Uhr Verkauft, Defekt bei Käufer, Rückabwicklung?

5 Antworten

obwohl ich in der Anzeige klar hingedeutet habe, dass ich als Privatperson handelte und ich keine Garantie, oder Rücknahme bieten kann.

Wieso schreibst du das denn so rein?

 wie ist die Rechstlage? liegt das Risiko von Schäden bei Transport oder Lieferung bei der Käufer?

Prinzipiell gilt:
Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. [§ 447 Abs. 1 BGB]

JuliaUteFischer 
Beitragsersteller
 03.07.2019, 08:07

Danke AuroraAlpha. Die Regeln von der Internet-Seite sind, dass man immer eingeben muss sind , dass der Verkäufer als Privatpenson handelt

AuroraAlpha  03.07.2019, 08:14
@JuliaUteFischer
Die Regeln von der Internet-Seite sind, dass man immer angeben muss sind , dass der Verkäufer als Privatpenson handelt

Ja, das mag ja sein. Aber eine Garantie braucht man nicht ausschließen; die gibt man freiwillig. Ein Rückgaberecht gibt's auch nicht.

Was du ausschließen willst, ist die Gewährleistung. Ob du das damit getan hast, ist zweifelhaft und hängt letztlich davon ab, ob das Gericht diesen Satz als Gewährleistungsausschluss auslegt. Ganz abgesehen davon, dass du nicht einerseits Eigenschaften zusichern kannst und dann die Gewährleistung diesbezüglich ausschließt.

Darauf würde ich mich aber nicht verlassen, weil die Rechtsprechung hier höchst dürftig ist.

Das Transpirtrisiko trägt der Käufer.

Hast Du wirksam "als Privatperson" die Gewährleistungsrechte und den Widerruf ausgeschlossen, hat der Käufer keine Chance.

Er müsste Dir Arglist vorwerfen und beweisen.

Optimal wäre es, wenn Du noch Zeugen hättest, die die Funktion vorm Versand bestätigen könnten.

AnglerAut  03.07.2019, 07:59

Ein Gewährleistungsausschluss auf eine zugesicherte Eigenschaft (Uhr läuft) ist nicht möglich.

alarm67  03.07.2019, 11:31
@AnglerAut

Blödsinn!

Hat der Verkäufer eine funktionierende Uhr versendet, liegt das Risiko beim Käufer.

Was will denn der Käufer machen bzw. wie will denn der Käufer beweisen, dass diese bereits beim Verkäufer nicht lief?

Unmöglich zu beweisen, schon gar nicht, wenn der Verkäufer auch noch Zeugen hat.

AnglerAut  03.07.2019, 11:37
@alarm67

Können wir uns erst einmal darauf einigen, eine gewisse Höflichkeit im Umgang an den Tag zu legen?

Den Beginn einer Antwort mit „Blödsinn“ sehe ich in der Hinsicht nämlich kritisch.

Dein Ergebnis habe ich nicht angezweifelt, lediglich den Teil mit dem Gewährleistungsausschluss.

Denn man kann die Gewährleistung nicht ausschließen, für eine Eigenschaft, die man zugesichert hat. Das war mein einziger Einwand.

Da wir beim Privatverkauf sind, hat der Käufer natürlich die Problematik der Beweislast.

JuliaUteFischer 
Beitragsersteller
 03.07.2019, 11:39

Danke AnglerAut: Heißt das, ich muss die Uhr zurücknehmen?

alarm67  03.07.2019, 11:43
@JuliaUteFischer

Berechtigte Frage 😁😎

Gem. Antwort von AnglerHut: Ja

Gem. meiner Antwort: Nein

Das mit dem keine Garantie oder Rücknahme ist Schwachsinn. Das sind freiwillige Sachen, die muss man nicht ausschließen. Was du ausschließen musst ist die Gewährleistung. Hast du das?

AuroraAlpha  03.07.2019, 08:01
Hast du das?

Kommt ganz drauf an, an welches Gericht man gerät. Teilweise legt man den "Garantieausschluss" als Gewährleistungsausschluss aus.

verreisterNutzer  03.07.2019, 08:32
@AuroraAlpha

Darauf würde ich mich aber nicht verlassen. Und man kann es ja auch richtig machen...

AuroraAlpha  03.07.2019, 08:33
@verreisterNutzer
Darauf würde ich mich aber nicht verlassen.

Auf gar keinen Fall. M.E. ist das auch völliger Quatsch.

verreisterNutzer  03.07.2019, 08:34
@AuroraAlpha

Definitiv. Ich weiß gar nicht, warum sich das so verbreitet hat...

AuroraAlpha  03.07.2019, 08:35
@verreisterNutzer
Definitiv. Ich weiß gar nicht, warum sich das so verbreitet hat...

Ich meinte jetzt die Rechtsprechung. :D Das andere...ja, was einmal im Netz is, kriegste da nicht wieder raus

verreisterNutzer  03.07.2019, 08:46
@AuroraAlpha

Oh achso^^ Na das man da die doofen die einfach kopieren in Schutz nimmt ist mir aber auch ein Rätsel. Bei allem anderen bekommt man nur den Vogel gezeigt...

Danke an alle für die hilfreiche Antworte. Wie sollte man eine korrekte und wirksame Anzeige für solche Fälle schreiben?

Der Kunde trägt das Versandrisiko.

Allerdings ist die Chance, dass ein technischer Defekt während des Verschickens Auftritt minimal.

Dein Gewährleistungsausschluss gilt nicht in diesem Fall, da du ja eine Uhr die läuft zugesichert hast.

Du kannst dich jetzt mit der Behauptung schützen, dass die Uhr beim Versand beschädigt wurde. Kann der Käufer dies aber mit einem Gutachten widerlegen, wird die ganze Angelegenheit richtig teuer für dich.