Auspuff ohne E-Nummer, steigt bei Unfall die Versicherung aus?
Servus!
Ich habe seit kurzem eine schöne 125er gebraucht bekommen. Leider hat der Auspuff kein E-Prüfzeichen. Ich habe gelesen, dass dadurch die Betriebserlaubnis des ganzen Motorrades erlischt, und dadurch die Versicherung nix mehr zahlt. (Gesetze in Österreich)
Was genau wird da nicht mehr gezahlt? Die Reparaturkosten des Motorrades bei einem Unfall? Oder die OP Kosten für mich bei einem Unfall? Wie kritisch ist die Situation? Ich freue mich auf eure Antworten. Bitte KEINE Vermutungen, sondern nur Fakten (nicht bös gemeint).
5 Antworten
Bis jetzt hatte ich zwei Unfälle, bei denen es keine ABE für mein Auto/Motorrad gab und es hat niemanden gejuckt. Die Argumentation der Polizei und der Gutachter waren bis jetzt, dass es egal ist, denn der Unfall hat nichts mit der Aga zu tun. Wäre die Aga eingetragen, hätte der Unfallgegner Rechts vor Links eingehalten?. Beidemal wusste der Gutachter und Versicherung davon und es wurde mein Krankenhaus Aufenthalt, Abschleppkosten und Wiederbeschaffung gezahlt. 1x Motorrad und 1x Autounfall.
Anders sieht es bei Bremsen, Fahrwerk etc. aus, denn dieser kann Bremswege Verlängern und Fahreigenschaften stark ändern. Da kenne ich ein Vorfall, wo die Versicherung nicht 100% übernommen hat.
Dennoch achte ich seit dem letzten Unfall darauf nur Eintragfähige Komponenten zu verbauen, denn son lappiger Unfall kann Schweine Teuer werden, wenn die Versicherung doch mal weigert ;).
Unschöner Anlass, aber evtl. findet matrix791 ja deinen Beitrag noch und stellt diesen dann seinen Polizeifreunden vor damit die mal mit ihm darüber reden. ;)
also hier in Deutschland sieht es so aus:
fakt ist- dein Motorrad hätte ja keine Betriebserlaubnis.
dann gibt es zwei versicherungsarten = Haftpflicht und Vollkasko
Haftpflicht: wird dein eigener schaden sowieso nicht gezahlt wenn du Verursacher bist ( solltest du der Geschädigte sein bekommst du auch kein Geld, da das Fahrzeug erst gar nicht im Verkehr hätte sein dürfen) . HAftpflicht zahlt immer nur für den anderen, der den Schaden hat.
beispiel: du Übersiehst in der Stadt einen Fussgänger und es kommt zu einem Unfall, der andere kommt ins Krankenhaus und er liegt im Koma und hat bleibende Schäden für immer- die Versicherung kündigt dich dann, nimmt aber die Kosten für den Gegener auf.- Da du erst gar nicht hättest mit dem Fahrzeug fahren dürfen, wirst du in Regress genommen, macht 5000 € . Damit sind die Schulden bei der Versicherung dann gezahlt. Der Gegner kann aber Schmerzengeld/Ausfallentschädigung/Spätfolgen von dir fordern und falls es Spätfolgen gibt diese auch bei dir einklagen. Er wird auch immer gewinnen, da du ja nicht hättest fahren dürfen. Beispiel : er verliert seinen Arm = Er braucht ein neues Auto, kann seinen Beruf nicht mehr ausüben und hat schmerzen ohne ende= fazit: das wird viele hunderttausende Euros für dich kosten
Vollkasko: zahlt nix bei dir
eine Versicherung ist ein Gewinnorientiertes Unternehmen und sie wollen Leute los werden die sich nicht an die Regeln halten. Sie werden auch jeden Gesetzestext ausnutzen um Geld wieder zu bekommen. Das sollte dir klar sein .
P.S. auch ich finde viele bestimmungen sinnlos und total überzogen.
