Vom Kaufvertrag zurücktreten bei einem Grabstein, wenn Steinmetz Nachbesserung ablehnt?

5 Antworten

Natürlich schriftlich.

Jedoch hat er, nachdem der falsche Grabstein beschriftet wurde, einen neuen Vertrag aufgesetzt. Dies lag daran, dass er den falschen Grabstein auf das Formular geschrieben hatte.

Hallo,

die Gewährleistungsansprücher des Käufers sowie die Gewährleistungspflichten des Steinmetzes sind im sog. Werksvertragsrecht geregelt.

So wie du den Fall schilderst handelt es sich ganz sicher nicht um die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Ware.

Ein Loch im Stein, wie auch offensichtliche Transportspuren stellen selbstverständlich einen Mangel dar für den der Steinmetz haftet.

Das Loch neben dem Motiv ist wahrscheinlich entstanden weil man nicht in der Lage war die Abstände richtig zu bemessen. Sowas sollte einem Fachmann nicht passieren.Auf jeden Fall ist das ein Mangel der nicht unbemerkt passiert und der sofort aufgefallen ist. Den Stein trotzdem aufzustellen oder wenigstens auszubessern zeugt von der fachlichen Inkompetenz des Handwerkers.

Auch die Androhung den Stein kostenpflichtig zu entfernen ist unzulässig, da der Grabstein durch den Verkauf den Besitzer gewechselt hat. Auch wenn die Ware erst nach Bezahlung des Kaufpreises in das Eigentum des Käufers übergeht, handelt es sich um Diebstahl, wenn der Steinmetz ihn ohne Auftrag entfernt. Auch die Abholung für Ausbesserungsarbeiten mit mit dem Besitzer abgesprochen werden.

Will der Steinmetz Ansprüche z.B. wegen Nichtzahlung der Rechnung geltend machen muss er dies über den Rechtsweg machen. Also ein Gericht muss die Herausgabe verfügen.

Beim Rücktritt vom Kaufvertrag sind einige Dinge zu beachten:

Der Unternehmer muss Gelegenheit haben den Werkvertrag zu erfüllen, sprich die Schäden beseitigen zu können.

Hierzu solltest du ihn auffordern und eine angemessene Frist setzen. Nach Ablauf dieser Frist kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern.

Wird dem Vertragspartner die Möglichkeit der Vertragserfüllung nicht eingeräumt, verwirkt der Käufer ggf. seine Anspruch auf Schadenersatz.

Im Zweifel solltest du dich vielleicht auch bei einem Rechtsanwalt informieren. Rechtsanwälte sind an eine Gebührenordnung für Erstgespräche gebunden. Die Beratung wird etwas 50,- bis 70,- EUR kosten. Da es bei Grabsteinen meistens um sehr viel mehr geht, wäre diese Möglichkeit wirklich zu überlegen.

Hier erfährst du auch gleich was zu tun ist wenn der Steinmetz den Stein einfach wie angekündigt entfernt.

Ich habe eine Seite gefunden, die sich speziell mit der Gewährleistungspflicht von Steinmetzen beschäftigt. Solltest du dir auf jeden Fall einmal ansehen.

Hier der Link zur Seite:

http://www.grabmal-portal.de/inhalt/rechtliches

Ich hoffe mein Tipp hat dir ein wenig weitergeholfen.

Viel Erfolg!

AnnieThorn 
Beitragsersteller
 11.07.2016, 00:49

Vielen Dank. Der Link ist sehr hilfreich. Jedoch ist die Frage die, ob seine Ablehnung per WhatsApp bezüglich der Mängelnachbesserung auch rechtlich für mich als Grund für den Rücktritt vom Kaufvertrag ist, rechtens ist. Ich bin vom Kaufvertrag nämlich nun zurückgetreten.

heurekaforyou  11.07.2016, 01:24
@AnnieThorn

Du weißt ja wie das mit den Paragrahen so ist.

Die komplette Situation entspricht eigentlich nicht dem üblichen Geschäftsgebahren zwischen Händler und Kunde.

Wie eine Nachricht dem Vertragspartner übermittelt wir ist sicher rechtlich nicht zu beanstanden. Wenn der Empfänger Kenntnis erhält ist der Zweck einer Nachricht erst einmal erfüllt.

Es kommt wahrscheinlich viel mehr darauf an, ob der Unternehmer Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher hat.

Die Verbraucherrechte in Deutschland sind sehr hoch. Ob es da ausreicht auf Beanstandungen des Käufers mit einer Generalablehnung zu reagieren wage ich mal zu bezweifeln.

Ich denke der Steinmetz hätte sich zumindest die ihm vorgeworfenen Mängel vor Ort ansehen und begutachten müssen.

Normalerweise kommt man sich in solchen Fällen entgegen und einigt sich am Ende gütlich. Der Steinmetzt verschließt das Loch, poliert den Stein nochmal und gewährt dem Käufer einen Preisnachlass oder eine kostenlose Zugabe.

In deinem Fall ist der Steinmetz ja nicht einmal zur Schadensaufnahme vor Ort bereit. Ob er allerdings in der Lage ist aus der Ferne Gewährleistungsansprüche und die Erfüllung des Vertrages komplett auszuschließen ist wohl mehr als fraglich.

Wie hast du denn deinen Rücktritt vom Kaufvertrag übermittelt. Auch via Handy?

Eventuell solltest du noch mal debn Versuch starten sich mit dem Steinmetz zu einigen. Du musst ihn ja nicht heiraten.

Ein Rechtstreit kostet Zeit und Nerven und am Ende gibt es in solchen Fälle eh ein Vergleich.

Dein Rücktritt ist wohl nicht zu beanstanden. Weshalb sollte man eine Frist setzen wenn die Erfüllung bereits abgelehnt wurde.

Hir nochmal ein Link der die rechtliche Seite sehr gut erklärt.

http://www.juraindividuell.de/artikel/agl-werkvertrag/

Ich hoffe du findest hier alle Antworten die du brauchst. Sonst kannst du dich gerne nochmal melden.

ich nehme an, ihr habt einen Vertrag und nicht gesagt "mach mal"

Also haben sich beide Seiten an den Vertrag zu halten. Warum soll ich etwas bezahlen, was nicht in dem vereinbarten Zustand geliefert wird ?

Auch eine Ablehnung der Nachbesserung per Whatsapp ist möglich. Es gibt keine Vorschrift, dass diese schriftlich auf Papier sein muss.

Ob der Stein wirklich solche Mängel hat, kann ich nicht sagen. Sind jedoch die Mängel erheblich und der Steimmetz weigert sich der Nachbesserung, so kannst du natürlich von Kaufvertrag zurücktreten und musst nichts bezahlen.

Er hat sich den Stein angesehen. Er ist nicht der Meinung, dass es Mängel gibt. Ich habe das ganze natürlich schriftlich per Post eingereicht und per Fax (sicher ist sicher).

Ich bin Bestattungspflichtig, kann aber nicht bezahlen. Die Erben haben Geld, wollen aber nicht.