Autoverkauf eines Bastlerautos von Privat an Händler?
Gruß der ratsuchende Sven Guten Tag,
ich suche keinen Rechtsauskunft sondern nur Tipps und Empfehlungen. Ich habe mein Auto gestern bei Ebay Kleinanzeige Inseriert. Ich biete es als Bastler Auto an da es Geräusche im Motorbereich macht und ich keine Ahnung habe. Es Handelt sich um ein Renault Megane II Grandtours BJ ende 2003. Erstzulassung 2.2004. Kilometer 153600. Benziner 114PS, bei 126900 Kilometer neues Getriebe, TÜV noch ein Jahr. Haben vor dem TÜV noch 600€ rein geschossen. Vor 2 Monaten fing das mit dem Geräusch an und haben es seit dem nicht bewegt. Batterie musste ich Laden jetzt zeigt es noch einen Fehler an. Alles in der Beschreibung zum Verkauf als Bastlerfahrzeug angeben für 800€. Sofort hat sich einer aus Berlin gemeldet und geschrieben das er es nimmt, wollte auch das ich gleich das Inserat lösche und seine Anfrage bestätige. Alles schön und gut. Jetzt zu meiner Frage. Sollte ich selber auf einen Kaufvertrag bestehen und auf was sollte ich so alles achten. Da ich keinen Vertrag unterzeichnen möchte wo steht "gekauft wie gesehen". Da mir die rechtlichen Bedenken eines solchen Vertrages bekannt sind, im Bezug der Gewährleitung nicht optischer, hörbarer oder sichtbarer Mängel. Kann ich mich auf die Bezeichnung "Bastlerfahrzeug" beruhen?
Habe eine Kopie des Inserat gemacht und mal mit angehangen.
Gruß der ratsuchende Sven
5 Antworten
Drei Dinge:
1. Wenn du als Privatmann verkaufst, dann solltest du einen rechtswirksamen Ausschluss der Gewährleistung vereinbaren. Muster findest du über Google.
2. Es reicht, wenn du schreibst, dass das Fenster nicht runter geht. Falls es doch nicht am Chip liegt, bist du dran. Deswegen lass diesen Satz weg.
3. Wurde wirklich ein neues Getriebe verbaut oder ein Tauschgetriebe, womöglich generalüberholt? Auch hier solltest du dich genau an die Fakten halten.
Getriebe werden meist nur im Austausch gewechselt. Wirklich neue Getriebe kommen da so gut wie nie zum Einsatz.
Schreibst du aber, dass es neu war, ist das eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft, die hier nicht gegeben ist.
OK lasse ich in dem Sinne weg und gebe an das es ein Austauschgetriebe war.
Bestätige ihm auf keinem Fall irgendetwas vorab. Und lösche auch die Anzeige noch nicht. Verkaufe das Auto NUR mit Kaufvertrag!!! NICHT OHNE!!!
In diesem Kaufvertrag (nimm einen vom ADAC oder Zweckform) wird explizit die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Achte darauf, dass diese Klausel drinsteht!!
Du schreibst explizit rein: "Bastlerfahrzeug", nicht verkehrssicher und nicht fahrbereit.
Verkauf die Karre ABgemeldet und lass Dir von dem Käufer den Perso zeigen und notiere die Perso-Nummer.
du beschreibt es wie es ist! "Bastlerfahrzeug, nicht fahrbereit" dann bist du auf der Sicheren Seite. Einen Kaufvertrag findest du im Internet auf der Seite des ADAC.
Den habe ich mir schon geholt. Danke
Da du Privatmann bist kannst du das Fahrzeug im Sinne des Vertrages jbter Ausschluss jeder Gewährleistung verkaufen. Schließt du die Gewährleistung nicht aus, musst du 6 Monate Gewährleistung leisten.
....und die bekannten Mängel mit in den Kaufvertrag aufnehmen. Doppelt genäht hält besser.
Habe ich auch jetzt erst gesehen. Mache ich und ja die Mängel soweit sie mir bekannt sind habe ich eingetragen.
Ich habe solch ein Vordruck mit diesen Angaben:
Zusicherung: Der Verkäufer sichert zu, dass er der Eigentümer des Fahrzeugs und das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist.
Gewährleistungsausschluss: Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Bestätigung: Das Fahrzeug wird gekauft wie gesehen und probegefahren.
das mit dem Probe fahren würde ich streichen!
Mit diesem Zusatz wegen Gewährleistung reicht es meiner Meinung nach aus. Es ist deutlich, dass das Fahrzeug diverse Mängel hat. Du gibst dich als Laie aus und kannst daher nähere Auskünfte nicht geben. Ebenso weißt du darauf hin, dass es Bastlerauto ist. Drucke daher diese Anzeige aus und weise im Kaufvertrag darauf hin, dass diese Bestandteil davon ist. Dann kann keiner was sagen.
ich würde den nich raus nehem las ihn stehen bis den einer kauft nicht resvieren und nix viele kommen nicht das wieß ich aus erfahrung.
verkaufe es vertraglich als devekt dann kann dir keiner was egal oban händler oder privat
Ich habe ihn Deaktiviert da wird dieser noch nicht gelöscht.
Wie gesagt ich mache das so das ich meine Adresse erst rausgebe wenn jemand los fahren will und wenn jemand unterwegs is dann warte ich natürlich bis der da war und den kauft oder eben nicht aber sonst wierd werde deaktiviert oder reseviert oder somnst was
OK Rechnung liegt vor, steht Getriebe im Austausch, sollte laut Werkstatt
ein neues von Renault sein, aber werde es weglassen da ich den genauen Wert
nicht kenne. Ja der Chip ist schuld lasse es aber weg.