Beispiel: Bremshebel braucht eine ABE/Teilegutachten - der Kupplungshebel nicht
Für einen Sturzbügel an der Seite braucht man gar nichts , für die Verkleidung darunter zum verändern wieder rum ein Teilegutachten/ABE .
So und jetzt mal was aus meiner eigenen Erfahrung- als ich mal was vom TÜV eintragen lassen wollte bei meiner alten Bandit : Ich hatte breitere Reifen Drauf gemacht und ein Sportfederbein- mit beiden bin ich zum TÜV - Ich hatte dabei = Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Reifenkombination und die ABE für das Federbein - also beides geprüfte Teile. zu den Reifen hat er ok gesagt- zu dem Federbein dann nein . Wieso ? weil in der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifen folgender Text stand " die Reifenkombination ist zulässig , wenn das Fahrzeug sich im Originalzustand des Herstellers befindet" mit dem Federbein wäre es das nicht mehr/ in der ABE des Federbein, war die Reifengröße aber egal . Gesetze muss man nicht Verstehen.
Nein, die Versicherung kann aber in Regress gehen sofern der Unfall ursächlich mit diesem Bauteil in Zusammenhang steht. Bei einem Auspuff aber schwer vorstellbar.
Die Kiewara wern aber das Taferl reißen wennst auffällig wirst.
Du darfst doch ohne Betriebserlaubnis gar nicht fahren mit dem Motorrad - ergo kann auch kein Unfall passieren ;-)
Wenn kein kausaler Zusammenhang zwischen Unfall und nicht zulässigem Bauteil besteht -> keine entsprechende Folge.
Aber:Das die Maschine dir bei einer Kontrolle ziemlich große Probleme bereiten wird weißt du aber schon? Das sollte dich mehr belasten als die eventuellen Probleme mit der Versicherung.
naja: das habe ich von Freunden ( die bei der Rennleitung sind ) aber schon anders gehört . Weil : Deutschland ist ein Bürokratieland, da sind die Regeln klar ausgelegt- Teil ohne ABE oder E nummer= keine Betriebserlaubnis . und mehr zählt für die Versicherung nicht.
Dann hast du falsch gehört. ;)
Frag doch deine Freunde von der Rennleitung mal Folgendes:
- Fahrzeug mit defektem ESD (Korrosion, kein Vorsatz) fährt auf stehendes Fahrzeug auf.
Da der ESD defekt ist -> keine BE. Da keine BE -> Versicherung zahlt nicht?
Bin gespannt was deine "Fachleute" dazu sagen. ;)
defekten ESD ist was anderes . das hat auch kein Entzug der Betriebserlaubnis zur folge- nur ein Mängelschein, das es innerhalb von 7 tagen wieder vorgezeigt werden muss.
Mutwillig entfernten ESD oder Anbauteil ohne E-nummer ist laut Gesetz ein " Vorsatz" Dem Besitzer war es klar, das es ein nicht geprüftes Teil ist , oder es ein nicht für den Strassenverkehr zugelassenes Teil war. und genau das ist der kleine unterschied im Gesetzbuch, wieso die Versicherung nicht zahlt/ in Regress kommt
und genau das ist der kleine unterschied im Gesetzbuch, wieso die Versicherung nicht zahlt/ in Regress kommtNein.
Aber vielleicht solltest du aufhören deine "Polizeifreunde" zu fragen sondern mal mit einer Versicherung darüber reden. ;)
Du hebelst dich selbst aus: Auch ein manipulierter ESD (dB-Killer "verloren") sorgt nicht dafür das man den Versicherungsschutz verliert -> frag mal deine Freunde. Zumindest das sollten sie wissen. ;)
habe ich ja auch nicht gesagt. Ein verlorener ESD ist nur ein Mängelschein ( er ist ja Defekt) . Aber seit 2014 ist es für die Hersteller ein Gesetzt, das die ESD so eingebaut werden müssen, das eine Manipulation ausgeschlossen werden kann. ( deswegen Fragen hier ja so viele: Ich bekomme den ESD nicht ausgebaut). Deswegen ist es für die Rennleitung jetzt sehr leicht zu sehen, ob der ESd Defekt ist( Alterserscheinung, Durchrostung, deswegen ist der ESD rausgefallen).
