Fahrpreisnacherhebung Widerspruch DB hält sich nicht an Frist?
Hallo, Ich habe am 13.10.17 eine unrechtmäßige Fahrpreisnacherhebung erhalten und habe am 14.10.17 einen Widerspruch eingelegt, in dem ich der DB eine Frist von 14 zu Beantwortung gegeben habe, ansonsten würde ich die Sache als erledigt ansehen. Heute am 07.11.17 kam die Antwort und zwar deutlich außerhalb der Frist. Ich soll den Betrag bezahlen und sie nehmen meinen Widerspruch nicht an. Muss ich den Betrag jetzt bezahlen oder nicht? Die DB hat sich ja eigentlich nicht an die Frist gehalten und damit ist doch auch dann der Anspruch der DB verfallen.
4 Antworten
Wenn die Fahrpreisnacherhebung nicht rechtens war, dann mußt du natürlich nicht zahlen. Dann muss die DB jetzt zur Not vor Gericht gehen. Meiner erfahrung nach bekommt die DB dabei in der Regel recht.
Deine Frist interessiert niemanden, du meinst erhöhtes Beförderungsentgeld wegen schwarz fahren?
Wenn du deinen Ausweis gezeigt hast wirst du schwer behaupten können du warst das nicht. Schnell zahlen sonst wird es richtig teuer
Wie kommst du auf die Idee eine von dir verhängte Frist würde die DB interessieren?
Gut dann deutlicher: Wie kommst du auf die Idee eine von dir verhängte Frist würde 'irgend jemand' interessieren?
Ganz Vergessen ist ja die DB. Aber hilft mir nicht wirklich weiter.
wenn Fragen darf, wieso bist du der Meinung , das die Fahrpreisnacherhebung unrechtmäßig ist!????
Welche Begründung gab es , dass Dein Widerspruch abgelehnt wurde.....?
Du kannst übrings keine Fristen setzen;-) den diese sind Gesetzlich vorgegeben> Verjährungsfristen....... > am besten mal nach googlen.....