Motorrad kauf ohne Kaufvertrag?
Hallo,
ich hab letztens bei einem Händler der relativ weit von mir weg ist ein neues Motorrad vorbestellt. Er hat mir auch den Kaufvertrag zugeschickt, welcher von ihm unterschrieben ist. Dadurch das ich später noch Zubehör bei ihm bestellt hat, hat er dieses auch immer jeweils im Kaufvertrag ergänzt und die aktualisierte Version per Email geschickt. Der Laden hat sehr gute Bewertungen und macht einen generell sehr seriösen Eindruck. Mir stellt sich nur die Frage, ob ich den Kaufvertrag nicht auch unterschreiben müsste? Der Händler meinte, die Überweisung des Geldes, die dann erfolgen soll, wenn das Motorrad von Kawasaki zu ihm geliefert wurde (Er ist Kawa Vertragshändler), würde die Unterschrift meinerseits ersetzen. Ich bin nun grad erst Volljährig geworden und habe leider keine Ahnung von sowas. Ist das so richtig? Ich denke nicht das er mich übern Tisch zieht, möchte nur auf Nummer sicher gehen. Sollte ich den Vertrag ausdrucken, unterschreiben, einscannen und ihm dann wieder zuschicken?
Warum hast du das Bike nicht bei einem Händler bestellt, der deutlich näher ist? So hast du ja nun auch weite Wege zur Inspektion.
Nö. Inspektion kannst du doch bei jedem Vertragshändler durchführen lassen. In meiner nähe gab es niemanden, der so Kundenfreundlich war
4 Antworten
Der Händler meinte, die Überweisung des Geldes, die dann erfolgen soll, [...], würde die Unterschrift meinerseits ersetzen.
Das ist korrekt. Mit Zahlung hast du seinen Kaufvertrag angenommen. Spätestens.
Korrekt heißt es seinen Antrag (sein Angebot nur für dich) angenommen. Gibt auch frühere Zeitpunkte wo der Kaufvertrag schon geschlossen sein kann, hängt von den AGB ab, wie bisher die Kommunikation war etc. Also wenn dein Kaufwille offensichtlich daraus hervorgeht, dann habt ihr sogar schon einen Kaufvertrag. Was ich mir bei deiner Erzählung auch denke.
Der späteste Zeitpunkt ist dann aber die Geldübergabe oder Annahme der Ware (je nachdem was zuerst passiert). Denn wenn du nicht zustimmst, dann würdest ihn nicht bezahlen oder nicht die Ware zu seinen Konditionen annehmen.
Btw was kaufen ohne Kaufvertrag heißt nicht kaufen sondern stehlen ;)
Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich sein, auch eine Unterschrift ist nicht notwendig. Es muss nur der Willen beider Seiten hervorgehen. Da reicht u.U. auch schon ein reines Handzeichen wie bei einer Auktion. Schon verbindlich.
Ein Eigentumswechsel und nichtmal ein Besitzwechsel ist ohne Vertrag, in deinem Fall ein Kaufvertrag, ist nicht möglich.
Ein Kaufvertrag über Sachen erwächst formlos durch Angebot und gegenseitige, gleichlautende Willenserklärung und ist bereits durch entsprechende Geesten oder auch mündlich geschlossen, bereits rechtsverbindlich.
Die Entstehung eines rechtsverbindlichen Kaufvertrag vollzieht sich zb. auf folgende Weise:
Im Supermarkt steht eine Packung Toilettenpapier im Regal, Preis 1,00€, das ist kein fester Preis, sondern die "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes". Du legst die Packung auf das Kassenband, das ist eine verbindliche Willenserklärung; "ich will das Toilettenpapier für 1,00€ kaufen". Der Kassierer erklärt im Namen des Kaufmanns gleichlautend "ich nehme dein Angebot an und verkaufe dir das Toilettenpapier für 1,00€" in dem er es über den Scanner zieht und die Kasse den gleichen Preis zeigt. Damit ist der Kaufvertrag allein durch entsprechende Geesten rechtsverbindlich erwachsen. Was folgt ist die Vertragserfüllung. Der Kassierer schiebt "dein" Toilettenpapier im Namen des Kaufmanns, in den Auffang und erfüllt damit seinerseits den Kaufvertrag, Du darfst das Toilettenpapier mitnehmen und schuldest dem Kaufmann einen Euro. Lediglich seine Geschäftsbedingungen verlangen nun noch den Eigentumsvorbehalt und die sofortige Vertragserfüllung durch Bezahlung. Beweisbar ist das Rechtsgeschäft dadurch, dass Du nun das Toilettenpapier hast, und der Kaufmann das Geld in der Kasse hat
Auf den Wert einer Sache kommt es dabei nicht an, egal ob Du einen Artikel für 1,00 € oder einen wertvollen Brillanten für 1.000.000,00 € kaufst. Lediglich Immobilien betreffende Kaufverträge erfordern die notarielle Form.
Zurück zu deiner Kawa, auch der Kauf ist mündlich rechtsverbindlich, gut das er mindestens einseitig dokumentiert wird und das der Verkäufer unterschrieben hat. Dadurch kannst Du deine Rechte leicht beweisen, der Verkäufer hats da schon schwerer solange er keine entsprechende E-Mail oder eine Unterschrift von dir hat. Meist hat man aber selbst irgendwie ebenfalls schriftlich bestätigt, dass man gleichen Willens ist und das genügt als Bestätigung für einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag. Bei der Übergabe genügt dann eine gegenseitige Quittung uber den Erhalt der Ware und deren Bezahlung.
Ein Vertrag muss nicht zwingend durch eine Unterschrift besiegelt werden. Es genügt auch das, was man als ein "schlüssiges Handeln" bezeichnet - was z.B. die Überweisung des Kaufpreises sein kann. Überweist Du also den Betrag (oder eine Anzahlung) und gibst die Nummer des Vertrages als Betreff an, gilt der Vertrag als unter den im Vertrag genannten Bedingungen angenommen.
Normalerweise wird bei erhalt bzw. Abholung unterschrieben. So war das bei mir immer so. Es gibt dafür eigentlich auch ein Feld bei solchen Kaufverträgen. Dort steht oft: Unterschrift Kunde (bei erhalt). Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kannst du nachfragen ob du irgendwas unterschreiben kannst, sobald du deine Maschine abgeholt hast.