Schulwechsel wegen Mobbing, Beleidigungen und Drohungen

6 Antworten

Wenn es ein Bescheid ist, dann muss da eine Rechtsmittelbelehrung drin sein.

In der Rechtsmittelbelehrung muss angegeben sein, in welcher Zeit der Widerspruch eingelegt werden kann / muss.

Der Widerspruch muss innerhalb des Zeitraums dort eingegangen sein. Schick ihn dann per Einschreiben / Rückschein oder geb ihn persönlich ab und lass Dir den Erhalt auf einer von Dir mitgebrachten Kopie mit Stempel und Unterschrift bestätigen. (Das ist noch wertvoller als ein Einschreiben.)

Wenn keine Rechtsmittelbelehrung in dem ablehnenden Schreiben steht, schreibe trotzdem, dass Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist und begründe das.

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Am besten wäre es, wenn Du Dich anwaltlich beraten lässt, und wenn der Anwalt das entsprechende Schriftstück aufsetzt.

Falls Du mit sehr wenig Geld zurechtkommen musst, google mit

rechtsberatung für arme

und setz Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist).

Falls Du (es gibt ja Zufälle) in Hamburg wohnst, dann geh zur Öffentlichen Rechtsberatung und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße.

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Hab auch keine Scheu, Deine Erfahrungen mit der Bitte um Hilfe an das für die Schule zuständige Ministerium zu schreiben.

Wenn Du so etwas vorhast, und wenn Du (auch hierfür) keinen Anwalt bemühen kannst, würde ich Dir bei der Formulierung behilflich sein. (Klick dazu dann auf meinen Namen, um in mein Profil zu gelangen. Dort mach mir ein Freundschaftsangebot und schreibe dazu: "Probleme Schulwechsel Ministerium", damit ich sofort weiß. worum es geht.)

Hallo,

nach Ihren Angaben kann ich nur den Tipp wiederholen die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Nach Ihren Angaben muss man davon ausgehen, dass allen Beteiligten die Einzelheiten der Situation bekannt sind. Dennoch wird die Bestätigung, dass der Schulwechsel aufgrund von Mobbing begründert und erforderlich war - für mich unbegründet - verweigert.

Ich kenne zwar die weiteren Einzelheiten des Falles nicht. Aber auch meine Erfahrungen zeigen, dass das Thema Mobbing vor allem an kleineren Schulen in ländlichen Gebieten heruntergespielt und der "freiwillige" Schulwechsel angeboten wird. Dementsprechend wird der Schulwechsel häufig auch als solcher behandelt.

Es ist zweifelhaft, ob Sie als Betroffene ohne externe Unterstützung einer Meinungsänderung herbeiführen können, weshalb ich die Vermittlung durch einen Anwalt anrege.

Sie schreiben, dass es ihnen schon einmal bestätigt wurde, dass der Schulwechsel sinnvoll war. Diese Bestätigung müsste doch genügen - oder nicht? Aber was in einem solchen Fall wirklich hilft, ist, damit in die Öffentlichkeit gehen. Ich meine, hier in Wien gibt es in der Kronenzeitung den Ombudsmann, an den man sich wenden kann, wenn Ämter Schwierigkeiten machen. Der veröffentlicht dann den Brief und interveniert gleichzeitig, damit es zu einer Lösung kommt. Ich denke doch, dass es auch in Deutschland sowas gibt. LG Silvie

sselina3471 
Beitragsersteller
 21.11.2011, 23:36

die bestätigung war mündlich, ich brauche das schriftlich...

Wenn die ganze Schule sie mobbt, muss es auch ein Grund haben. Ich denke mal sie ist jetzt nicht die unschuldige, aber natürlich als Eltern ist es schwer sowas in Griff zu bekommen.

Kommen wir zu der Fahrkarte: Also wenn die Schule minimum 4 Km von der Wohnung weg ist, werden die Fahrkarten am ende vorgezeigt und sie kriegen, das Geld wieder in die Hand.

Entweder bezahlt es die Schule ( ist bei uns so ),weil wir ziemlich weit weg von der Schule sind und das sind 75 % der Schule. Bei uns sind es 8 km.

Wir kriegen jedes Jahr eine Jahreskarte von der Schule ( näheres unter Clevercard ) Wenn die Schule keine Fahrkarte gibt, dann müsst ihr es alleine kaufen aber ende des Monats wird das gesamte Geld wieder gutgeschrieben.

Gute Besserung

sselina3471 
Beitragsersteller
 21.11.2011, 23:45

halloooooooooooo, es steht nirgends das es die ganze schule sie mobbt... es geht um einzelne Kiddis. die schule ist jetzt 14 km weg, und die Fahrkosten muss ich selber bez weil es eine schule hier vor ort ist.

Du bist im recht, schalte sofort einen Anwalt ein. Hast Du Rechtschutz ? Sonst bekommst Du evtl. Prozesskostenhilfe.

Mach das auf jeden fall nicht allein.