Rückerstattung: Damaliger Kaufpreis o. momentaner Zeitwert?
Guten Tag gutefrage.net Community, ich habe mir Ende Dezember 2012 eine Grafikkarte bei einem bekannten Händler online gekauft, die aber bis heute dreimal (1x Bildfehler, 2x Spulenfiepen) Retour gegangen ist und ich den Händler darauf hingewiesen habe, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld zurückerstattet haben will. Ich habe damals 380€ bezahlt, vor ein paar Tagen aber nur 210€ überwiesen bekommen! Als ich mich im Gegenzug mit dem Händler in Verbindung gesetzt und verlangt habe, dass bis zum Ende diesen Monats der Differenzbetrag in Höhe von 170€ auf mein Konto zu überweisen ist, antwortete man mir, dass ich den damaligen Kaufpreis nicht zurückerstattet bekomme, sondern nur den momentanen Zeitwert. Ich fühle mich betrogen und bin mir gerade nicht sicher, welchen Anspruch ich habe. Falls ich nur Anspruch auf den momentanen Zeitwert habe, so fehlen immer noch 90€! Wie soll ich mich jetzt verhalten?
MfG
Tiltzi
6 Antworten
Ich habe damals 380€ bezahlt, vor ein paar Tagen aber nur 210€ überwiesen bekommen!
Nach fast 23 Monaten ist das noch ziemlich gut.
Als ich mich im Gegenzug mit dem Händler in Verbindung gesetzt und verlangt habe, dass bis zum Ende diesen Monats der Differenzbetrag in Höhe von 170€ auf mein Konto zu überweisen ist, antwortete man mir, dass ich den damaligen Kaufpreis nicht zurückerstattet bekomme, sondern nur den momentanen Zeitwert.
M.E. war der Händler hier sogar noch sehr kulant und hat die mehrfache Reklamation entsprechend gewürdigt.
Ich fühle mich betrogen und bin mir gerade nicht sicher, welchen Anspruch ich habe
Keinen. Woher auch? Die Rückabwicklung erfolgt beidseitig - und damit wird für die fast 2-jährige Nutzung ein entsprechender Wert verrechnet. Buchhalterisch wäre die GraKa nach 2 Jahren auf Null abgeschrieben, das mal nur so am Rande erwähnt. Ob der Restwert realistisch ist, müsste im Streitfall ein Gericht unter Würdigung von Alter und Marktpreisen (Ebay & Consorten) ermitteln. Aber der Sache nach hat der VK hier Recht.
Du hast auf Grund mehrerer Defekte(Mängel jeweils dem Händler die Möglichkeit einer Nachbesserung eingeräumt. Das du nun nach dem dritten Versuch vom Kaufvertrag zurücktreten willst, ist mehr als nachvollziehbar.
Der Händler muss dir in diesem Fall den gesamten Kaufpreis erstatten, da er nicht in der Lage war dir ein einwandfreies Produkt zu liefern.
Das kommt drauf an.
Streng nach dem Gesetz muss bei einer Rückabwicklung der volle Kaufpreis rückerstattet werden.
Jedoch haben mehrere Gerichte schon entschieden, dass ein Wertersatz geleistet werden muss. Das hängt aber auch immer vom Alter und der Beschaffenheit der Sache ab.
Bei einer Grafikkarte kann so ein Wertersatz sehr realistisch sein. Denn ich nehme stark an, dass man heutzutage eine mindestens gleichwertige Grafikkarte für 210 Euro bekommt, wie damals von vor fast zwei Jahren für 380 Euro. Schließlich wird ja immer noch die Kaufabsicht an der Sache bestehen bleiben.
Um das genau herausfinden zu können müsste man aber tatsächlich vors Zivilgericht.
Was erwartest Du von mir? Das ich zu jedem Kommentar eine Antwort gebe? Natürlich werde ich manches verinnerlichen und umsetzen, was hier geschrieben wird, sonst wäre die Fragestellung ja auch sinnfrei. Nur wenn ich eine etwas ausführlichere Frage stelle, möchte ich keine Antwort, wie von "andfab" haben.
Was ich erwarte, sollte deutlich geworden sein - und es ist ganz allein meine Sache, was ich vom Fragenden erwarte: Dafür trete ich ja auch in Vorleistung und lese mir ständig Zeug durch und gebe darauf Antworten, die anderswo Geld kosten. Hier bekommt man oft nicht mal ein "Danke".
Ach ja...einfacher beantworten kann man das, wenn du sagst, um welches Modell es sich handelt.
Mir ist übrigens schleierhaft, wie du darauf kommst, dass der aktuelle Zeitwert einer gebrauchten, zwei Jahre alten Grafikkarte mit Neupreis 380 Euro noch bei 300 Euro liegen soll.
Um welches Modell es genau geht, ist in diesem Fall eher nebensächlich, da es an der Tatsache nichts ändern wird, ob es z.B. eine 770 oder 7970 ist.
Wie ich darauf komme, was den Zeitwert betrifft? Nun, das selbe Modell ist beim selben Händler heute für 300€ erhältlich.
Du hast die Eigenschaft des Wertersatzes nicht kapiert. Aus diesem Grund ist es eben sehr erheblich, um welches Modell es sich handelt.
Die 300 Euro sind nicht der Zeitwert deiner Grafikkarte. Das ist der Wert einer neuen Grafikkarte gleicher Art. Du hast deine aber jedoch benutzt. Somit handelt es sich um eine gebrauchte Grafikkarte. Und so eine ist bekanntermaßen immer weniger Wert als ein Neugerät.
Update: Ich habe am Schluss den vollen Kaufpreis zurückerhalten! :)
der händler hat recht..... und du leider pech !
Eine sehr qualifizierte Antwort...
Genau genommen entscheiden die Gerichte das auch nicht in Abweichung vom Gesetz, sondern es steht genau so darin.
Beide Seiten haben zurückzugewähren: zum einen das Geleistete und zum anderen die gezogenen Nutzungen. Das sind Kaufpreis und Grafikkarte sowie Zinsen bzw Nutzungsersatz.
Gegen den Nutzungsersatz kann der Käufer also zum einen Zinsen entgegenhalten und zum anderen kann er anzweifeln, dass der Nutzungsersatz tatsächlich in der Höhe ausfällt, wie der Verkäufer dies behauptet. Dabei ist zu berücksichtigen, wie lange die Grafikkarte üblicherweise in Benutzung ist - sagen wir fünf Jahre - wie viel Restwert sie dann noch hat und wie lange sie tatsächlich in Benutzung war (also unter Außerachtlassung der Reparaturzeiten).
So völlig abwegig finde ich die Vorstellung des Verkäufers auch nicht, einen genauen Wert will ich aber jetzt nicht ausrechnen - erstens ist jedes Gericht in der Einschätzung frei, darum ist mein Wert doch wieder nichts wert, und zweitens störe ich mich dann weniger daran, dass die Fragenden häufig so unlustig sind, was eine Rückmeldung angeht^^ In den meisten Fällen setzen sie die hier gegebenen Infos ja doch nicht um und zudem zeigt sich auch hier schon wieder, wie der einzige Kommentar des Fragenden einfach nur mistig ist, und ihm ansonsten im Weiteren nichts einfällt.