Rückgaberecht ohne Kaufvertrag?
Hallo,
wir haben uns einen gebrauchten Auspuff für einen Roller über ein Forum aus dem Internet gekauft. Einen Kaufvertrag exestiert nicht. es wurde zugesichert,das dieser Auspuff zwar gebraucht – sich aber in einem mangelfreien Zustand befindet.
Leider stellten wir fest, dass die nicht den Tatsachen entspricht. Der Flansch an diesem Auspuff wurde bereits geschweißt (nach kompetenten Aussagen eines renommierten Händlers wurde er schief angeschweißt.) Besteht ein recht auf Rückgabe? Der Verkäufer weigert sich ihn zurück zu nehmen...
5 Antworten
Einen Kaufvertrag exestiert nicht
Doch, ein Kaufvertrag existiert.
Es besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung gem. § 439 BGB.
Nachtrag: Ein Kaufvertrag muß nicht schriftlich vorliegen - es reicht, als Beweis zweier übereinstimmender Willenserklärungen, daß die Ware geliefert wurde und der Preis bezahlt wurde. Es gibt gesetzlich keine Formvorschrift für diese Art des Vertrages.
Ein Recht auf Rückgabe bei einem privaten Anbieter gibt es nicht. Da kann man immer nur an seine Ehrlichkeit appellieren. Aus diesem Grunde sind diese Art von Kauf immer ein Risiko, dessen man sich bewußt sein soll.
Schwachsinn, siehe unten...
Natürlich, BGB, Vertragsrecht, so ab §300ff... Nur weil der Großteil der Menschen denkt, Privatverkäufe sind rechtsfreier Raum, stimmt das noch lange nicht...
http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html
Könnte z.b. greifen.
Verkauft ein Verbraucher an einen Verbraucher (Privatverkauf) kommt es darauf an, ob der Haftungsausschluss in einem Individualvertrag vorgenommen wird oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn Vorsatz des Verkäufers vorliegt oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dies so nicht möglich (§ 444 BGB)! Hier handelt es ich allerdings um eine nicht zugesicherte Eigenschaft; daher ist der Kaufvertrag anfechtbar!
Wenn der Verkäufer wissentlich falsche Angaben über die Sache gemacht hat, kannst du Nachbesserung verlangen, was in diesem Fall auf Rückgabe hinausliefe. Alles ohne Gewähr...
das ist nur bei gewerblichen Händlern möglich, nicht bei privaten.
Quatsch, warum denken immer alle, das BGB gelte für sie nicht weil sie privat handeln? BGB heisst BÜRGERLICHES Gesetzbuch, das gilt für jeden. Und wenn ein Privatverkäufer wissentlich einen Mangel verschweigt, dann kannst du aber mal ganz stark davon ausgehen, dass er den Artikel zurück nehmen muss...
Der Verkäufer scheint nicht nicht mal die Sachmängelhaftung ausgeschlossen zu haben.
das ist nur bei gewerblichen Händlern möglich, nicht bei privaten.
Nein! Auch wenn Privatverkäufer die Sachmängelhaftung explizit ausschließen können, gilt dies aber nicht für die zugesicherterte Eigenschaften lt. Beschreibung,
Wäre dem so wie du meinst, @Katzina, dann könnte dir ja jeder Privatverkäufer promblemlos jeden Schrott verkaufen. ;)
Aber auch da muß der Gesetzgeber etwas zu verschwiegenen Mängeln geregelt haben, oder nicht?