Auto geht vor Übergabe kaputt

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hast du nen termin in deinem kaufvertrag? wenn er nicht im annahmeverzug ist, sieht es schlecht aus.....auch wenn sieht es immer noch schlecht aus, er haftet nur für zufall und leichte fahrlässigkeit von dir, aber ich denke, das ist keins von beidem

http://www.zum.de/Faecher/kurse/boeing/udb/recht/Annahmeverzug-Haftungswirkung.pdf

Wenn man weiß das beim Auto die Steuerkette defekt ist und einfach weiter damit fährt ist das ungefähr so, als wenn einem der Artz gesagt hat man stünde kurzvor einem Herzinfakt und würde trotzdem weiter für den Marathon trainieren. Eure Absprache handelte von einem Auto mit dringendem Reparaturbedarf, nicht von einem Auto mit kapitalem Motorschaden. Sei froh, wenn ers dir überhaupt noch abnimmt. Schuld hast ganz allein du, niemand anderes.

einkaeuferin86 
Beitragsersteller
 29.10.2010, 11:40

Ich glaub du solltest richtig lesen, ich bin ja nicht weiter damit gefahren sondern wollte es lediglich zur Übergabe bringen, so wie er es mir gesagt hat!

velodog  29.10.2010, 13:42
@einkaeuferin86

Ich lese grundsätzlich sehr gründlich, keine Sorge. Und was ich hier gelesen habe ( auch zwischen den Zeilen ) ist, daß du versuchts die A-Karte an den Händler weiterzureichen, obwohl der mit dem Schaden an deinem Auto nun rein garnix zu tun hat. Es geht hier nicht um ein Rostloch was wärend einer mehrmonatigen Wartezeit allein vom rumstehen des Fahrzeugs größer geworden ist sonden um einen Schaden, der nur passiert wenn das Fahrzeug gefahren wird. Ob du nun nach der Absprache noch 300Km oder nur 300m gefahren bist spielt dabei keine Rolle. Der Gegenstand der Absprache hat bei weitem nicht mehr die zugesicherten Eigenschaften und es geht schließlich nicht um einen Lackkratzer der dazugekommen ist, sondern um einen Schaden der das Auto möglicherweise zu einem wirtschaftlichen Totalschaden macht. Shit happens...., ist nun mal leider so.

ja den kaufpreis von deinem auto kann er jetzt mindern. du hattes die möglichkeit vom kaufvertrag des neunen autos zurück zu treten wenn die wartezeit nicht wie vereinbart eingehalten wird.

Gefühlsmassig siehst schlecht für dich aus. Aber was hat Gesetz schon mit Gefühl zu tun.

Wenn die defekte Steuerkette im Vertrag erwähnt ist, bist du auf der sicheren Seite. Wenn du die mündlich erwähnt hast und das ein Dritter gehört hat, dann auch. Wenn du nichts beweisen kannst, sieht es eher ungünstig aus. Aber wie immer gilt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe.