Private veräußerungsgeschäfte versteuern?

1 Antwort

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Es werden grundsätzlich immer alle Einkunftsarten zusammen gerechnet und dann nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen usw das zu versteuernde Einkommen berechnet. Dann wird entsprechend §32 a estg die Einkommensteuer ermittelt. Der Grundfreibetrag wird unbeschränkt steuerpflichtigen immer angewendet. Egal welche Einkunftsarten die Person hat. Einen einheitlichen Steuersatz haben wir nicht. Der Steuersatz ist progressiv und steigt mit dem zu versteuernden Einkommen an. (Ausnahme Abgeltungssteuersatz)

P.s. ggf ist der Gewinn auch nicht steuerbar da die Wohnung vor mehr als 10 jahren angeschafft wurde oder ausschließlich bzw. In den letzten 3 Jahren nur zu privaten Wohnzwecken genutzt wurde

Knack011 
Beitragsersteller
 24.10.2020, 13:51

Also wäre ein Verkauf mit einem Gewinn von z.b. 6000 Euro ohne andere Einkommensarten auch steuerfrei, auch wenn man es innerhalb von 10 Jahren verkauft?

Stefan1248  24.10.2020, 14:57
@Knack011

Steuerpflichtig wäre der Gewinn schon. Aber aufgrund der geringen Einkünfte würde die Einkommensteuer 0€ betragen