Rücklastschriftgebühren steuerfrei?

3 Antworten

Wenn eine Lastschrift mangels Kontodeckung von der Bank nicht ausgeführt wird/werden kann, dann dürfen dafür keine Gebühren anfallen.

Grund. Die Bank hat ja keine Leistung in diesem Falle erbracht. Berechnet die Bank dafür dennoch Gebühren, obwohl sie das nicht dürfte, kann man auf Rückbuchung bestehen.

Die Banken nutzen ben das Unwissen der Kunden aus, die brav dafür Gebühren bezahlen, obwohl sie es nicht müssen.

Hierüber gibt es eine Urteil vom BGH. Das Urteil kennen zwar die Banken, aber die meisten Kunden eben nicht.

Wenn dem Gläubiger dadurch Kosten entstehen, kann er diese dem Schuldner berechnen.

Wer soll denn der Erheber sein? Ansonsten ist es eine Betriebsausgabe. https://www.betriebsausgabe.de/wiki/ruecklastschrift/

Mehrwertsteuer sollte nicht anfallen. Da sind Banken bevorzugt. Warum auch immer.

Jacolomo 
Beitragsersteller
 17.11.2020, 14:31

In diesem Fall erhebt mein Handyanbieter 4€ und meine Bank 1,50€. Das sind zwar peanuts aber verdienen Unternehmen und Banken auf diese Weise auf Kosten der Verbraucher Geld dazu? Und bekommt der Staat dann wenigstens auch was davon ab oder geht das Geld einfach in deren Tasche. Kenn mich nicht gut genug aus aber interessiert mich brennend.

Derartige Spesen erhebt das bezogene Kreditinstitut. Banbkdienstleistungen sind umsatzsteuerfrei.