Rückgaberecht bei einem gebrauchtem Fahrrad? Bei Privatverkauf?
Hallo, habe mein gebrauchtes 1 Jahr altes E-Bike verkauft ( ohne original Rechnung und ohne Kaufvertrag), jetzt möchte der Käufer das Rad zurückgeben weil er keine original Rechnung von mir bekommt( da ich keine mehr habe). Es handelt sich hier bei bei einem Privatverkauf über Ebay-Kleinanzeigen. Hat er das recht darauf es zurückzugeben wegen fehlender Original Rechnung? Habe ihm auch angeboten noch einen Kaufvertrag zu schreiben aber das reicht ihm auch nicht. Er hat auch gesagt er hätte ein Rückgaberecht von einer Woche bei Privatkauf stimmt das ?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Lg
3 Antworten
Hallo,
bei gebrauchten Artikeln die privat verkauft werden hat der Käufer sicherlich kein Anrecht auf die Beilage der Original-Rechnung. Die Frage die sich mir stellt ist, ob Sie in der Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen etwas von der Original-Rechnung geschrieben haben?
Wenn Sie nichts von der Rechnung in der Anzeige genannt haben, dann kann man als Käufer eigentlich davon ausgehen, dass keine Rechnung beiliegt.
Das Fahrrad wieder zurück zu geben, weil die Original-Rechnung fehlt ist schon etwas fragwürdig.
hier die originale Beschreibung: Verkaufe mein E-Bike von Kalkhoff
Hier einige Daten:
Herrenrad 26 "
Rahmenhöhe M 50 cm
Farbe Silber
Big Apple Breifung
Shimano 8-Gang Alfine ohne Rücktrittbremse
Panasonic Mittelmotor 26V/12 Ah
Bremsen Magura HS 11 Hydraulikbremsen
Pletscher Gepäckträger
Ergo Griffe
Shimano Nabendynamo
Rücklicht Supernova blau ( kleinstes Rücklicht und hellstes Rücklicht)
Scheinwerfer Fuxon LED-Scheinwerfer 40 LUX mit Sensor und Standlicht
Blaue Anbauteile ( Speichennippel, Schrauben, Spacer , Klingel)
Das Fahrrad befindet sich in einem Top Zustand da sehr gepflegt ( bin Zweiradmechaniker)
Beim Akku ist der Griff gebrochen (aber geklebt) da er mir einmal aus der Hand gefallen ist , aber voll funktionsfähig.
Das Fahrrad unterstützt bis ca 40 Kmh , auf Wunsch kann ich es aber auch auf ca. 25 Kmh drosseln.
Das Schloss wird nicht verkauft
Kaufdatum Januar 2013 Neupreis 1999 € (mit Umbauten 2250€) im nicht Umgebauten Zustand(Rücklicht, Scheinwerfer, blaue Anbauteile, Magura HS11 Bremsen und der Pätscher Gepäckträger wurden von mir angebracht)
Inkl..Ladegerät und Beschreibungen
Du hast ein gebrauchtes E-Bike verkauft, das mangelfrei ist. Dem Bike fehlt keine zugesicherte Eigenschaft, es ist funktionstüchtig . Die Originalrechnung ist ím Kaufumfang nicht enthalten. Demnach gibt es für den Käufer kein Gewährleistungs- oder Rückgaberecht. Ein Rückgaberecht von einer Woche kennt das deutsche BGB nicht.
Jetzt droht er mir mit Anwalt hat er irgendeine Chance??
Nein stimmt alles nicht. Du bist im Recht und musst es nicht zurücknehmen
nei ich habe nichts von einer Rechnung geschrieben .