Rückkehr zum alten Arbeitgeber während der Probezeit. Was habe ich bei der Kündigung zu beachten?
Hallo, ich habe anfang des Jahres eine neue Arbeitsstelle angetreten. Jetzt werde ich wieder zum alten Arbeitgeber wechseln. Meine Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt gesetzlich zwei Wochen. Nun habe ich die Möglichkeit am Montag, den 20. Februar zu kündigen. Ich möchte gerne beim neuen/alten Arbeitgeber am Montag, den 06.03. 2017 starten. Was muss ich bei der Kündigung beachten? Meines Erachtens müsste ich, wenn ich am 20.02. kündige bis einschliesslich. 06.03. beim jetzigen Arbeitbeber arbeiten. Kann der alte Arbeitgeber darauf bestehen, dass ich am 06.03. noch dort erscheine, denn mit meinem Einsatz beim neuen Arbeitgeber ist eigentlich schon fest an dem 06.03. geplant. Vielleicht kann mir jemand helfen, was ich bei der Kündigung zu beachten habe. Danke im Voraus!
3 Antworten
Dass Du zwei Wochen Kündigungsfrist hast, bedeutet nur, dass diesen Zeitraum nicht unterschreiten darfst mit Abgabe der Kündigung. Du darfst sie jederzeit früher abgeben mit einem genannten Kündigungsdatum.
Du könntest also im Laufe der kommenden Woche eine Kündigung zum 5. März abgeben. Das ist dann Dein letzter Arbeitstag bzw. der 3., sofern am Wochenende nicht arbeitest, und die Kündigungsfrist von zwei Wochen bleibt gewahrt.
Lass Dir auf jeden Fall den Erhalt der Kündigung bestätigen mit Datum und Unterschrift desjenigen, der sie entgegennimmt.
Warum gibst Du Deine Kündigung nicht am 17. Februar ab und kündigst auf den 5. März?
Du musst die 14 Tage Kündigungsfrist ja nicht auf den Tag genau einhalten. Ein oder zwei Tage früher geht doch und wenn der AG die Kündigung am Freitag, den 17. Februar erhält, ist doch alles gut.
Lass Dir aber den Empfang der Kündigung auf einer Kopie quittieren.
Warum?
Du gibst die Kündigung ab und kündigst zum 5. März. Es steht doch nirgends, dass Du die 14 Tage genau einhalten musst. Früher geht immer.
Nur sollte man in der Probezeit nicht zu früh kündigen um dem AG keine Gelegenheit zu einer "Gegenkündigung" zu geben und früher raus zu sein als man möchte.
Diese "Gefahr" sehe ich hier nicht. Wenn Du Samstag und Sonntag nicht arbeitest, kann der AG Dir keine "Gegenkündigung" mehr geben (außer er kommt z.B. am Samstag zu Dir nach Hause und Du machst die Tür auf, aber dann ist es auch nur ein Tag früher).
Wenn Du am 17.02. bereits kündigst, wäre der letzte Arbeitstag beim jetztigen Arbeitgeber Freitag, der 03.03.
Du könntest dann also Deine neue Arbeit am 06.03. beim neuen Arbeitgeber antreten.
Achte darauf, dass Dir noch ausstehender Urlaub gewährt, bzw. u. U. ausbezahlt wird.
Das hatte ich mir auch überlegt, aber dann habe ich eine Lücke zwischen dem 03. und 06.03.