Rückerstattung Grunderwerbssteuer, Geld wurde falsch überwiesen?
Ich wollte ein Haus verkaufen und da der Käufer damals die Grunderwerbssteuer nicht bezahlen konnte, habe ich sie ihm ausgelegt. Es hieß damals, er bekommt das Geld von der Bank später.
Der Hauskauf wurde zurück abgewickelt, das ging über einen längeren Rechtsstreit und erst jetzt im März 2017 konnte die Auflassungsvormerkung im Grundbuch zugunsten des Käufers gelöscht werden.
Mit der Löschung der Auflassungsvormerkung und den Daten der Überweisung habe ich das Finanzamt angeschrieben, um die Grunderwerbssteuer zurück erstattet zu bekommen.
Die haben aber die Grunderwerbssteuer, auf ein Schreiben des Gegenanwalts, schon vor über einem Jahr auf das Konto des Käufers überwiesen, ohne Rückfrage beim Notar oder beim Verkäufer, allein aufgrund der Aktenlage- im Kaufvertrag stand ja- Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Zu der Zeit war die Rückabwicklung des Verkaufes aber noch gar nicht abgeschlossen!!!
Der Gegenanwalt behauptet jetzt auch noch, er hätte dem Finanzamt gar nicht geschrieben, der Brief wäre wohl vom Käufer gefälscht worden.
Ich sehe die Schuld beim Finanzamt, da sie die Sachlage nicht überprüft haben. Das Finanzamt streitet die Schuld aber ab.
LG
3 Antworten
Das FA hat nach Aktenlage und gemäß Kaufvertrag die Grunderwerbsteuer zurecht an den Erwerber erstattet, denn der war ja auch Schuldner derselben. Dass hier zivilrechtlich zwischen Veräußerer und Erwerber ein Darlehen vergeben wurde, ist nicht das Problem des Finanzamtes. Die Summe ist daher auch zivilrechtlich durch den Veräußerer einzuklagen. Wenn da beim Erwerber nichts mehr zu holen ist, dann hat der Veräußerer nach dem Prozess zwar einen Titel, aber den kann er sich dann vermutlich ins Klo hängen.
Das ist richtig. Inzwischen hat sich aber meine Ahnung bestätigt. Das Finanzamt hat das Geld zu früh ausbezahlt, bzw. hätte die Grunderwerbssteuer zu diesem Zeitpunkt nicht auszahlen dürfen (Oktober 2014). Die Grunderwerbssteuer wird erst zurück erstattet, wenn die Rückabwicklung des Verkaufes abgeschlossen ist. Das war aber zu dem Zeitpunkt der Rückzahlung nicht der Fall. Diesen Fehler hat das Finanzamt auch eingestanden. Somit blieb uns jede Möglichkeit, dagegen vorzugehen.
Ich fürchte, das Finanzamt ist im Recht. Die zuviel gezahlte Steuer ist - aus Sicht des Finanzamtes - an den Steuerschuldner zu überweisen. Dass Du für ihn bezahlt hast ist für das Finanzamt unerheblich. Du hast Deinem Käufer quasi den Steuerbetrag geliehen und kannst diesen nur von ihm zurückfordern.
Dir wird nur der Rechtsweg bleiben.
Wenn der Grundstücksverkauf rückabgewickelt worden ist, werden alle Beteiligten so gestellt als hätte er nie stattgefunden (naja, zumindest theoretisch). Die gezahlte Grunderwerbssteuer wurde damit nicht fällig. Da sie aber gezahlt worden ist, ist sie zuviel gezahlt und wird entsprechend rückerstattet. Wie zuviel gezahlte Einkommenssteuer auch.
Mir ist hier die Zeitschiene nicht klar. Die GrErwSt wird fällig mit Kaufvertrag, soweit so gut.
Zur Rückerstattung der Steuer benötigt das Finanzamt denke ich mehr Unterlagen als ein Schreiben eines Anwalts. Gab es eine Aufhebungsurkunde oder ein Urteil? Eines dieser Dokumente muss vor einem Jahr beim Finanzamt gelandet sein, wurde hier die vorgestreckte GrErwSt berücksichtigt und erwähnt.?
Datum Löschung der AV spielt hier mal keine Rolle.
Es gab keine Aufhebungsurkunde oder ein Urteil. Also die zweite Schlamperei des Finanzamts
Das ist es ja. Es stimmt das nur der Käufer dem Finanzamt als Schuldner bekannt war. Die Sachbearbeiterin gibt zu, dass das Geld zu früh ausgezahlt wurde. Man kann erst eine Rückerstattung einfordern, sobald der Käufer aus dem Grundbuch gelöscht ist, bzw. bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages sobald der Verkäufer wieder all seine Rechte zurück erlangt hat.
Die Sachbearbeiterin gibt den Fehler zu, meinte aber es hätte nichts geändert. 2014 wurde die Grunderwerbssteuer schon zurück erstattet. Ich sagte ihr, es hätte schon etwas geändert, weil wir wenn wir davon gewusst hätten, die Möglichkeit gehabt hätten zu beweisen, das das unser Geld ist und von unserem Konto abging.
Wir hätten eben die Möglichkeit gehabt- meinetwegen auch über den Notar die interne Absprache darzulegen.
Jetzt verstehe ich das "ausgelegt" erst richtig:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/109895-kaeufer-zahlt-grunderwerbssteuer-nicht
§ 13 (1) GrEstG: Du hast diesen Schritt des FA nicht abgewartet und direkt gezahlt, ohne einen Änderungsbescheid abzuwarten, der Notar war evtl. auch nicht informiert und eingebunden? Kein guter Gedanke.
Hier bleibt dir wohl wirklich nichts anderes übrig als die Steuern beim Käufer einzufordern.
wo ist den zuviel gezahlt ? nirgendwo ! nur 1 x grunderwerbsteuer !
hier hat der verkäufer dem käufer einen kredit gegeben . von dem muß er die summe einfordern .
den rest des o.a. text hat fragesteller total gemixt