besser Hartz - lV beim Jobcenter stellen, wenn dir das Zusammenleben mit den Eltern nicht mehr zugemutet werden kann.

Dann könnte das Jobcenter erst einmal in Vorleistung gehen und dir Leistungen für den Lebensunterhalt und für angemessenen Wohnraum zahlen, abzüglich anrechenbarem Einkommen.

Dafür wäre es sich hilfreich, das Du als Kind unter 21 Jahren die Hilfe vom Jugendamt in Anspruch nimmst, die können für dich ab 18 zwar nicht mehr tätig werden, könnten dir aber für das Jobcenter ein Schreiben erstellen und deinen Härtefall bestätigen.

Damit hättest Du dann auf jeden Fall besser Chancen auf Bewilligung deines Antrags, denn unter 25 Jahren gibt es da verschärfte Voraussetzungen, um bei den Eltern ausziehen zu dürfen und finanziell unterstützt zu werden, es muss also ein wichtiger Grund für den Auszug vorliegen.

Wende Dich an eine erwachsene Vertrauensperson und/oder an das Jugendamt.

Da Du noch nicht volljährig bist, kannst Du ohne Unterschrift Deiner Erziehungsberechtigten rechtlich nicht eigenständig handeln.

Insofern bringt es aus meiner Sicht nichts, Dich hier näher zu "beraten".

wenn du ausziehst, wirst du dich selbst versorgen müssen. unterhalt von deinen eltern bekommst du wohl nicht, sie können dich einfach an dein kinderzimmer verweisen und sind raus.

kindergeld kannst du bei auszug umleiten lassen bei der familienkasse. alg2 wirst du nicht bekommen, es sei denn du warst beim jugendamt und hast dort einen darfschein zum ausziehen bekommen. dort kannst du deine geschichte vortragen und die hören sich dann an, was deine eltern zu sagen haben.

Wen du Da Gewalt erlebst rufst du die Polizei und wen die das melden wird dir schon jetzt das Jugendamt helfen können das du eine eigen Wohnung bekommst!

Deine Eltern haben dir Unterhalt zu zahlen und das kannst du auch einklagen!

Mit 450 Kanst du grade mal das nötigste bezahlen!

Aber dir stehen solange du in der schule bist 860€ + 220 € kindergeld zu das reicht eigentlich zum leben und Wohnen! Und das kindergeld kanst du selber beantragen!

Du hast einen bar anspruch den solange da gewalt ausgeübt wird nachweislich kannst du da nicht leben!