Private veräußerungsgeschäfte versteuern?
Hallo, mir stellt sich die Frage, was ist wenn man keinerlei Einkommen hat aber eine Wohnung privat veräußert. Dann müsste man den Gewinn ja angeben, aber mit welchem Steuersatz wird er versteuert? Und greift hier auch der Steuergrundfreibetrag, also wenn der Gewinn unter 9000 Euro wäre, dann wäre es steuerfrei? Oder wie wird das gemacht?
vielen Dank
1 Antwort
Es werden grundsätzlich immer alle Einkunftsarten zusammen gerechnet und dann nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen usw das zu versteuernde Einkommen berechnet. Dann wird entsprechend §32 a estg die Einkommensteuer ermittelt. Der Grundfreibetrag wird unbeschränkt steuerpflichtigen immer angewendet. Egal welche Einkunftsarten die Person hat. Einen einheitlichen Steuersatz haben wir nicht. Der Steuersatz ist progressiv und steigt mit dem zu versteuernden Einkommen an. (Ausnahme Abgeltungssteuersatz)
P.s. ggf ist der Gewinn auch nicht steuerbar da die Wohnung vor mehr als 10 jahren angeschafft wurde oder ausschließlich bzw. In den letzten 3 Jahren nur zu privaten Wohnzwecken genutzt wurde
Also wäre ein Verkauf mit einem Gewinn von z.b. 6000 Euro ohne andere Einkommensarten auch steuerfrei, auch wenn man es innerhalb von 10 Jahren verkauft?