Rucktritt von Kaufvertrag?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist ein übliches Streitthema. Aber mit der Formulierung voraussichtliche Lieferung hat sich der Händler eigentlich schon sehr gut abgesichert, da kannst du es eigentlich nahezu vergessen, da raus zu kommen. Das ist eine offene Formulierung, da muss der Händler diesen genannten Termin schon wirklich exorbitant überziehen, damit du darüber nachdenken kannst irgendetwas geltend zu machen, sei’s einen Schadensersatz oder möglicherweise einen Rücktritt vom Kaufvertrag.
Da du meiner Ansicht nach rechtlich schlechte Karten hast, würde ich eher freundlich, aber bestimmt bleiben und auf Kulanz (freiwillige Leistung des Händlers) pochen, dass er dir für diese Enttäuschung jetzt doch irgendwas zukommen lassen soll. Irgendein Extra für dein Motorrad, einen zusätzlichen Rabatt, einen Gutschein für die erste Inspektion oder was auch immer.
Das ging mir mit einem bestellten Neuwagen auch mal so, da hab ich allerdings bedeutend länger drauf gewartet. Avisiert waren 5-6 Monate Lieferzeit, das ist noch mal drei oder vier Monate länger geworden und ich stand ohne Auto da, da ich mein letztes schon verkauft hatte. Da habe ich zum Glück vom Händler zumindest immer mal wieder Leihfahrzeuge bekommen, auch ganz hübsche große Limousinen oder ein Cabrio, das konnte ich dann immer mal für eine Woche oder so haben, kostenfrei, nur den Sprit musste ich bezahlen. Aber da solltest du halt höflich und freundlich bleiben, weil das natürlich rein freiwillige Leistungen sind.
Bei der ganzen Thematik solltest du dir halt auch überlegen, ob du das Motorrad tatsächlich überhaupt nicht mehr haben willst oder dich bloß über den Lieferverzug ärgerst. Wenn es nämlich nur Letzteres ist, bekommst du es bestimmt nicht schneller, wenn du jetzt stornierst, dann aber zu einem anderen Händler gehst und das Modell da wiederum neu bestellst - also dann doch lieber mit etwas Geschick ein paar kleine Vorteile für dich aus der Situation schlagen, soweit möglich…

"Muss ich wirklich warten bis der es endlich liefert?"

Nicht zwangsläufig, du musst den VK in Verzug setzen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/verbindliche-und-unverbindliche-termine-beim-neuwagenkauf_062212.html

"Meist werden daher unverbindliche Lieferfristen und -termine vereinbart. In diesem Fall müssen Sie sich zunächst gedulden. Sechs Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins haben Sie jedoch die Möglichkeit, den Verkäufer aufzufordern, das Fahrzeug zu liefern. Damit setzen Sie den Verkäufer in Verzug. Gleichzeitig sollten Sie dem Händler schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Liefert er auch dann nicht, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss. Zudem können Sie den Ihnen durch die Verzögerung entstandenen Schaden geltend machen.

Nur wenn sog. höhere Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen oder Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer vorliegen, können sich die Lieferzeiten verlängern."

Ich kann deinen Unmut nachvollziehen, aber ein wenig Geduld muss schon sein.

Unverbindliche Liefertermine heißen so, weil sie unverbindlich sind. So lange die voraussichtliche Lieferung noch nicht entscheidend überschritten ist (wie #SirKermit schrieb sind das min. 6 Wochen) kannst Du auch keinen Verzug anmahnen. Im Moment ist er gerade mal um 4 Wochen drüber.

Also musst Du Dich noch 2 Wochen gedulden. Dann erst kannst Du aktiv werden. Das muss schriftlich geschehen. Darin musst Du ihm noch mal 14 Tage Zeit geben und androhen, dass Du nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktrittst. 

Hztea 
Beitragsersteller
 28.09.2020, 14:48

Danke, wie gesagt wurde uns eigentlich der 17.7.2020 als Datum genannt. Leider steht das so nicht im Vertrag, heißt wir warten schon 3 Monate.

tinalisatina  28.09.2020, 14:52
@Hztea

Ja, das ist das Problem. Alles, was nicht schriftlich existiert, ist in der Praxis nur sehr schwer zu beweisen. Das würde ich noch nicht mal versuchen, selbst, wenn es einen Zeugen gibt.

Da hilft wirklich nur: Abwarten, Frist setzen, kündigen. Könnte der Händler nicht wenigstens ein Leihfahrzeug zur Verfügung stellen?

Hztea 
Beitragsersteller
 28.09.2020, 14:54
@tinalisatina

Gute Idee, danach werde ich ihn mal fragen.

Schick ihm eine Mahnung, in der du eine angemessene Frist setzt, innerhalb der die Ware geliefert werden soll.

Liefert der Verkäufer innerhalb dieser Frist nicht, dann dürftest du nach § 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten können.

wenn ihr das Motorrad unbedingt wollt , dann warten, in dieser schwierigen Zeit (Corona) sollte man auch ein wenig Geduld und Verständnis mitbringen

Hztea 
Beitragsersteller
 28.09.2020, 14:47

Der eigentliche Termin wurde auf den 17.7.2020 angesetzt. Bei Bestellung wurde uns mündlich zugesichert dass das Motorrad Mitte Juni kommen soll. Bei drei Monaten Wartezeit haben wir schon genug Verständnis gezeigt.

hardles  28.09.2020, 14:50
@Hztea

willst du das Motorrad oder nicht ?? wenn du vom Vertrag zurücktrittst und wo anders bestellst musst noch mal min. 3 Monate warten