Rückgaberecht ohne Kaufvertrag?

5 Antworten

Einen Kaufvertrag exestiert nicht

Doch, ein Kaufvertrag existiert.

Es besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung gem. § 439 BGB.

Nachtrag: Ein Kaufvertrag muß nicht schriftlich vorliegen - es reicht, als Beweis zweier übereinstimmender Willenserklärungen, daß die Ware geliefert wurde und der Preis bezahlt wurde. Es gibt gesetzlich keine Formvorschrift für diese Art des Vertrages.

Ein Recht auf Rückgabe bei einem privaten Anbieter gibt es nicht. Da kann man immer nur an seine Ehrlichkeit appellieren. Aus diesem Grunde sind diese Art von Kauf immer ein Risiko, dessen man sich bewußt sein soll.

Snegel  24.11.2012, 00:21

Schwachsinn, siehe unten...

schnakschnik 
Beitragsersteller
 24.11.2012, 00:13

Aber auch da muß der Gesetzgeber etwas zu verschwiegenen Mängeln geregelt haben, oder nicht?

Snegel  24.11.2012, 00:19
@schnakschnik

Natürlich, BGB, Vertragsrecht, so ab §300ff... Nur weil der Großteil der Menschen denkt, Privatverkäufe sind rechtsfreier Raum, stimmt das noch lange nicht...

http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html

Könnte z.b. greifen.

Verkauft ein Verbraucher an einen Verbraucher (Privatverkauf) kommt es darauf an, ob der Haftungsausschluss in einem Individualvertrag vorgenommen wird oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn Vorsatz des Verkäufers vorliegt oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dies so nicht möglich (§ 444 BGB)! Hier handelt es ich allerdings um eine nicht zugesicherte Eigenschaft; daher ist der Kaufvertrag anfechtbar!

Wenn der Verkäufer wissentlich falsche Angaben über die Sache gemacht hat, kannst du Nachbesserung verlangen, was in diesem Fall auf Rückgabe hinausliefe. Alles ohne Gewähr...

Katzina  24.11.2012, 00:12

das ist nur bei gewerblichen Händlern möglich, nicht bei privaten.

Snegel  24.11.2012, 00:18
@Katzina

Quatsch, warum denken immer alle, das BGB gelte für sie nicht weil sie privat handeln? BGB heisst BÜRGERLICHES Gesetzbuch, das gilt für jeden. Und wenn ein Privatverkäufer wissentlich einen Mangel verschweigt, dann kannst du aber mal ganz stark davon ausgehen, dass er den Artikel zurück nehmen muss...

Ifm001  24.11.2012, 00:26
@Katzina

Der Verkäufer scheint nicht nicht mal die Sachmängelhaftung ausgeschlossen zu haben.

Eichbaum1963  24.11.2012, 01:13
@Katzina

das ist nur bei gewerblichen Händlern möglich, nicht bei privaten.

Nein! Auch wenn Privatverkäufer die Sachmängelhaftung explizit ausschließen können, gilt dies aber nicht für die zugesicherterte Eigenschaften lt. Beschreibung,

Wäre dem so wie du meinst, @Katzina, dann könnte dir ja jeder Privatverkäufer promblemlos jeden Schrott verkaufen. ;)