Hier geht es aber um eine fehlende E-nummer/ ABE wen dieser ran gebaut wird, fällt es unter "Vorsatz" , das musst du ganz klar zu einem defekt unterscheiden
Aber seit 2014 ist es für die Hersteller ein Gesetzt, das die ESD so eingebaut werden müssen, das eine Manipulation ausgeschlossen werden kann.
Nein. Ein nach Euro 4 homologierter Auspuff darf keinen einfach zu entfernenden dB-Killer haben. Wenn die Maschine Euro 3, Euro 2, Euro 1 oder wie meine Euro nix hat -> darf jeder Zubehörpott einen leicht entfernbaren dB-Killer haben.
( deswegen Fragen hier ja so viele: Ich bekomme den ESD nicht ausgebaut). Deswegen ist es für die Rennleitung jetzt sehr leicht zu sehen, ob der ESd Defekt ist( Alterserscheinung, Durchrostung, deswegen ist der ESD rausgefallen).
Nein. Deine Argumentation war "BE erloschen == kein Versicherungsschutz mehr". Und das ist falsch.Sobald der ESD - aus welchen Gründen auch immer - defekt ist -> BE erloschen. Keine Weiterfahrt zulässig. Das wäre z.B. auch dann der Fall wenn kein Vorsatz vorlag sondern Korrosion den Krümmer zernagt hat oder während der Betriebsdauer das Dämmmaterial weggebrannt ist. BE ist erloschen. Egal ob Vorsatz oder nicht.
Hier geht es aber um eine fehlende E-nummer/ ABE wen dieser ran gebaut wird, fällt es unter "Vorsatz" , das musst du ganz klar zu einem defekt unterscheiden
Es hat keine Auswirkung auf die Versicherung vom Fahrzeug wenn das Bauteil nicht ursächlich für den Unfall ist. Egal ob Vorsatz oder nicht.
Sprich mit deiner Versicherung darüber. Oder schau dir die Antworten der anderen an die "im Thema sind". :)
mensch Gasi, du verdrehst aber meine antworten oder wir sprechen aneinander vorbei. Ich glaube zweiteres.
Wenn der ESD rausgefallen ist und du hast ihn dabei - gibt es einen Mängel schein, du darfst auf direkten Weg nach hause, Reparieren und wieder vorführen. Die Betriebserlaubnis ist nicht erloschen.
Das ist wie wenn dich die Polizei mit abgelaufenen TÜV erwischt = mängelschein und sofort beheben lassen.
Ich habe nicht gesagt das die Versicherung erlischt = das darf sie in Deutschland ja auch nicht - da es eine Pflichtversicherung ist um geschädigte zu Schützen. Aber wenn wenn das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis verloren hatte, wird die Versicherung den Regressfall einfordern.
allerdings muss man dazu sagen, das es immer auf den Unfall drauf ankommt- in 90% der fälle Interessiert es keinen Grünen bei Unfallaufnahme was für Anbauteile man dran hat ( zu gering) . Aber bei den übrigen 10% wo es zu schwer Verletzten kam, wo das Fahrzeug sichergestellt wird und einem Gutachter zugeführt wird, schauen sie alles nach. so und jetzt nehmen wir mal einen sehr in Deutschland üblichen fall = Auspuff ohne E-Nummer/ Betriebserlaubnis erloschen/ Vorsatz , Laut Gutachter 17 PS mit dem Auspuuf = FRage: wird die Versicherung in Regress gehen und vom Versicherungsnehmer seine 5000€ einfordern ?
Danke für die Antwort. Aber mit zugelassenem Auspuff wäre das doch auch passiert. Warum kündigt mich dann die Versicherung? Ist ja nur der Auspuff oder ? Bei Bremsen oder so würd ichs ja noch verstehn. Warum sins aufn Auspuff so has?