Elternzeit - sieben Wochen Frist kann nicht eingehalten werden! Was passiert?

5 Antworten

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Wo habt ihr denn das gefunden? Im Gesetz § 7 steht davon nichts.

microsun 
Beitragsersteller
 05.11.2010, 22:18
angy2001  05.11.2010, 22:32
@microsun

Wenn das stimmt, habe das Gesetz jetzt nicht nochmal durchgesehen, dann habt ihr doch einen dringenden Grund: Die Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich. Wird die Anmeldefrist von 7 Wochen nicht eingehalten, verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit entsprechend (§ 16 BEEG).

microsun 
Beitragsersteller
 05.11.2010, 22:44
@angy2001

Wie würden Sie es im Schreiben an den Arbeitgeber formulieren?

angy2001  05.11.2010, 23:07
@microsun

Name Adresse ... Firma ... . Antrag auf Elterngeld zugleich Antrag auf Verkürzung der Antragsfrist . Sehr geehrte Damen und Herren, . hiermit beantrage ich für .... die Zustimmung zur Gewährung von Elterngeld für die Zeit vom .... bis ... . Mein Kind wurde am ... geboren (die Anzeige musst du beim AG sowieso machen, wenn nicht schon geschehen/ Kopie des Geburtsscheines beifügen). Entsprechend § 16 BEEG beträgt die Frist für die Anmeldung beim Arbeitgeber 7 Wochen. Leider war es mir nicht möglich, diese Frist einzuhalten. Die Geburtsurkunde für meine Tochter/ meinen Sohn ... konnte durch einen 1-wöchigen Aufenthalt meiner Frau .. erst am .... ausgestellt werden. Ich bitte daher um Zustimmung trotz Nichteinhaltung der 7-Wochen-Frist und Anerkennung als dringenden Grund. . Mit freundlichen Grüßen ....

microsun 
Beitragsersteller
 05.11.2010, 23:46
@microsun

Vielen Dank!

angy2001  05.11.2010, 23:47
@microsun

gern geschehen

Weltenwandlerin  06.11.2010, 08:16
@angy2001

der Vorschlag von angy ist zwar in Ordnung, jedoch rechtlich nicht haltbar. Denn man braucht für die Beantragung der Elternzeit keine Geburtsurkunde. Die kann später nachgereicht werden.... Siehe mein Beispiel: Väter beantragen auch sehr häufig ihre Elternzeit schon 7 Wochen vor dem errechneten Termin beim AG... und da liegt auch definitiv keine Geburtsurkunde vor :-).... Die Nichteinhaltung der Frist hat der Arbeitgeber nicht zu vertreten... das ist Fakt :-)

angy2001  06.11.2010, 11:55
@Weltenwandlerin

nun dann können die Beiden einfach als Grund angeben, dass durch den Krankenhausaufenthalt in einer schwierigen Situation waren und die Frist beim AG dadurch versäumt worden ist.

microsun 
Beitragsersteller
 06.11.2010, 15:10
@angy2001

Genau das habe ich heute gemacht. Ich habe mich auf den §16 Abs. 2 bezogen. Der Grund war, dass das Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt gekommen ist.

Weltenwandlerin  07.11.2010, 11:01
@microsun

angy, dann könnte KEINE Frau die 7 Wochenfrist einhalten... es geht mir jetzt nicht um Wortklauberei, es geht einfach um das juristische. Denn selbst wenn der KH-aufenthalt nicht einfach war, dann weiß trotzdem eine Frau schon VOR der Geburt, ob und wielange sie EZ nehmen will....
Ein anderes Thema ist die verfrühte Geburt.... und wenn das Kind tatsächlich verfrüht kam (wir reden jetzt nicht von 2-3 Tagen, denn das ist ja kein Erschwernis), dann hast du ja sowieso kein Problem mit dem verspäteten EZ-Antrag... denn dann hat deine Frau ja nicht nur 8 Wochen Muschu-Frist, sondern mehr... denn alle Tage der 6 Wochen VOR der Geburt, die nicht verbraucht wurden, werden automatisch zu den 8 Wochen NACH der Geburt dazugerechnet....

Um es jedoch nicht auf die Spitze zu treiben: Ich habe bis dato noch keinen AG erlebt, der sich auf die 7 Wochen berufen hat, wenn der Antrag einige Tage zu spät einging... die EZ wurde von allen bisher ohne Probleme bewilligt.... für andere "Mitleser" hier, die vielleicht mal betroffen sind: Es macht immer Sinn, den Antrag schon vor der Geburt zu stellen.... mit Hinweis darauf, dass man nach der Geburt des Kindes eben 1 Jahr zu Hause bleiben möchte... oder 2 Jahre....oder ...oder...

In erster Linie mit dem Arbeitgeber zunächst sprechen. Die sieben Wochen sind für den Arbeitgeber da, um ggf. eine Vertretung zu organisieren. Viele Arbeitgeber wissen ja meist vorher schon, dass das Baby kommt und das Elternzeit ansteht. Richtig ist, dass man die Elternzeit mit Geburtsurkunde beantragen muss, gleiches gilt ja auch für das Elterngeld. Die Frist ist fast selten einhaltbar, da ja auch das Standesamt gewisse Zeit zur Ausstellung der Urkunden benötigt. Kontaktiert den Arbeitgeber, schildert die Lage. Ggf. stellt den Antrag mit dem Hinweis, dass die Geburtsurkunde sofort nach Erhalt nachgereicht wird.

  1. man braucht für die Beantragung der Elternzeit KEINEN Geburtsschein oder Geburtsurkunde des Kindes. Beispiel: es gibt Väter, die ab dem Tag der Geburt des Kindes in Elternzeit gehen wollen... die beantragen ihre Elternzeit auch 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.
  2. Ihr hättet sofort nach der Geburt die Elternzeit beantragen sollen.
  3. Deine Frau hätte die Frist sehr wohl einhalten können, hätte bereits wochen vor der Geburt den Antrag beim Arbeitgeber stellen können.

Fazit: das Verschulden liegt schon bei euch, nicht in den Gesetzen :-).... trotzdem: Ich denke, dass der Arbeitgeber hier keine Probleme machen dürfte, zur Not kann deine Frau ja evtl. mit noch vorhandenen Urlaubstagen überbrücken, oder sie nimmt unbezahlten Urlaub, falls die Elternzeit nicht unmittelbar nach der Mutterschutzfrist beginnt.

microsun 
Beitragsersteller
 06.11.2010, 10:32

Das stimmt Versäumnis liegt anscheinend auf unserer Seite. Wir waren da falsch informiert.

Weltenwandlerin  06.11.2010, 10:51
@microsun

sehr häufig endet die Mutterschutzfrist jedoch sogar noch später als die 8 Wochen nach der Geburt, nämlich dann, wenn das Kind zu früh geboren wird. Das nur nebenbei bemerkt. Sollte das bei euch auch der Fall gewesen sein, so würde sich die Frist evtl. verlängern...

Leider nimmt er mir den Link nicht zum Gesetz. Findet ihr unter Bundesrecht . Juris . de / beeg