Übertragung garantie bzw Gewährleistung bei rechnung auf anderen namen?
Ich habe eine frage zu 2 Szenarien.
Grundaituation: Person A kauft playstation 4 bei Expert und erhält dafür die Rechnung darüber. Auf dieser Rechnung steht der Name von Person A.
Person A will nun an Person B die playstation 4 samt Rechnung weiterverkaufen.
Szenario 1: Die Konsole geht innerhalb der Garantiezeit von 1 Jahr (welche sony gewährt) kaputt.
Hat der B trotzdem Anspruch auf garantie gegenüber dem Expert trotz Rechnung auf den Namen des A?
Szenario 2: Konsole geht innerhalb der Gewährleistung kaputt, hat hier der B Anspruch auf Gewährleistung gegenüber dem Expert?
Bei Person A und B handelt es sich jeweils um Privatpersonen die den verkauf/Kauf mündlich ohne Verträge abwickeln
2 Antworten
Garantie/Gewährleistung bleiben auch bei übertragung des Gerätes erhalten und sind Personenunabhängig.
Man kanns ja nicht nur Verkaufen sondern auch Verschenken.
Wer die Rechnug zum Gerätvvorlegen kann ist sozusagen Besitzer.
Nein. Es geht ja nur darum. Das das Gerät inerhalb der Garantie/Gewährleistung liegt. Im Prinzip ist nur das Datum auf der Rechnung relevant. Nicht wer das Gerät zur Reperatur abgibt in auftrag gibt.
Zwei Sachen sind wichtig:1.Das Rechnungsdatum (Laufzeit der Gewaehleistungsfrist) und 2. Die Nummer des Geraetes. Diese muss zumindest auf der Garantiekarte eingetragen sein.Der Name auf der Rechnung ist nicht relevant. LG gadus
muss hierüber ein Nachweis erbracht werden über die Schenkung/ den verkauf, aus dem hervorgeht dass der Verkäufer auf seine rechte verzichtet und diese überträgt ?